Pelufer hat geschrieben: 16.11.2018, 08:19
Begründung ist, dass es nicht ausreichend Anlass zur Klageerhebung gäbe
Ich weiß ja nicht, wie die Anzeige begründet war - aber sollte sie sich ausschließlich auf den Film bezogen haben, finde ich das gar ncht verkehrt

(und wahrscheinlich hätte dann auch gar nicht viel anders entschieden werden können). Der Film ist eine Sache, die Methoden der Klinik eine ganz andere... Wenn jemand vor Gericht gebracht werden könnte für etwas, das andere über ihn verbreiten (in welcher Absicht auch immer), dann wäre das für einen Rechtsstaat ja irgendwie auch problematisch. Aber wie gesagt, ich kenne die Klage nicht.
Allerdings würde ich schon meinen, dass man sich die Statements der Fachverbände anschauen und dann weiter ermitteln müsste – und da ist das die Klinik verteidigende ja deutlich weniger differenziert (es gibt noch ein zweites 'Pro'-Statement, meine ich am Rande mitbekommen zu haben?). Oder gibt es da evtl. noch weitere (nicht-öffentliche) Stellungnahmen? Hmmm...