Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

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kruemelkeks83
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von kruemelkeks83 »

Ach so, nein rückwirkend nicht, ich arbeite ja noch nicht, aber ich habe der Schule extra früh Bescheid gesagt und sie haben mich mit den Stillstunden eingeplant und müssen jetzt neue Kurse für mich suchen bzw. haben auch in der Luft, weil gerade nichts eindeutig ist.
Grüße von krümelkeks mit krümel (März 2010) und minikrümel (Februar 2012)
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Iris
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von Iris »

Die allgemeine Ablehnung des Anspruchs auf Stillstunden ist tatsächlich ein Unding und gehört vor den Bezirkspersonalrat (oder wie das bei Euch heißt). Trotzdem ist Dein persönlicher Fall allerdings nicht so gut geeignet für eine Kampagne, weil Dein Kind kein kleines Baby mehr ist und tagsüber ohne Brust auskommen kann. Ganz ehrlich, ich finde, dass Du der Sache damit keinen guten Dienst erweisen würdest.
Iris mit Großer -10/05- und Kleiner -02/08- , erzogen und geimpft
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kruemelkeks83
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von kruemelkeks83 »

Soll ich lieber nicht weiter nachhaken, damit das Thema nicht geklärt wird und auch weiteren Müttern das Stillen nicht zugestanden wird, nur weil mein Kind schon ein Jahr alt ist?
Grüße von krümelkeks mit krümel (März 2010) und minikrümel (Februar 2012)
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Iris
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von Iris »

Habe da gerade was gefunden - Facebook sei Dank. (Es gibt dort eine Gruppe "Stillen und Arbeiten")
Es ist nicht ausdrücklich festgelegt, für welchen Zeitraum nach der Niederkunft Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen besteht. Das LAG Niedersachsen ist unter Berücksichtigung des Schrifttums zu §7 MuSchG im Beschluss vom 2.5.1983
- 13 Sa 4/83 - sowie im Urteil vom 29.10.1987- 10 Sa 379/87-(NZA1988,312) zu der Auffassung gekommen, dass nach dem Willen des Gesetzgebers ein Anspruch auf unbestimmte Zeit nicht bestehe, sondern in Fällen anormaler langer Fortsetzung des Stillens die Möglichkeit des Rechtsmissbrauchs gegeben sein kann. Das LAG geht davon aus, dass der Schutz sich auf das erste Lebensjahr des Kindes beschränke, da keine mutterschutzgesetzliche Norm (z.B. §6 Abs.1 und 2, §9, §13 MuSchG) eine arbeitsrechtliche Vergünstigung für einen längeren Zeitraum gewähre. Dies müsse auch für den Anspruch auf bezahlte Stillzeit nach §7 gelten. Das Arbeitsgericht Darmstadt hat sich mit Urteil vom 24.8.1983 - 5 Ca 7/83 - (ARST 1984, 10) dieser Auffassung angeschlossen. Es hat ausgeführt, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung der stillenden Mütter spätestens dann nicht mehr gegeben ist, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat.
Quelle: http://www.schure.de/20462/vd51060.htm

Kurz davor im selben Text steht auch das hier:
7.1 Die stillende Mutter ist auf ihr Verlangen für die ihr nach Absatz 1 zustehenden Stillzeiten von der Arbeitspflicht zu befreien. Eine Freistellung zum Zwecke des Stillens setzt grundsätzlich voraus, dass die Arbeitnehmerin auch eine Arbeitsleistung zu erbringen hat (so BAG im Urteil vom 3.7.1985 - 5 AZR 79/84 - AP Nr.1 zu §7 MuSchG 1968). Außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit liegende Stillzeiten begründen somit keinen Anspruch auf entsprechende Verminderungen der dienstplanmäßigen bzw. betriebsüblichen täglichen Arbeitszeit (so auch BVerwG im Urteil vom 30.6.1988 – 2 C 60.88 – [DÖD 1988,.292] bei einer beamteten Lehrerin, die für außerhalb der vorgesehenen Unterrichtsstunden liegende Stillzeiten eine Verminderung ihrer Unterrichtsverpflichtung begehrte).
Demnach könnte man bei einem Kind, das in der reinen Unterrichtszeit (kann z. B. bei Grundschullehrerinnen sich ja auf die Zeit von 8.00 bis 13.30 beschränken) keine Stillmahlzeit benötigt, die Freistellung tatsächlich komplett ablehnen.
Iris mit Großer -10/05- und Kleiner -02/08- , erzogen und geimpft
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Iris
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von Iris »

kruemelkeks83 hat geschrieben:Soll ich lieber nicht weiter nachhaken, damit das Thema nicht geklärt wird und auch weiteren Müttern das Stillen nicht zugestanden wird, nur weil mein Kind schon ein Jahr alt ist?
Sorry, nein, so habe ich das nicht gemeint. Nachhaken würde ich auf jeden Fall - schon rein aus Interesse. Aber es kann halt sein, dass Du verlierst. Ich würde mir an Deiner Stelle zuerst über die Frauenbeauftragte Klarheit verschaffen über Deinen tatsächlichen Anspruch. Du bist ja bestimmt nicht die Einzige, die das betrifft.
Iris mit Großer -10/05- und Kleiner -02/08- , erzogen und geimpft
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kruemelkeks83
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von kruemelkeks83 »

Danke, das hilft mir für meinen Fall weiter.
Unabhängig davon möchte ich aber, dass die GEW weiter verfolgt, was mit der grundsätzlichen Regelung ist - insbesondere bezogen auf jüngere Kinder.
Mich interessiert es auch deshalb, weil ich bei meinem Großen schon nach einem halben Jahr wieder eingestiegen bin und damals keine Stillstunden beansprucht habe, aber anscheinend auch in diesem Fall keine gewährt bekommen hätte.
Grüße von krümelkeks mit krümel (März 2010) und minikrümel (Februar 2012)
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kruemelkeks83
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von kruemelkeks83 »

Iris hat geschrieben:
kruemelkeks83 hat geschrieben:Soll ich lieber nicht weiter nachhaken, damit das Thema nicht geklärt wird und auch weiteren Müttern das Stillen nicht zugestanden wird, nur weil mein Kind schon ein Jahr alt ist?
Sorry, nein, so habe ich das nicht gemeint. Nachhaken würde ich auf jeden Fall - schon rein aus Interesse. Aber es kann halt sein, dass Du verlierst. Ich würde mir an Deiner Stelle zuerst über die Frauenbeauftragte Klarheit verschaffen über Deinen tatsächlichen Anspruch. Du bist ja bestimmt nicht die Einzige, die das betrifft.
Ja, an diese habe ich gestern noch eine lange Mail geschrieben. Mal sehen, was die dazu meinen. Darauf, dass ich mit vollen Stunden arbeiten könnte, habe ich mich schon eingestellt.
Grüße von krümelkeks mit krümel (März 2010) und minikrümel (Februar 2012)
Marilu

Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von Marilu »

Iris hat geschrieben:
Außerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit liegende Stillzeiten begründen somit keinen Anspruch auf entsprechende Verminderungen der dienstplanmäßigen bzw. betriebsüblichen täglichen Arbeitszeit (so auch BVerwG im Urteil vom 30.6.1988 – 2 C 60.88 – [DÖD 1988,.292] bei einer beamteten Lehrerin, die für außerhalb der vorgesehenen Unterrichtsstunden liegende Stillzeiten eine Verminderung ihrer Unterrichtsverpflichtung begehrte).
Demnach könnte man bei einem Kind, das in der reinen Unterrichtszeit (kann z. B. bei Grundschullehrerinnen sich ja auf die Zeit von 8.00 bis 13.30 beschränken) keine Stillmahlzeit benötigt, die Freistellung tatsächlich komplett ablehnen.
Na, das finde ich ja schon krass... Die "vorgesehene Arbeitszeit" einer Lehrerin beschränkt sich ja nicht auf die Schustunden :roll: .... Zum Glück ist das Urteil schon 25 Jahre alt...
Aber das mit dem ersten Lebensjahr habe ich auch schonmal gehört.
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Iris
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von Iris »

Marilu hat geschrieben: Na, das finde ich ja schon krass... Die "vorgesehene Arbeitszeit" einer Lehrerin beschränkt sich ja nicht auf die Schustunden :roll: .... Zum Glück ist das Urteil schon 25 Jahre alt...
*sarkassmusmodus on* Natürlich nicht. Aber es ist doch kein Problem, mit einem Kind an der Brust Hefte zu korrigieren oder Unterricht vorzubereiten. *sarkasmusmodus off* :wink:
Iris mit Großer -10/05- und Kleiner -02/08- , erzogen und geimpft
invisiblebestfriend
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Re: Ich suche stillende Lehrerinnen/Referendarinnen

Beitrag von invisiblebestfriend »

Hallo, ich bin zur Zeit zwar in EZ, kenne aber einige Referendarinnen, die bereits nach dem gesetzlichen MuSchu arbeiten gegangen sind und dann in den Pausen stets abgepumpt haben...
Dazu kamen individuelle Vereinbarungen mit Schule und Seminar wegen der Startzeit am Morgen etc...
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