Klar dürfen Hebammen Laboanforderungen ausstellen!suri hat geschrieben:da ist dann auch wieder die Frage, ob eine Hebamme eine Laboranforderung ausstellen darf? Weiß ich auch nicht. Normalerweise ist auch das eine ärztliche Aufgabe, die aber möglicherweise an Assistenzpersonal (Krankenpflege/Hebammen) deligiert werden kann.AnnaKatharina hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass Hebammen impfen dürfen, weiß es aber nicht genau.
Da Schwangere eh nicht MMR geimpft werden dürfen, wäre das in diesem Fall auch auch garnicht relevant.
Aber sie dürfen Blut abnehmen. Und dadurch den Titer bestimmen lassen.
Sonst könnten sie ja z.B. überhaupt keine Vorsorge machen.
Und sie sind auch nicht per se Assistenzpersonal, sondern dürfen vollkommen selbstständig ohne ärztliche Aufsicht arbeiten.
Ja, in Krankenhäusern läuft das oft anders, aber das liegt dann im Ermessen des Krankenhauses und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Hebammen dürfen ja z.B. auch ganz alleine und ohne Arzt bei Röteln, CMV, Toxoplasmose, Listeriose den Titer bestimmen. Und bei Indikation auch noch bei reichlich anderen Krankheiten (Kindergärtnerinen, Grundschul-Lehrerinnen, etc).
Warum also bei Bedarf/Verdacht nicht auch bei Masern?
Grüße,
Anna-Katharina