Haushalt: Kurze Frage - Kurze Antwort

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Lösche Benutzer 24994

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Lösche Benutzer 24994 »

Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 16:34 Danke für eure Rückmeldungen.
Das hört sich ja doof an.
Also, ohne weiter ins Detail zu gehen, meinen Urlaub kann ich nur in den Ferien nehmen. Das fällt schon mal aus. Das mit dem parag. 616 schau ich mir mal an. ich arbeite ja im ÖD, da habe ich noch etwas Hoffnung auf einen "fairen" Arbeitsvertrag.
Eventuell unbezahlte Freistellung
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Brombeere153
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Brombeere153 »

Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 16:34 Danke für eure Rückmeldungen.
Das hört sich ja doof an.
Also, ohne weiter ins Detail zu gehen, meinen Urlaub kann ich nur in den Ferien nehmen. Das fällt schon mal aus. Das mit dem parag. 616 schau ich mir mal an. ich arbeite ja im ÖD, da habe ich noch etwas Hoffnung auf einen "fairen" Arbeitsvertrag.
Im öffentlichen Dienst gibt's einen Tarifvertrag. Im TVöD gibt's bspw auch Sonderurlaub aufgrund Wegfall Kinderbetreuung.
Liebe Grüße von Beere (1986) mit großer Tochter (2016), kleiner Tochter (2018) und einem kleinen * im Herzen
Waldkäuzchen
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Waldkäuzchen »

Also, sollte ea wirklich auf unbezahlte Freistellung hinauslaufen, dann werde ich aber ganz schön sauer. Was kann ich denn dafür, wenn der Kindergarten zu ist?! (Aber, da bin ich ja wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Einigen hier wird es ja genauso gehen.)
Ich werde mir später noch mal meinen Arbeitsvertrag ansehnen, speziell im Hinblick auf den Sonderurlaub.
Liebe Grüße vom Waldkäuzchen!

...mit dem kleinen Mäuselino (02/20), einem Sternchen (11/24) und dem kleinen Wunder (01/26)
Lösche Benutzer 24994

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Lösche Benutzer 24994 »

Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 18:00 Also, sollte ea wirklich auf unbezahlte Freistellung hinauslaufen, dann werde ich aber ganz schön sauer. Was kann ich denn dafür, wenn der Kindergarten zu ist?! (Aber, da bin ich ja wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Einigen hier wird es ja genauso gehen.)
Ich werde mir später noch mal meinen Arbeitsvertrag ansehnen, speziell im Hinblick auf den Sonderurlaub.
Ich bin auch ÖD, als Corona los ging und alle Einrichtungen schlossen, hieß es zuerst unbezahlte Freistellung. Wegen der besonderen Situation durften wir 2 Wochen ? bezahlte Freistellung nehmen.

Klar kannst du nix dafür, aber dein Arbeitgeber kann auch nix dafür
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Yelma
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Yelma »

Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 18:00 Also, sollte ea wirklich auf unbezahlte Freistellung hinauslaufen, dann werde ich aber ganz schön sauer. Was kann ich denn dafür, wenn der Kindergarten zu ist?! (Aber, da bin ich ja wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Einigen hier wird es ja genauso gehen.)
Ich werde mir später noch mal meinen Arbeitsvertrag ansehnen, speziell im Hinblick auf den Sonderurlaub.
Du musst bei der KiTa Rabatz machen oder klagen. Die haben deinen Ausfall zu bezahlen wenn sie dem Betreuungsvertrag nicht nachkommen können.
Meistens gibt es dann doch Notbetreuung für die Kinder berufstätiger Eltern.
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Man weiß gar nicht wie viele Menschen man nicht mag bevor man einen Namen für sein Kind sucht
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Krachbum »

Yelma hat geschrieben: 21.08.2022, 19:07
Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 18:00 Also, sollte ea wirklich auf unbezahlte Freistellung hinauslaufen, dann werde ich aber ganz schön sauer. Was kann ich denn dafür, wenn der Kindergarten zu ist?! (Aber, da bin ich ja wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Einigen hier wird es ja genauso gehen.)
Ich werde mir später noch mal meinen Arbeitsvertrag ansehnen, speziell im Hinblick auf den Sonderurlaub.
Du musst bei der KiTa Rabatz machen oder klagen. Die haben deinen Ausfall zu bezahlen wenn sie dem Betreuungsvertrag nicht nachkommen können.
Meistens gibt es dann doch Notbetreuung für die Kinder berufstätiger Eltern.
Nein, die müssen nicht zahlen. Wenn nicht genug Personal da ist, um den gesetzlichen Betreuungsschlüssel zu garantieren, ist das so.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von delfinstern »

Krachbum hat geschrieben: 21.08.2022, 20:50
Yelma hat geschrieben: 21.08.2022, 19:07
Waldkäuzchen hat geschrieben: 21.08.2022, 18:00 Also, sollte ea wirklich auf unbezahlte Freistellung hinauslaufen, dann werde ich aber ganz schön sauer. Was kann ich denn dafür, wenn der Kindergarten zu ist?! (Aber, da bin ich ja wahrscheinlich in guter Gesellschaft. Einigen hier wird es ja genauso gehen.)
Ich werde mir später noch mal meinen Arbeitsvertrag ansehnen, speziell im Hinblick auf den Sonderurlaub.
Du musst bei der KiTa Rabatz machen oder klagen. Die haben deinen Ausfall zu bezahlen wenn sie dem Betreuungsvertrag nicht nachkommen können.
Meistens gibt es dann doch Notbetreuung für die Kinder berufstätiger Eltern.
Nein, die müssen nicht zahlen. Wenn nicht genug Personal da ist, um den gesetzlichen Betreuungsschlüssel zu garantieren, ist das so.
ohne Leistung kein Geld. Bei uns steht im Kiga-Vertrag glaub was dazu drin. Aber ich glaub das war erst ab 2-3 Wochen Schließung, oder nur bei behördlicher Schließung? Falls du ne Rechtschutzversicherung hast, kannst du auch dort mal nachfragen. Ab und an hilft ja ein Brief mit Anwalts-Briefkopf um dann doch noch was zu bekommen.....
Liebe Grüße
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Fröschl
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Fröschl »

Hier nutzen doch einige die ToDy App, oder irre ich mich?
Ich bekomme heute ein neues Handy und bin gerade dabei, meine Daten zu sichern? Gibt es eine Möglichkeit, die Daten auf das neue Handy zu laden? Sonst müsste ich ja alles neu eingeben, das wäre schon eine ganz schöne Arbeit.
Ich habe kein Premium, das würde ich mir holen, wenn ich einmalig was zahlen müsste. Aber ein Abo will ich nicht abschließen.

Oder gibt es noch eine gute Alternative, die den Service bietet, die Daten auf ein anderes Handy zu übertragen? Dann würde ich mich vielleicht umorientieren, wenn ich eh alles neu eingeben muss...
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Dorkas
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Dorkas »

Hast du ein iPhone oder Android?

Bei meinem iPhone kann ich ein Backup erstellen, das in der iCloud gespeichert wird. Das dürfte dann wohl auf dem neuen Handy runterzuladen sein, denke ich.
Ansonsten kann ich auch synchronisieren. Ich glaube, ich habe beim Kauf der App einmalig was bezahlt, jedenfalls habe ich keine laufenden Kosten.
Dorkas mit dem Großen (11/2016) und der Kleinen (09/2019).
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort

Beitrag von Fröschl »

ich habe Android und gerade nochmal nachgeschaut:
Premium koste 4,99 EUR im Jahr. Leider auch für jedes Gerät, sonst hätte ich es mir überlegt. Aber so müsste ich ja für 2 Handys (also mein Mann und ich) das Abo zahlen.

Wahrscheinlich war das früher so, dass man einmalig was zahlen musste, ich nutze sie erst seit 1 Jahr oder so.

Das Backup machst Du dann über das iPhone? Da muss ich mal schauen, ob es sowas auch für Android gibt...
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