Rattenbefall ist meldepflichtig. Mietminderung ist solange möglich, bis die Rattenplage beseitigt ist. Eine einzelne Falle aufstellen reicht somit nicht. Nachdem ein Imbiss mit im Haus ist, würde ich persönlich das zusätzlich bei den Behörden melden:andallthatjazz hat geschrieben: 31.07.2023, 11:47 Kann denn der Vermieter zu so einer Maßnahme gezwungen werden? Oder sind die fein raus, wenn die irgendwo einen Köder hinschmeißen ohne Sinn und Verstand?
https://chemnitz.de/chemnitz/de/unsere- ... index.html
Kurze Schilderung, dazu Fotos, Email hin und abwarten.