Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Wiege oder Familienbett? Allein oder zusammen? Wie schlafen wir alle am besten?

Moderator: Giraeffchen

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sutnahpele
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von sutnahpele »

Maja hat geschrieben:Jemanden zu schlagen ist Körperverletzung und das ist im Strafgesetzbuch geregelt. Das ist also sehr wohl strafbar im ganz klassischen Sinne.

Aber einsperren ist nicht gleich schlagen...
Jemanden einzusperren ist genauso strafbar. Würde es sich in dem eingangs beschriebenen Fall nicht um die Tochter, sondern um die Nichte dieser Leute handeln, die übers Wochenende zu Besuch ist, käme hier, glaube ich, keiner auf den Gedanken, ein einfühlsames Gespräch zu suchen.
Solche Eltern brauchen kein nettes Gespräch mit anderen Eltern, sondern mal eine konkrete Ansage über die Rechte eines Kindes.

Was mich total stört: Wüsste ich Namen und Adresse dieser Eltern, würde ich sofort beim Jugendamt anrufen, da ich diese Informationen nicht habe, kann ich nichts tun.

Mir ist immer noch nicht klar, weshalb so häufig geschrieben wird "Das Jugendamt muss sich um problematischere Fälle kümmern und wird nicht handeln." Wenn kein JA-Mitarbeiter darüber informiert ist, kann ja auch keiner handeln.
Dezemberkind 2011, Novemberkind 2014, Oktoberkind 2018, Maikind 2023, Januarbaby 2026.
sutnahpele
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von sutnahpele »

Ich lese mich ziemlich böse :roll:. Tatsächlich bin ich "nur" wütend auf diese Eltern und über meine eigene Hilflosigkeit.
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CurlyJay
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von CurlyJay »

Dann nochmal aus dem StGB:

§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

1.des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


Der Tatbestand einer Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB liegt vor bei:

Quälen: Zufügen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art (BGHSt 41, 113)

Misshandeln: Rohem (d.h. besonders gefühlloses und erhebliches) Misshandeln (BGHSt 25, 277)

Vernachlässigen: Gesundheitsschädigung aus böswilligen, d.h. aus besonders verwerflichen, selbstsüchtigen Gründen (etwa Hass, Bosheit, Geiz, rücksichtsloser Egoismus) (BGHSt 3, 20)

Das Quälen ist nach der Rechtsprechung die Verursachung länger andauernder oder wiederholender Schmerzen oder Leiden. Es kommt dabei auf die kausale Verknüpfung von Täterverhalten und Schmerzen oder Leiden an. Umfasst ist davon jedoch auch die seelische Misshandlung. Dabei ist die bösartige Gesinnung über den Vorsatz hinaus nicht erforderlich. Problematisch ist dabei die Beurteilung der Länge des Quälens. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht bereits ein kurzzeitiges Einsperren mit Todesangst beim Opfer aus.


Ob das Verhalten nun strafbar ist oder nicht...ich hoffe, dass der Kleinen geholfen wird.
~Liebe Grüße von Curly mit ihrem Mäusemädchen 04/12 und Wullemann 06/16~ gestillt, getragen, mamagebettet, bis zur Unendlichkeit geliebt ^^

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samsara
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von samsara »

Selbst wenn die ganzen Tatbestände erfüllt wären, wird es als vom elterlichen Erziehungsauftrag gerechtfertigt angesehen, sofern nicht grob entwürdigend (Anbinden ans Bett, Festketten an die Wand, so Sachen). Im Strafrecht erfolgt grob gesagt ne dreiteilige Prüfung (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld) und natürlich kann man die Tatbestände alle runterbeten, aber es folgt ja noch die Rechtswidrigkeits- und Schuldprüfung. Ist die Freiheitsberaubung, Körperverletzung usw. zwar tatbestandlich gegeben, aber mangels grober Entwürdigung durch den elterlichen Erziehungsauftrag gerechtfertigt, ist es nicht strafbar. Der Staat hält sich zumindest was die Strafverfolgung angeht aus den meisten innerfamiliären Maßnahmen raus und das ist in meinen Augen auch gut so (natürlich heißt das immer noch nicht, dass ich den geschilderten Umgang tolerieren würde, aber das Amtsgericht ist in meinen Augen nicht der Ort, wo so etwas hingehört).
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von CurlyJay »

Mir war es nur wichtig zu verdeutlichen, dass es in diesem Fall durchaus berechtigt ist, sich in die Angelegenheiten anderer Leute einzumischen. Ich hab eine interessante Seite dazu gefunden, auch mit Anlaufstellen an die man sich verwenden kann, um Unterstützung zu erhalten. http://www.polizei-beratung.de/themen-u ... dlung.html
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von Sibi »

samsara hat geschrieben: Der Staat hält sich zumindest was die Strafverfolgung angeht aus den meisten innerfamiliären Maßnahmen raus und das ist in meinen Augen auch gut so (natürlich heißt das immer noch nicht, dass ich den geschilderten Umgang tolerieren würde, aber das Amtsgericht ist in meinen Augen nicht der Ort, wo so etwas hingehört).
Entschuldige, wenn ich nachfrage, aber warum gehört das nicht ins Gericht? Warum würde es zu einem Prozess kommen, wenn ich einen Erwachsenen eine halbe Stunde in das gleiche dunkle Zimmer einsperre (würde es das, zum Prozess kommen?), nicht aber ein viel kleineres, hilfloses Kind? Ich kapiere es einfach nicht, was da für Moral- oder Rechtsvorstellungen dahinter stehen? "Erziehen" ist dann letztlich immer noch ein rechtsfreier Raum, wenn man von massiven Schäden absieht? Das ist widerspricht diametral dem Rechtsverständnis, was wir sonst in unserer Gesellschaft haben. Man stelle sich vor, Gerichte würden sich nur noch um Fälle kümmern, in denen es zu massiven Schäden oder grober Entwürdigung kommt.

Und das soll ich gut finden oder auch nur verstehen? :?
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von Jilliana »

Ich glaube ich würde die Mutter einfach mal fragen was sie denn eigentlich tun würde wenn ihr Mann die in ein Zimmer einsperren würde damit die mal lernt die Wäsche richtig zusammen zu legen zum Beispiel, ob das für sie in Ordnung wäre und wenn nicht warum sie genau das mit dem Kind macht, nicht vorwurfsvoll, sondern ehrlich interessiert, ich glaube der Mutter fehlt einfach das Verständnis fürs Kind, bzw sie versucht auch garnicht sich ins Kind hineinzu versetzen (offensichtlich), das ist jedenfalls das was mir dazu einfällt, wenn auch nicht sehr hilfreich, tut mir leid. :(
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Minchen
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von Minchen »

Sibi hat geschrieben:
samsara hat geschrieben: Der Staat hält sich zumindest was die Strafverfolgung angeht aus den meisten innerfamiliären Maßnahmen raus und das ist in meinen Augen auch gut so (natürlich heißt das immer noch nicht, dass ich den geschilderten Umgang tolerieren würde, aber das Amtsgericht ist in meinen Augen nicht der Ort, wo so etwas hingehört).
Entschuldige, wenn ich nachfrage, aber warum gehört das nicht ins Gericht? Warum würde es zu einem Prozess kommen, wenn ich einen Erwachsenen eine halbe Stunde in das gleiche dunkle Zimmer einsperre (würde es das, zum Prozess kommen?), nicht aber ein viel kleineres, hilfloses Kind? Ich kapiere es einfach nicht, was da für Moral- oder Rechtsvorstellungen dahinter stehen? "Erziehen" ist dann letztlich immer noch ein rechtsfreier Raum, wenn man von massiven Schäden absieht? Das ist widerspricht diametral dem Rechtsverständnis, was wir sonst in unserer Gesellschaft haben. Man stelle sich vor, Gerichte würden sich nur noch um Fälle kümmern, in denen es zu massiven Schäden oder grober Entwürdigung kommt.

Und das soll ich gut finden oder auch nur verstehen? :?
Das Problem ist - so denke ich jedenfalls - dass Du dann jedes zweite Elternteil mindestens vor Gericht zerren musst und ja, ich denke auch, dass das der falsche Ort ist. Das bringt doch die Leute nicht dazu umzudenken. Umdenken tun sie nicht durch Zwang, sondern wenn man sich mit ihnen im positiven Sinne beschäftigt, sie aufklärt. Es wird Gründe haben, dass sie so handelt. Ich - und ja fast alle anderen hier - könnten das niemals. Ich KANN mein Kind nicht schreien lassen. Warum, weiß ich aber ehrlich gesagt nicht. Es ist IN mir, ich KANN es eben nicht. Es gibt aber zigtausend Menschen, denen geht es anders, auch weil es IN ihnen ist. Und man wird ihnen nicht helfen können, wenn man sie vor Gericht zerrt. Das entspannt die Situation zu Hause nicht und hilft am Ende dem Kind genauso wenig.
Wenn das so effektiv wäre, dann würde das JA auch alle Fälle direkt vor Gericht bringen - tut es aber nicht und das aus gutem Grund.
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
von Minchen mit Frühling (2008), Sommer (2009), Herbst (2013) und Winter (2011)
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Minchen
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von Minchen »

Und dann müsste sich im Grunde übrigens die gute Frau Kast-Zahn (hieß sie so?) durch ihr Buch wegen Anstiftung oder mindestens Beihilfe verantworten.
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Beitrag von Sibi »

Minchen, ja, dann ist das halt so, dass man einen Großteil der Eltern "kriminalisiert". Jahrhundertelang war es rechtlich legitim, Frauen zu schlagen oder zu vergewaltigen. Irgendwann muss die Rechtsprechung vorangehen und Normen setzen. Und dazu gehört für mich, dass jahrhunderte- oder jahrzehntelange Üblichkeiten der Kindererziehung eben auch einfach erst mal verboten werden müssen, damit sich die Überzeugung durchsetzen kann, dass so ein Verhalten einfach daneben ist. Zur Klage kommt es doch eh nur, wo auch ein Kläger ist - das ist bei der Misshandlung von Frauen doch heute noch so. Aber Gesetze haben auch die Kraft zur Normsetzung, die langsam, aber konstant die Gesellschaft infiltrieren und diese Wirkung sollte man m. E. wirklich nutzen.

Zum Thema "können". Auch das ist in der Rechtssprechung sonst keine Entschuldigung, höchstens ein mildernder Umstand - nur bei Kindern knickt man ein vor der menschlichen Natur?
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