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TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 10:05
von Nanna
Okay, die Frage hört sich vllt. etwas komisch an, aber ich habe ein Agave ganz günstig bei einem Händler erstanden. Hab's gestern gebunden und der Zwerg saß wie eine Eins im Tuch. Aber das Tuch hat eingeschnitten =/ Da ich es aber sooooo schön finde und mein Sohn so super drin sitzt, hab ich noch 4-5 Mal gebunden in der Hoffnung, dass sich das Einschneiden irgendwie legt. Ende vom Lied: Es hat sich nicht gebessert und das Tuch ist vom Binden zerknittert.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich es zurückschicken soll. Soll ich es vorher noch bügeln oder so lassen?
(Herrje, was für Probleme am frühen morgen :wink: )

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 10:15
von Latascha
Ich sage dir, dass ich mir die Arbeit nicht machen würde und lüge dich somit an.
Tja, ich wüsste auch nicht was ich an deiner Stelle tun würde. Bzw. doch: Ich würd mir denken, wie blöd bist du eigentlich und bügeln :roll:

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 10:53
von novi
Ich habe leider die Fähigkeit, Sachen durch Bügeln zu beschmutzen oder zu verbrennen, daher würde ich es lieber platt liegen (zwischen Matratzen oder Büchern) wenn es allzu sehr geknittert zum Verschicken ist.

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 12:38
von antje143
hallo,

wenn ein TT beim probebinden sehr geknittert ist,dann habe ich es gebügelt...denn sachen,die zurück geschickt werden,sollten ja keine gebrauchsspuren haben...und für mich wären knitterfalten solche...

denke einfach dran,wie du ein TT erhalten willst und wie es wäre,wenn du es so bekommst...entscheide einfach für dich... :)

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 12:47
von Lösche Benutzer 1828
ich würde es nicht bügeln - denn ich würde auch kein TUch kaufen wollen, dass jemand anderes evtl. schon (unfachmännisch) gebügelt hat - das wäre dann für mich auch keineswegs mehr neu
und plattgelegen schon mal gar nicht - oder würdet ihr ein Tuch haben wollen, dass bei Fremden unter der Matratze lag *bäh*......

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 13:04
von Casbas
Du musst doch ein Tuch, das du im laden probegebunden hast, auch nicht bügeln....

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 13:06
von Patty
Ich würde nicht bügeln, das ist doch dann nicht mehr neu und auch weicher, oder? Lieber ordentlich falten, dann gehen die Knitterfalten wieder raus. So machen wir es auch im Laden.

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 13:10
von novi
:lol: Ich hätte es nicht einfach so unter unsere Bettmatratze gelegt, sondern in einer Hülle unters Sofa, gefaltet für ein paar Minuten, um es eben wieder besser einpacken zu können. Wir hatten da wohl unterschiedliche Bilder vor Augen.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich persönlich Skrupel hätte, ein TT mit Knitterfalten wieder zurückzusenden. Ich behalte sie dann eben, wenn ich sie so ausgiebig getestet habe, dass sie nicht merh "neu" sind.
Daher binde ich auch zu 99% nicht Probe, sondern schaue mir das TT an, befühle es und hole es maximal noch aus der Verpackung.

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 20:54
von sari popari
Ich persönlich würde es auf gar keinen Fall bügeln!
Für mich zählt das auch schon irgendwie als gebraucht. Ich mache in der Regel auch kein Probetragen, bei Leinentüchern wär ich da auch vorsichtig. Vor kurzem war hier ein Baumwolltuch zu Besuch, das habe ich einmal ganz kurz getragen und danach wieder plattgestrichen, das ging.

Re: TT bügeln bevor man es Retour schickt?

Verfasst: 17.02.2011, 21:22
von antje143
hallo,

mir fiel eben ein,das so was schon mal "thema" war und ich habe geschaut...
mir war so,das von seiten DDs probebinden in ordnung sei---doch probetragen zählt schon als gebraucht !!!

und das habe ich wiedergefunden:
Laut DD darf man probebinden (damit meine ich jetzt: nicht dolle festziehen, max. 10min)
das ist ein zitat von emmilou von vor fast 2 jahren :http://www.stillen-und-tragen.de/forum/ ... en#p938029

und bei DD steht unter widerruf:
Die zurückgesandte Ware muß vollständig, unbenutzt und unbeschädigt sein.

http://www.didymos.de/html/agb.htm

hier dazu auch ein zitat von emmilou:
EmmiLou hat geschrieben:Du darfst probebinden laut Didymos!
Hab ich mit den Cashmere-Tüchern auch gemaucht :wink:
Du sollst mit dem Tuch halt keine 2 Stunden rumlaufen und vollsabbern lassen und so. Aber kurz binden, um sich von den Bindeeigenschaften, der Länge, der Farbe etc zu überzeugen ist erlaubt.
http://www.stillen-und-tragen.de/forum/ ... en#p928369


also heißt das,das ich die TT nach erhalt ansehen,fühlen und auspacken kann...auch probebinden ohne probetragen !!!
und wie in dem fall hier würde ich schon von gebrauch sprechen...denn 1x probebinden ist was anderes wie 4-5x ...

bei einem leinen-TT kann es schon beim probebinden zu falten kommen---bei einigen kam es sogar ungewaschen zu verschiebungen...und wenn es echt nur kurz war,dann klappt es auch super mit wieder zusammenlegen und dabei glattstreichen...
wenn das demnach nicht mehr geht,dann ist das TT gebraucht !!!!

also ist dein TT egal ob du es bügelst oder nicht,im grunde nicht mehr neu-oder ???

und wenn du bei DD im laden probe bindest,dann ist das auch nur kurz und keine 4-5 mal...klar brauchst du dort nicht bügeln...und sie werden es wie patty glatt streichen nach dem kurzen binden...

evtl kannst du mit dem händler kontakt aufnehmen udn fragen,wie du es machen sollst oder die entsprechenden AGBs lesen...das wird ja irgendwo stehen...