Doch, sie sind erlaubt, (hier in NRW), müssen aber vorher zum Gesundheitsamt, und dort eine Belehung über Hygiene mitmachen, incl. kelinem Test am Ende.Sandküste hat geschrieben:So einfach ist das ja gar nicht mit den gesetzlichen Auflagen an die Kuechenausstattung. Eltern , die kochen, sind meine ich auch gar nicht offiziell erlaubt.
(Der ist aber supereinfach, da kann man praktisch nicht durchfallen:
"Was müssen Sie im Bezug auf Toliettengang beachten? a) VORHER Hände waschen b) NACHHER Hände waschen c) NICHTS"
Diese Belehrung müssen auch alle machen, die beruflich z.B. in der Küche/mit Lebensmitteln arbeiten.
Grüße,
Anna-Katharina
und Winterkleinkind ( 02/14 ) 