Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

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Mondenkind
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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Mondenkind »

Kirschquark hat geschrieben: 07.02.2021, 18:35 Ich rufe mal
Mondenkind hat geschrieben:
Was möchtest Du denn wissen?
Liebe Grüße, Mondenkind, Modteam Stillberatung

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Kirschquark
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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Kirschquark »

Ich wüsste gerne, wie die Muttermilchgängigkeit der HIV-Postexpositionsprophylaxe (bei uns gibt's Truvada und Isentress) ist und inwiefern das ein Stillbaby "betrifft" bzw. Abstillen erfordern würde.
Ich erinnere mich, dass Du mir da schon mal hilfreich zur Seite gestanden hast, aber das ist rund sechs Jahre her und mein Stillkind war damals schon über zwei.
LG
Hannah
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Linda81
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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Linda81 »

So, da bin ich wieder... tut mir leid, dass es immer so lange dauert.
Also, die Frage war, was genau ich eigentlich will und warum. Ganz simpel: ich möchte wissen, ob mir ein Bv zusteht. Nicht weil ich mich persönlich als massiv gefährdet ansehe oder das Gegenteil davon, sondern weil es für bestimmte Berufsgruppen mit einem Tätigkeitsbereich wie dem meinen ein BV gibt, für meine Kolleginnen und mich das aber bisher kaum durchgesetzt wird. Und da suche ich für mich nach Argumentationshilfen, um das unserem Betriebsarzt vorzustellen. Und ich gebe auch gern zu, dass ich mehr als sauer über die unterschiedlichen Aussagen von Betriebarzt und Bezirksregierung 2020 und 2021 bin, das ist einfach mega ärgerlich.
Was ich beispielsweise gefunden habe, ist ein Kommentar zum neuen MuSchG auf den Seiten der Unfallkasse NRW. Geschrieben vom Arbeitsschutz des Landes Sachsen. Die Tätigkeiten, die dort aufgelistet werden - Punktionen, Desinfektionen von Geräten, Injektion von Medikamenten - (ja, auch mit Schutzhandschuhen und Einmalkanülen) es wird auch ausdrücklich die Tätigkeit in Schockraum und Rettungswagen genannt - sind nun mal meine tägliche Arbeit. Delegieren kann ich da nix, ich bin in der Regel mit ein bis zwei Kollegen unterwegs und muss diese Tätigkeiten selbst durchführen.
Ich habe morgen einen Telefontermin mit dem Betriebsarzt und werde ihm die Inhalte des Papiers vorstellen. Meiner Erfahrung nach haben Außenstehende selten eine Ahnung davon, was unsere Arbeit so alles beinhaltet.
Ein weiteres Argument ist noch die Postexpositionsprophylaxe bei HIV, HepC und Meningitis, da werde ich mal forschen, ob das alles stillverträglich ist. Meines Erachtens geht es halt darum, ob das Stillkind gefährdet werden kann - genauso aber auch daum, dass das Stillen trotz Berufstätigkeit aufrecht erhalten werden soll.
Der Chef kann übrigens das BV auch selbst aussprechen, er möchte sich aber beim Betriebsarzt absichern.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
Linda81
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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Linda81 »

Ach, zum Kommentar aus Sachsen:
all die gelisteten Tätigkeiten ergeben laut Kommentatorin ein BV!
Für die Interessierten, hier der Link ganz unten auf der Seite:
https://www.sicherer-rettungsdienst.de/ ... tterschutz

Zu Pandemie-Zeiten ist übrigens ein Stillraun vorzuhalten, der vom Kind ohne Infektionsgefahr erreichbar ist und in dem kein erhöhtes Infektionsrisiko herrscht.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
Nixe
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Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Nixe »

Linda81 hat geschrieben: 10.02.2021, 11:23 Der Chef kann übrigens das BV auch selbst aussprechen, er möchte sich aber beim Betriebsarzt absichern.
Das generelle, also arbeitsplatzbezogene BV muss sogar der Arbeitgeber aussprechen. Er kann, muss sich aber nicht, vom Betriebsarzt dazu beraten lassen. Der Betriebsarzt spricht aber nicht das generelle BV aus. Ein individuelles BV (wenn die Gefahr nicht grundsätzlich vom Arbeitsplatz ausgeht) kann jeder approbierte Arzt aussprechen, theoretisch also auch ein Betriebsarzt. Das wäre aber eher ungewöhnlich/gehört eher nicht zu seinen Aufgaben.
Das hilft dir jetzt wahrscheinlich nicht konkret weiter. Der Buhmann ist aber am Ende nicht der Betriebsarzt, sondern der Chef 🙈
Bzgl. „Still-BV“: das gibt’s glaube ich seit 2018, ist im Mutterschutzgesetzt geregelt. Es betrifft v.a. Tierärztinnen, Zahnärztinnen, Pilotinnen/Flugbegleiterinnen. Es können aber auch andere Berufsgruppen betroffen sein. Es geht v.a. um den Umgang mit Gefahrstoffen. Du hattest ja gefragt, was Zahnärztinnen/Helferinnen da anders stellt als Humanmed./Rettungsdienst etc. Da geht es meines Wissens nach nicht um potentiell infektiöses Material, sondern um die Fremd-Materialien, mit denen gearbeitet wird (Kleber, Füllmaterialien, Kunststoffe, Amalgam etc....).
Ich kann verstehen, dass du dich über die widersprüchlichen Aussagen ärgerst. Ein Still-BV hat aber auch Nachteile. Jemand schrieb ja weiter oben schon, dass der Arbeitgeber dich nicht freistellen muss sondern auch umsetzen kann. Und du hast üblicherweise im Still-BV nur 4 Monate nach Entbindung Kündigungsschutz.
Ich hatte selber den Fall Still-BV noch nicht, kann aber gerne meinen Chef mal dazu befragen, ob er sich damit schon näher beschäftigt hat.
Kleiner Schelmi 05/2018 und Baby-Bruder 04/2021
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