Kann mir einer mal erklären, wie die Haftungs- bzw. Versicherungssituation in Europa bzw. in den USA ausschaut?I hope the buyer understands the Kleinsmekker policy of not selling outside of Scandinavia due to insurance policies - if whoever buys this lives outside of Scandinavia, no claims can be held against Kleinsmekker at a later stage.
(Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
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Gewitterwölkchen
(Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Bei ebay ist grad ein Kleinsmekker, im Angebotstext findet sich folgender Passus:
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ReBoMa
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Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
nagel mich nicht fest, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass die skandi-tais in usa nicht durch den dortigen TÜV geprüft sind und daher dort nicht verkauft werden dürfen. das macht wohl anscheinend einen teil des großen reizes aus, den kleinsmekkers, grises, usw. in den USA haben. ich denke, das ist damit gemeint.
liebe grüße,
reboma mit
(*03/07)
reboma mit
- Amelie
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Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Ja, Manduca darf man ja auch nicht in die USA/Canada verkaufen
Wenn du genau was wissen magst...gerne per PN!
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LG Amelie
mit Finn (09/06),Hannes (05/08),
Lenn (12/10) und Lola (05/2014)
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Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Das Thema hatten wir ja schonmal angefangen, aber nicht so richtig fortgeführt... hier würde doch eigentlich die Näherin haften, wenn irgendwas kaputt geht am MT oder Sling ?
Beim Himmel steht eine Art Haftungssausschluß auf der HP.
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Gewitterwölkchen
Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Das ist nicht die Frage! Ob ein MT oder Sling mangelbehaftet ist, ist eine Frage der Gewährleistung, und nicht der Deliktshaftung. Die Frage ist wie die Haftung ausschaut, wenn durch einen kaputten MT oder Sling ein Schaden an etwas anderem entsteht, etwa an der Gesundheit des Traglings.LaLeMi (war Jerry) hat geschrieben:Das Thema hatten wir ja schonmal angefangen, aber nicht so richtig fortgeführt... hier würde doch eigentlich die Näherin haften, wenn irgendwas kaputt geht am MT oder Sling ?
Die Mädels hier machen das ja nicht gewerblich, sondern aus Freude an der Näherei gegen Unkostenerstattung. Oder? Hat hier eine Gewerbe angemeldet mit ihren MTs? Wenn ja, gibts ja sicher auch eine Berufshaftpflicht, die man ggf. abschliessen könnte. Manchmal ist das im kleinen Rahmen ohne Erhöhung des Beitrages in der Privathaftpflicht möglich. (Erinnere ich mich da richtig, Amelie?) Greift die?
Wenn nicht gewerblich, ist es ja eher eine Art der Gefälligkeit, da ist die Haftung eigentlich nicht so ohne weiteres gegeben. Ich könnte das verbindlich recherchieren, wenn ich in die Bibliothek käme, was grad schwierig ist.
- Struppi
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Gewitterwölkchen
Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Wie gesagt, Struppi, ich müßte in die Bibliothek von Uni oder Landgericht, da ich nur dort Zugriff auf aktuelle Datenbanken und Zeitschriften/Kommentare habe. Und dazu komme ich nicht, da ich Benjamin nirgends lassen kann (und will
).
Ich versuchs mal mit der Literatur, die ich hier hab und mit dem www ...... was aber keine gut recherchierte Quelle ersetzt!
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- Struppi
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Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Das wäre ja schon mal ein Anhaltspunkt! Wäre echt lieb wenn Du das irgendwann mal machen könntest!
Lieben Gruß von Danny mit großem Hasen (3/08) und kleinem Frosch (1/16)
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Gewitterwölkchen
Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Ich will genaues wissen. Komme grad nicht in die Bibliothek. (glücklicherweise)Sonnenschnuckel hat geschrieben: Wenn du genau was wissen magst...gerne per PN!
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Re: (Selfmade-) Mei Tais und die Haftungsfrage
Ja, falsch ausgedrückt bzw. zu kurz; so hatte ich es auch gemeint. Also nicht, ob sich eine Naht löst, sondern wenn -theoretisch- durch die angelöste Naht der Tragling runterfällt.
Deswegen, ich finde auch, es ist die Frage, wie es bei Gefälligkeit oder Kleingewerbe geregelt ist. Vom Gefühl her würde ich vermuten, daß dadurch die Haftung nicht ausgeschlossen ist. Daß es in die Privathaftpflicht mit aufgenommen werden kann, wäre freilich möglich. Daß eine Berufshaftpflicht möglich ist bei Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit (z.B. auch eine Trageberaterin, die Slings oder MTs näht - das würde mich persönlich auch interessieren
), hatte glaube ich im alten Forum jemand eruiert. Allerdings lohnte sich das dann vom Preis der Versicherung her fast nicht mehr.
Bei z.B. Amelie macht es vermutlich auch noch einen Unterschied, daß sie ja nur handelt und nicht selbst näht - weder ihre eigenen entworfenen MTs noch die Himmels und Co. dieser Erde.
Was ich auch noch interessant fände, ist, ob so ein Haftungsausschluß, wie in die Amis u.a. betreiben, in D. überhaupt zulässig ist?
Deswegen, ich finde auch, es ist die Frage, wie es bei Gefälligkeit oder Kleingewerbe geregelt ist. Vom Gefühl her würde ich vermuten, daß dadurch die Haftung nicht ausgeschlossen ist. Daß es in die Privathaftpflicht mit aufgenommen werden kann, wäre freilich möglich. Daß eine Berufshaftpflicht möglich ist bei Gewerbe oder selbständiger Tätigkeit (z.B. auch eine Trageberaterin, die Slings oder MTs näht - das würde mich persönlich auch interessieren
Bei z.B. Amelie macht es vermutlich auch noch einen Unterschied, daß sie ja nur handelt und nicht selbst näht - weder ihre eigenen entworfenen MTs noch die Himmels und Co. dieser Erde.
Was ich auch noch interessant fände, ist, ob so ein Haftungsausschluß, wie in die Amis u.a. betreiben, in D. überhaupt zulässig ist?



