Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

Moderatoren: Anjamaria01, klecksauge, SchneFiMa, Mondenkind

Linda81
alter SuT-Hase
Beiträge: 2303
Registriert: 06.12.2014, 18:06

Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Linda81 »

Liebe Frauen, die ihr im Gesundheitswesen tätig seid und Babys habt: habt ihr - oder wisst ihr von anderen, die - für die Stillzeit ein BV nach dem Mutterschutzgesetz 2018 erhalten? Wenn ja, in welchem Beruf, mit welcher Begründung?

Ich habe in der SWS mit meinem dritten Kind bei der Bezirksregierung nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass ein BV nötig sei. Der Betriebsarzt sieht das jetzt in seiner Gefahrenbeurteilung nicht so. Der jetzt zuständige Mitarbeiter der BezReg ebenfalls nicht. Und ich steige nicht mehr durch.

(Baby meckert, später mehr)
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
cicelyalaska
ist mit Leidenschaft dabei
Beiträge: 916
Registriert: 16.12.2019, 22:55

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von cicelyalaska »

Liebe Linda,

ich habe eine ähnliche Frage letztes Jahr im Kind-und-Job-Unterforum gestellt: viewtopic.php?p=5665767#p5665767

Ich hatte mit dem Gedanken gespielt, mich durch das Mutterschutzgesetz von Diensten befreien zu lassen (ich bin Ärztin im Krankenhaus), mich aber letztlich um des lieben Frieden willens entschieden, nicht bekanntzugeben dass ich stille...

Worum genau geht es bei dir?
Liebe Grüße!
cicely mit dem grossen Bruder (2019) und der kleinen Schwester (2022)
Linda81
alter SuT-Hase
Beiträge: 2303
Registriert: 06.12.2014, 18:06

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Linda81 »

Gerade komme ich nur sehr etappenweise zum Schreiben...
Also: ich wollte statt (!) Elternzeit/Elterngeldbezug nach dem Mutterschutz das Bv in Anspruch nehmen, nach 1 Jahr wieder normal arbeiten. In der SWS war die Auskunft wie gesagt, das wäre möglich, jetzt verweigert BezReg und Betriebsarzt mit dem Argument, die möglichen Infektionen seien nicht muttermilchgängig und daher sei keine Gefahr. Heißt für uns: Elterngeld statt volle Bezüge und eine Mente Stress.
Und ich frage mich, ob die Begründung so richtig ist. Wie ist das in anderen Berufsgruppen? Ist es richtig, dass zB eine Zahnarzthelferin keine Stuhlassiszenz machen darf, und wie ist die Begründung? Darf die GuK weiterhin Blut abnehmen, mit Ausscheidungen in Kontakt kommen (auch mit PSA)? Ich muss im Job halt eigenständig Venen punktieren, I.m. und i.o. spritzen, Airwaymanagement etc. pp. - ist das wirklich alles unproblematisch?

Ich schreibe später mehr, sobald ich wieder 2 Hände hab...
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
Alice89
gehört zum Inventar
Beiträge: 540
Registriert: 11.11.2020, 13:27

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Alice89 »

Ich bin nicht im Gesundheitswesen tätig, aber als Lehrerin. Hier hatten seit Beginn der Pandemie alle Schwangeren und Stillenden ein BV. Irgendwann in den letzten Monaten wurden die Stillenden aber auch rausgenommen, mit genau der Begründung, die du schreibst.
Benutzeravatar
Kirschquark
Prof. Dr. SuT
Beiträge: 7688
Registriert: 21.05.2007, 21:37

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Kirschquark »

Ich (Krankenschwester ITS) kenne kein BV für Stillende, sondern nur die Anwendung der Mutterschutzrichlinien, also kein Dienst zwischen 20 und 6 Uhr usw.
Und natürlich bezahlte Still-/Abpumppausen.
LG
Hannah
mit Mukolinchen *31.08.06 und Schlüpfling *03.01.13 und Sterngucker *03.09.16
AnnaKatharina
Prof. Dr. SuT
Beiträge: 8279
Registriert: 17.05.2012, 21:26

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von AnnaKatharina »

Alles was du schwanger darfst, darfst du auch Stillend ;-)

Und die Frage ist ja zurecht: Mit was könntest du dich anstecken, das über MM übertragen wird?
Mit K1 (2010) und K2 (2015)
AnnaKatharina
Prof. Dr. SuT
Beiträge: 8279
Registriert: 17.05.2012, 21:26

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von AnnaKatharina »

Ich kenne aus der Pflege tatsächlich auch nur die bezahlten zusätzlichen Stillpausen bis 1 Jahr und eben das Verbor von Nachtarbeit.

Auf BV statt Elternzeit zu setzten fände ich aber so oder so echt riskant. Dein AG dürfte dich ja z.B. auch als Statiosnassistenz oder für Büroarbeit o.Ä. einsetzten wenn dein eigentlicher Arbeitsplatz wirklich zu gefährlich wäre. Er ist ja nicht verpflichtet dich ins BV zu schicken. Sondern muss das nur wenn er DEINEN Arbeitsplatz nicht "sicher" machen kann.
Mit K1 (2010) und K2 (2015)
Linda81
alter SuT-Hase
Beiträge: 2303
Registriert: 06.12.2014, 18:06

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Linda81 »

AnnaKatharina: das war mit dem AG schon geklärt, wie in der SWS auch kann und will er mir keinen anderen Arbeitsplatz zuteilen.
BV in der Stillzeit ist beispielsweise möglich bei Tierärztinnen (da kenne ich persönlich jemanden), bei Zahnärztinnen und bei entsprechenden Assistenzpersonal auch. Und ich frage mich halt: warum bei diesen Berufsgruppen? Was haben die, was ich nicht habe? Warum hat die Bezirksregierung und der alte Betriebsarzt im letzten Herbst signalisiert, dass es durchgewunden würde, und der neue Betriebsarzt wie auch die BezReg sagen jetzt dass es nicht geht?

Kirschquark, ich habe in Kommentaren gelesen, dass zB im Schockraum nicht mehr gearbeitet werden darf. Oder in der Dialyse auf der schwarzen Seite. Auf der ITS ist sicherlich auch nicht alles unproblematisch.
Linda mit Sohnio (10/2014), dem Freudenstrahl (01/18) und der Überraschung (01/21)
Benutzeravatar
Kirschquark
Prof. Dr. SuT
Beiträge: 7688
Registriert: 21.05.2007, 21:37

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von Kirschquark »

Hm, wie es im Schockraum aussieht, weiß ich gar nicht, könnte mir wegen der gelegentlichen "Gasnarkosen" aber vorstellen, dass man da nicht arbeiten darf. Und "stechen" darf man ja auch nicht.
Schwanger und stillen darf man in der Anästhesie ja auch nur TIVA (und das ohne Venenpunktion...) machen, Airwaymanagement ist erlaubt.
LG
Hannah
mit Mukolinchen *31.08.06 und Schlüpfling *03.01.13 und Sterngucker *03.09.16
AnnaKatharina
Prof. Dr. SuT
Beiträge: 8279
Registriert: 17.05.2012, 21:26

Re: Stillen/Beschäftigungsverbot im Gesundheitswesen

Beitrag von AnnaKatharina »

Ich kenne es auch von Tierärztinnen, da hat es aber meines Wissens mit irgendwelchen Tierkeimen und/oder Medikamenten zu tun? Hab ich vergessen was genau.
Und ich kenne auch "keine Notfälle" weil man im Notfall halt auch mal mit ungenügender/ohne PSA reagieren muss. Daher vielleicht nicht bei persönlicher Assistenz?
Zahnärztinnen kenne ich mich nicht aus.

Vielleicht listetst du dem Arzt mal ALLES auf, was du machen müsstest. Vielleicht findet sich was, was dann für's BV reicht.

Aber rein aus Neugierde: Was glaubst DU PERSÖNLICH, womit du dich bei der Arbeit anstecken könntest / mit welchen Stoffen du in Berührung kommen könntest, die dein Kind über's STILLEN gefährden.
Also, wo konkret das Stillen der Übetragungsweg ist. Denn eine Ansteckung z.B. über Tröpfcheninfektion nimmt man ja auch ohne BV in Kauf, wenn eine nicht-stillende Mutter nach wenigen Monaten wieder arbeiten geht.
Mit K1 (2010) und K2 (2015)
Antworten

Zurück zu „Stillforum“