hallo,
mir fiel eben ein,das so was schon mal "thema" war und ich habe geschaut...
mir war so,das von seiten DDs probebinden in ordnung sei---doch probetragen zählt schon als gebraucht !!!
und das habe ich wiedergefunden:
Laut DD darf man probebinden (damit meine ich jetzt: nicht dolle festziehen, max. 10min)
das ist ein zitat von emmilou von vor fast 2 jahren :
http://www.stillen-und-tragen.de/forum/ ... en#p938029
und bei DD steht unter widerruf:
Die zurückgesandte Ware muß vollständig, unbenutzt und unbeschädigt sein.
http://www.didymos.de/html/agb.htm
hier dazu auch ein zitat von emmilou:
EmmiLou hat geschrieben:Du darfst probebinden laut Didymos!
Hab ich mit den Cashmere-Tüchern auch gemaucht
Du sollst mit dem Tuch halt keine 2 Stunden rumlaufen und vollsabbern lassen und so. Aber kurz binden, um sich von den Bindeeigenschaften, der Länge, der Farbe etc zu überzeugen ist erlaubt.
http://www.stillen-und-tragen.de/forum/ ... en#p928369
also heißt das,das ich die TT nach erhalt ansehen,fühlen und auspacken kann...auch probebinden ohne probetragen !!!
und wie in dem fall hier würde ich schon von gebrauch sprechen...denn 1x probebinden ist was anderes wie 4-5x ...
bei einem leinen-TT kann es schon beim probebinden zu falten kommen---bei einigen kam es sogar ungewaschen zu verschiebungen...und wenn es echt nur kurz war,dann klappt es auch super mit wieder zusammenlegen und dabei glattstreichen...
wenn das demnach nicht mehr geht,dann ist das TT gebraucht !!!!
also ist dein TT egal ob du es bügelst oder nicht,im grunde nicht mehr neu-oder ???
und wenn du bei DD im laden probe bindest,dann ist das auch nur kurz und keine 4-5 mal...klar brauchst du dort nicht bügeln...und sie werden es wie patty glatt streichen nach dem kurzen binden...
evtl kannst du mit dem händler kontakt aufnehmen udn fragen,wie du es machen sollst oder die entsprechenden AGBs lesen...das wird ja irgendwo stehen...