Arbeitsrecht

Fragen und Antworten rund um das Thema Stillen

Moderatoren: Anjamaria01, klecksauge, SchneFiMa, Mondenkind

Antworten
Liverpool
möchten wir nicht mehr missen
Beiträge: 352
Registriert: 30.09.2011, 15:14

Arbeitsrecht

Beitrag von Liverpool »

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine für mich sehr wichtige Frage an euch:
Ich weiß, dass stillende Mütter vom Arbeitsrecht her besonders geschützt sind, kenne mich aber ansonsten nicht wirklich aus.
Meine Frage wäre, ob es da eine Obergrenze in Bezug auf das Alter des Stillkindes gibt (meine wird im September zwei)?

Ich hab leider in der Suche auf die Schnelle nichts gefunden.

Danke an alle, der weiterhelfen können und liebe Grüße, Liverpool
mirabelle
möchten wir nicht mehr missen
Beiträge: 375
Registriert: 15.09.2012, 13:49

Re: Arbeitsrecht

Beitrag von mirabelle »

Hallo!
ich glaub, das Alter ist nicht eindeutig geregelt. Ich würd das im Zweifel mit dem Arbeitgeber persönlich vereinbaren. Ich vemute aber, dass nur die wenigsten Arbeitgeber auf "Sonderwünsche" gerade bei so einem großen Stillkind eingehen werden.
Worum geht es denn genau?
Lg
kleines Koalabärchen 07/12

"Ehe man eigene Kinder hat, hat man nicht die leiseste Vorstellung davon, welches Ausmaß die eigene Stärke, Liebe oder Erschöpfung annehmen kann."
Benutzeravatar
beccarei
Dipl.-SuT
Beiträge: 5272
Registriert: 25.10.2012, 19:04

Re: Arbeitsrecht

Beitrag von beccarei »

Es gibt Gerichtsurteile, die die Grenze bei 1 sehen. Alles darüber hinaus solle man mit seinem Arbeitgeber im persönlichen Gespräch klären und individuell verhandeln.
Der Gesetzestext selbst nennt kein Höchstalter.
So mein Stand dazu.
Liebe Grüße,
Becca
(Mit der Bari-Sax-Spielerin (2012), dem Posaunisten (2015) und dem Kämpfer im Herzen (2015)
honigtopf2010
Profi-SuTler
Beiträge: 3921
Registriert: 22.11.2010, 21:29

Re: AW: Arbeitsrecht

Beitrag von honigtopf2010 »

Das ist §7 oder 8 Mutterschutzgesetz. Das nennt keine Höchstgrenze, schränkt aber durchaus auch bei Berufen ein. Dort müsstest du zuerst schauen, was zu euch passt. Bei den zusätzlichen Urteilen handelt es sich soweit ich weiß nicht um letztinstanzliche Urteile. So oder so wirst du ja eine Lösung MIT deinem Arbeitgeber finden müssen.
die Große 03/10 und der Lütte 03/13 - Breast in Peace!
Liverpool
möchten wir nicht mehr missen
Beiträge: 352
Registriert: 30.09.2011, 15:14

Re: Arbeitsrecht

Beitrag von Liverpool »

Danke für eure Antworten.
Ich hatte schon befürchtet, dass mein Kind für das Argument zu groß ist. Ich möchte auch gar keine Arbeitszeitwünsche durchdrücken, es ist etwas komplizierter. Ich kann es leider hier nicht genauer ausführen. Danke für eure Hilfe!
Antworten

Zurück zu „Stillforum“