Stillen und Rufbereitschaft
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Freya
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Stillen und Rufbereitschaft
Ich bin leider noch nicht lange genug dabei, um für Kind und Job Forum freigeschalten zu sein. Aber die Frage brennt jetzt.. Gibt es hier Leute, die Arbeit mit Rufbereitschaft hatten, vorallem in der Nacht, und dies noch in der Stillzeit?
Mein Wiedereinstieg ist im Februar geplant. Der Kleine wäre dann knapp 9 Monate alt. In der Schwangerschaft war mir noch nicht bewusst, wie sehr das längere Stillen einem Kind guttun kann. Ich dachte 9 Monate gestillt, wunderbar.. Nun würde ich gerne so lange stillen, wie er es braucht. Die Vorstellung, dass ich Nachts angerufen werde, er erwacht, weint und ich muss weg.. bricht mir das Herz!
Momentan stille ich ihn mehrmals pro Nacht, wir haben ein Familienbett und ich weiss nicht mal, wie oft.
Ich überlege nun, ob ich überhaupt weiterarbeiten soll. Wir sind schon am rechnen.. Ich denke mal, dass jede Mutter diese Entscheidung treffen muss und es nicht leicht ist.
Mein Wiedereinstieg ist im Februar geplant. Der Kleine wäre dann knapp 9 Monate alt. In der Schwangerschaft war mir noch nicht bewusst, wie sehr das längere Stillen einem Kind guttun kann. Ich dachte 9 Monate gestillt, wunderbar.. Nun würde ich gerne so lange stillen, wie er es braucht. Die Vorstellung, dass ich Nachts angerufen werde, er erwacht, weint und ich muss weg.. bricht mir das Herz!
Momentan stille ich ihn mehrmals pro Nacht, wir haben ein Familienbett und ich weiss nicht mal, wie oft.
Ich überlege nun, ob ich überhaupt weiterarbeiten soll. Wir sind schon am rechnen.. Ich denke mal, dass jede Mutter diese Entscheidung treffen muss und es nicht leicht ist.
Mit Mannikie (Mai 2014)
- Astria
- hat viel zu erzählen
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- Registriert: 01.02.2014, 17:00
Re: Stillen und Rufbereitschaft
Hm, ich habe in der Stillen und Arbeiten Gruppe bei Facebook gelesen, dass man als Stillende nachts gar nicht arbeiten darf.
Mädchen 05/2013
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Hopehely
- ist nicht mehr wegzudenken
- Beiträge: 1280
- Registriert: 28.05.2014, 17:56
- Wohnort: bei Freising
Re: Stillen und Rufbereitschaft
Genau... steht im Paragraph 6 Mutterschutzgesetz...
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Zwergerl 04/2014
...kleines Handy, große Finger
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Zwergerl 04/2014
...kleines Handy, große Finger
Zwergerl 04/2014 & Wichtel 12/2016
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suri
- alter SuT-Hase
- Beiträge: 2033
- Registriert: 25.06.2010, 22:09
Re: Stillen und Rufbereitschaft
Ich stille noch und mache ab nächsten Monat wieder Rufbereitschaft. Allerdings ist mein Kind einiges älter. Fast 15 Monate. Sie trinkt nachts noch 3-4x (leider). Wir haben jetzt angefangen auf Flasche umzustellen und ausprobiert, ob der Papa sie auch wieder zum Schlafen bekommt. In den ersten zwei Nächten war sie nicht ganz so einverstanden, inzwischen geht es gut. Bzw sie schläft sogar besser und wird weniger wach, wenn sie nicht so oft stillt. Das war bei meiner superschlecht-Schläferin ein positiver Nebeneffekt.
Da mein Kind über ein Jahr alt ist, wollte ich mich nun nicht mit dem Argument "Stillen" aus den Rufbereitschaften nehmen lassen. Mit unter einem Jahr hätte ich aber sicher noch damit argumentiert.
Auch sonst haben wir uns von Anfang an beide soviel ums jeweilige Baby gekümmert, dass wir uns immer gegenseitig problemlos ersetzen konnten. D.h. der Papa konnte immer genauso gut beruhigen wie die Mama, zumindest so lange es eben nicht ums Stillen ging.
Da mein Kind über ein Jahr alt ist, wollte ich mich nun nicht mit dem Argument "Stillen" aus den Rufbereitschaften nehmen lassen. Mit unter einem Jahr hätte ich aber sicher noch damit argumentiert.
Auch sonst haben wir uns von Anfang an beide soviel ums jeweilige Baby gekümmert, dass wir uns immer gegenseitig problemlos ersetzen konnten. D.h. der Papa konnte immer genauso gut beruhigen wie die Mama, zumindest so lange es eben nicht ums Stillen ging.
Ritter '07, Drachenbezwinger '09, Prinzessin '13
- beccarei
- Dipl.-SuT
- Beiträge: 5272
- Registriert: 25.10.2012, 19:04
Re: Stillen und Rufbereitschaft
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html sagt deutlich, dass Du von 20 - 6 Uhr nicht arbeiten darfst.
Das Gesetz selber macht keine Angaben zum Alter des Stillkindes.
Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich noch stille. Ich bin aber bewusst nicht in meinen vorherigen Job mit Rufbereitschaft zurück gekehrt.
Das Gesetz selber macht keine Angaben zum Alter des Stillkindes.
Mein Arbeitgeber weiß nicht, dass ich noch stille. Ich bin aber bewusst nicht in meinen vorherigen Job mit Rufbereitschaft zurück gekehrt.
Liebe Grüße,
Becca
(Mit der Bari-Sax-Spielerin (2012), dem Posaunisten (2015) und dem Kämpfer im Herzen (2015)
Becca
(Mit der Bari-Sax-Spielerin (2012), dem Posaunisten (2015) und dem Kämpfer im Herzen (2015)
- julia1982
- ist mit Leidenschaft dabei
- Beiträge: 698
- Registriert: 14.03.2013, 21:17
Re: Stillen und Rufbereitschaft
Hier ging und geht es mit Nachtdiensten und Stillkind völlig problemlos. Seit dem mein Kind 1 Jahr ist
wenn ich da bin MUSS gestillt werden, bin ich arbeiten trinkt es Wasser oder Pre vom Papa. Gab noch nie Geschrei. Kind und Papa sind hier aber auch ganz, ganz eng verbunden.
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Julia mit kleiner Raupe (03/13) und Herzenskind (03/16)
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EhULao
Re: Stillen und Rufbereitschaft
Bei mir ist die Oma da, wenn ich Nachtdienst habe ( ca. 6 ND im Monat), Zwerg war 8 Monate alt, als ich wieder anfangen musste...hätte ich auf die Durchsetzung des MuSchGesetzes bestanden, wäre ich sehr ungünstig eingesetzt worden und 80% wären nie und nimmer drin gewesen...es hat also alles 2 Seiten. Es war, ohne vorherige "Tests", kein Problem. Pre hat Kind nie genommen, aber Wasser oder warme Milch, meist hat aber tatsächlich Wasser gereicht, Kuscheln, dann schlief er sogar bald durch...bin ich zu Hause, geht das nicht
) Da wird noch 3-4 Mal nachts gestillt...und morgens nach dem Nachtdienst kommt jetzt immer ein lachendes Kind entgegen, das "Mimimimimi" ruft und bis zum Rülpsen stillt und sonst auch zufrieden ist...es geht echt...und Rufbereitschaft heißt ja, dass du evtl auch gar nicht raus musst...noch besser. Mich würde eher die Art der "Alarmierung" interessieren...nicht dass das Telefon alle weckt 
Alles Gute!
LGLee
Alles Gute!
LGLee