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Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 10:15
von JanoschMama
Würde ich aber auch nur machen, wenn der Anhänger bzw. Kiwa eine Handbremse haben. Und dem Kind einen Helm anziehen.
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 10:45
von hej-da
Maryam+Leo hat geschrieben:ABER Anhänger, Kiwa und Inliner finde ich geht

Echt

würd ich persönlich auch nie machen. Hätte viel zu viel Schiß das ich falle und entweder den Kiwa mit rumreiße oder er alleine weiterrollt.
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 10:53
von Momolina
MIt Fahrrad bin ich auch nie mit Tuch gefahren. Roller einmal...
Ich habe da auch nicht das Problem gesehen. Wenn ich mit Fahrrad falle und er im Sitz ist es doch auch gefährlich... aber: Wenn er im Sitz ist, fällt das Kind auf die Straße und fertig. Im Tuch könnte das Kind auf der Straße landen - dann lieg ich noch oben drauf und drücke noch ordentlich drauf...
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 11:02
von Maryam+Leo
Naja eine Bremse sollte dann schon vorhanden sein, oder so ein Armband was die Bremse irgendwie auslöst... aber das ist ja etwas machbares
Sonst würde ich das auch nicht machen.... auf der Straße sowieso nicht ! Wenn dann nur auf dem Bürgersteig oder wir haben überall an unseren Ortsverbindungsstraßen so asphaltierte Wege am Feldrand....
Helm ist eh Pflicht bei allem was rollt (außer Kiwa normal schieben)
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 11:32
von sweet-cherry-13
Ist hier leider sehr gängig, ob vor dem Bauch oder auf dem Rücken. Ob mit Tuch oder im Manduca. Es sind alle Varianten dabei...
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 13:26
von Elena
Hm, ich bin wegen Roller auch etwas hin- und hergerissen. Ich finde aber, es ist ein Riesenunterschied zum Fahrrad: Beim Fahrrad sitzt das Kind noch etwas höher, ich habe beim Fahrrad weniger Kontrolle darüber, wie ich falle, die Geschwindigkeit ist locker doppelt so hoch (und die kinetische Energie damit viermal so groß...). Außerdem bin ich mit dem Rad auf der STRASSE unterwegs, mit dem Roller auf dem Gehweg. Die Chance, durch andere Verkehrsteilnehmer bedrängt zu werden, ist also viel geringer.
Ich finde Rollerfahren vom Gefahrenpotential ähnlich wie laufen mit hohen Schuhen oder laufen bei Schnee und Eis. Und eher weniger gefährlich als tägliches Autofahren (was hier ja doch einige machen, oder?).
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 16:17
von Baobab
Kann es sein, dass hier ueber zwei verschiedene Roller gesprochen wird grade?
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 17:05
von Lösche Benutzer 1828
Wenn Du so einen kleinen Wackelroller mit Winzrädern meinst - dann ja. Mit einem ordentlichen Roller, den man bräuchte, um sich wirklich fortzubewegen, ist man schon sehr schnell und kann da auch nicht einfach mal so im Slalom auf dem Gehweg fahren. Ich meine, das wäre auch sogar verboten, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 20:41
von Elena
Also, ich spreche nicht über Motorroller.

Nein, Quatsch, auch Tretroller ist sicher nicht gleich Tretroller. Ich hatte allerdings nicht vor, schneller als ruhiges Joggingtempo damit zu fahren. Etwa so schnell, wie meine 4jährige Rad fährt. Dann könnte ich nämlich mit ihr auf dem Rad und Baby im Tuch zum KiGa fahren. Ich spreche auch nicht über Großstadtgehwege. Okay, es ist schon eine Großstadt, aber ruhiges Wohngebiet und keine Innenstadt. So viele Leute, dass man Slalom fahren müsste, gibt es auf den Wegen nicht, die ich im Kopf habe. Auch die Radwege sind zwar frequentiert, aber kein Vergleich zur Innenstadt, wo einem ständig Touristen vors Rad stolpern.
Ihr habt Recht, es hängt sicher extrem von den Bedingungen ab, unter denen man unterwegs ist.
Re: Mit Manduca auf dem Fahrrad
Verfasst: 24.04.2013, 20:55
von arwen
KateKate hat geschrieben:Das ist der Wortlaut aus der StVO (Paragraph 21, Abs. 3) zum Transport auf dem Fahrrad:
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Da kannst du nicht rauslesen, dass die Beförderung mit TH/Tuch verboten ist. Schließlich kann man sagen, dass eine TH oder ein TT eine "gleich wirksame Vorrichtung" ist, die "dafür (ge)sorgt, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können".
Dass es nicht empfehlenswert ist, ist eine andere Sache.
Und diese Diskussion gibt es hier jedes Frühjahr wieder
