Mohnblume hat geschrieben:Hallo ihr lieben Berliner,
mein Sohn geht seit Herbst 2011 in einen Kinderladen, seit letzten Sommer auch mit Ganztagsplatz.
Nun wird er nächste Woche drei. Da ändert sich ja einiges in Bezug auf den Gutschein... meine hauptsächliche Frage ist: Behält er einfach den Ganztagsplatz oder muss man da noch mal den Bedarf nachweisen? Muss man selbst aktiv werden oder soll ich einfach abwarten, bis sich das Jugendamt bei mir meldet? (hat es bis jetzt noch nicht...) Zählt das dann ab dem nächsten Monat, wahrscheinlich, oder?
Her mit euren Erfahrungen! (könnte eigentlich auch beim JA anrufen, hab aber grad keine Lust auf die Drachen am Telefon

)
Nun hast du ja schon per Telefon angefragt, daher hilft dir meine Antwort jetzt nicht mehr unbedingt. Da die Info der guten Frau aber nicht allgemeingültig ist, schreib ichs dennoch mal noch, falls jemand anderes mit dem gleichen Problem hier mal lesen sollte.
Selbst aktiv werden muss man auf keinen Fall, man sollte tunlichst warten, bis das Jugendamt sich meldet. Ob es das tut oder nicht (wie bei dir), hängt vom Bezirk und vom Bearbeiter ab; zumindest zeigt das die Erfahrung. Es ist so, dass die Jugendämter mit Vollenden des 3. LJ die Lebensumstände der Familie überprüfen KÖNNEN, nicht müssen. Da es für die Bezirke praktisch die einzige Möglichkeit ist, nicht benötigte Stundenumfänge zu reduzieren und damit in etwa 200,- € pro Platz und Monat einzusparen (von Ganztags- auf Halbtagsplatz), wird diese Möglichkeit von vielen Bezirken auch gern wahr genommen. Eine etwaige Stundenreduzierung gilt dann ab dem auf den Geburtsmonat folgenden Monat.
Für euch, Mohnblume, fällt die Kitakostenbeteiligung nun weg, gezahlt werden muss nur noch der Essensbeitrag von 23,- € und eventuelle Gebühren, die die Kita als zusätzlichen Elternbeitrag erhebt, so sie dies tut.