na wenn der Poststempel vom 14. Tag ist......gilt das innerhalb der Frist! Ich denke aber die Beweispflicht liegt beim Versender.Laelie hat geschrieben:So kenne ich es auch. Wenn du den Sling erst am 14. Tag wieder zurückgeschickt hast und er erst 3 Wochen nach Kaufdatum wieder bei Didymos war, dann warst du doch aber so oder so zu spät dran und Didymos muss den Sling nicht zurücknehmen. Ganz egal ob Sonderanfertigung oder nicht.Kurumi hat geschrieben:Normalerweise gilt da der Poststempel innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Ware, so steht es auch in ihren AGB.
Oder seh ich das falsch?
Aber es geht hier ja um zwei Dinge, Versandzeitpunkt und Sonderanfertigung. Da DD generell 14-tägiges Rückgaberecht und Garantien etc gibt, müssten sie doch extra bei Auftragsvergabe darauf hinwiesen haben, dass in diesem Fall keine Rückgabe möglich ist.
So würde ich das sehen...
allerdings auch nochmal freundlich bei DD anfragen........
