Stillen: kurze Frage- kurze Antwort (Bitte ersten Beitrag beachten!)
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Missie
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Also ich fände es ganz ehrlich ziemlich unangemessen, bei 4Std Arbeit eine Stillpause für ein ü1 Kind zu nehmen! Stillen schön und gut, aber das ist ja wohl sehr übertrieben!
Drei Jungs:
Januar 2014, März 2016, Februar 2020
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koalina
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
@Missie: ich möchte nur wissen, was mir zustünde und was nicht. Ob ich es nutze sei dahin gestellt. Daher bitte ich darum hier nicht über uns zu urteilen.
Zudem wird es bei uns eher nicht bei 4 Std bleiben so wie ich meine Arbeit kenne...
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--.-'-;@
mit Krümel (*15) und Krümelchen (*17)
Unsere kleinen Wunder... kamen überraschend und haben unser Leben mehr bereichert als man es in Worte fassen kann.
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Aurora0881
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Ich werde ab April in derselben Situation sein..jedoch vollzeit... und 40km von Zuhause entfernt. .. kann man u1 die stillzeiten noch in Anspruch nehmen und wie kann man das gestalten? ( Stunde eher gehen oder später komme oder so?)
Aurora0881 mit Zwergin (04/15)
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DolphinFFM
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Aurora, nein, früher gehen oder später kommen gilt nicht als Pause. Wenn dein Kind nicht zu dir kommen kann oder du zu ihm, könntest du es dann als Pumppause nehmen und das Kind bekommt die Mumi zugefüttert.
Zu der Frage wann einem die Stillpausen zustehen (Alter, Länge der Arbeitszeit, etc.) lässt sich das MuschuGesetz leider nicht aus.
Es gibt nur Gerichtsurteile und die meisten gehen dahin das die Pausen bis zum 1. Geburtstag gewährt werden müssen, danach eher nicht mehr. Sucht mal im Forum, da gibt es mehrere Threads zum Thema, die das Problem zum Teil recht detailliert beleuchten.
Zu der Frage wann einem die Stillpausen zustehen (Alter, Länge der Arbeitszeit, etc.) lässt sich das MuschuGesetz leider nicht aus.
Es gibt nur Gerichtsurteile und die meisten gehen dahin das die Pausen bis zum 1. Geburtstag gewährt werden müssen, danach eher nicht mehr. Sucht mal im Forum, da gibt es mehrere Threads zum Thema, die das Problem zum Teil recht detailliert beleuchten.
... mit den 3 Tigermädchen (02/2014 & 12/2016 & 01/2020)
- ledana
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Ich weiß, dass es für Beamtinnen mit Ü1-Stillkind keine Stillpausen mehr gibt (zumindest in BW). Finde das aber in Anbetracht der WHO-Empfehlung nicht in Ordnung, kann ja auch sein, dass frau zur Entlastung pumpen /ausstreichen muss.
Einhändig beim Stillen oder Beruhigen des Fröschchens (01/15) mit Tapatalk.
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koalina
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Danke schon einmal. Ich gehe nicht davon aus, das wir es brauchen, aber man weiß es nicht... ich werde im Zweifelsfalle eine "normale" Pause machen. Im MuSchG steht das eben nicht drin, in den Fäden hier im Forum auch nicht. Es kommt wohl immer auf den Einzelfall an.
--.-'-;@
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RonjaR
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Pieps *06.2015
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RonjaR
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
@koalina ich bin Juristin und habe grade in einem Gesetzeskommentar nachgeschlagen. Die gesetzlichen mindeststillzeiten von 2 mal 1/2 Stunde oder 1 Stunde gelten unabhängig von der Arbeitszeit!
Pieps *06.2015
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koalina
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Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
@Ronja danke!!!
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ixcacienfuegos
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- Registriert: 20.07.2014, 18:46
Re: Stillen: kurze Frage- kurze Antwort
Eine Bekannte wurde von ihrem AG darauf hingewiesen, dass sie die Stillpausen sehr wohl nutzen darf, um früher zu gehen oder später zu kommen und sie macht das auch so. Wo steht denn, dass das nicht geht?DolphinFFM hat geschrieben:Aurora, nein, früher gehen oder später kommen gilt nicht als Pause. .
LG, ixca mit Minikind (*10/14) und Maikäferchen (* 05/18)
