Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Moderator: Giraeffchen
- Sakura
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Danke, MaareMum.
Sakura mit zwei tollen Mädels 04/11 und 05/13
Ich werde sie lehren, den eigenen Weg zu gehen,
vor keinem Popanz, keinem Weltgericht,
vor keinem als sich selber gerade zu stehen. (Reinhard Mey)
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dorlohrli
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Ich sehe das wie Lamama. Wenn dem Jugendamt oder der Polizei keine Meldung vorliegt, können sie natürlich auch nicht handeln. Die Gefahr besteht natürlich, dass es "wichtigere" Fälle gibt. Aber davon auszugehen, dass eh nix getan wird, ist meiner Meinung nach dem JA gegenüber unfair und (will niemanden damit angreifen) eben auch fahrlässig.
Ich hoffe sehr, dass (wie auch immer) dem Kind geholfen wird.
Ich hoffe sehr, dass (wie auch immer) dem Kind geholfen wird.
Liebe Grüße von dorlohrli mit Sommermädchen (08/10), Wintermädchen (12/11) und Dezemberbub (12/15) an der Hand und Sternchen (02/14) im Herzen
Die Rechtschreibfehler mache nicht ich, sondern die Worterkennung vom Handy
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- emm
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Hi,
das tut mir leid, ich wollte eigentlich niemandem auf die Fuesze treten. ):
Viel wichtiger: Sternchen, hast Du Dich ein wenig erholen koennen?
Hast Du schon rausfinden koennen, an wen Du Dich wenden kannst?
Liebe Gruesze von der Insel,
das tut mir leid, ich wollte eigentlich niemandem auf die Fuesze treten. ):
Viel wichtiger: Sternchen, hast Du Dich ein wenig erholen koennen?
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das emm mit Löwenkind (08/2012), Fräulein Igel (09/2013) und kleinem Geheimniskrämer (11/2017)
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sternchen84
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Wir waren zum Glück (für uns, natürlich nicht für das kleine Mädchen) das ganze Wochenende um die Schlafenszeit nterwegs....heute Abend ist Martinsumzug, ich weis nicht ob wir da auch wieder später Heim kommen....ich habe lange nochmal mit meiner Schwester geredet und werde mich jetzt heute Mittag beim Kinderschutzbund mal melden, die werden mir dann hoffentlich etwas Raten, wie ich mich dem ganzen gegenüber verhalten soll, zumal es für uns hier auch Neutralität ist. Ich meine sogar die große fragt ständig, warum weint E. Soviel und immer wenn ich im Bett liege.....muss sie alleine schlafen? Solche fragen kommen da auf.emm hat geschrieben:Hi,
das tut mir leid, ich wollte eigentlich niemandem auf die Fuesze treten. ):
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Liebe Gruesze von der Insel,
Ich mag hier ehrlich gesagt nicht diskutieren wo schlaftraining anfängt und wo es aufhört, seid mir da bitte nicht böse.
Rechtschreibfehler dürfen aufs iPad geschoben werden;-)
Liebe Grüße
Jessi mit der Mausi (02/2008), dem Bärchen(10/2011), dem Käferchen (08/2019)an der Hand und unser geliebtes Sternenkind (01/2011) fest im Herzen
Liebe Grüße
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- cosima83
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Ja, vielleicht.emm hat geschrieben:ich fuerchte nur, besagte Vorgehensweise wird auch als Vorwurf verstanden: "DU gehst nicht richtig mit Deinem Kind um, darum will ICH das machen. ICH koennte so nicht mit meinem Kind umgehen, wie kannst DU nur?"cosima83 hat geschrieben:
Was mir nur einfällt ist: Wenn du die Mutter ansprichst, würde ich es so formulieren, dass du ihr deine eigenen Gefühle und Gedanken mitteilst, also es so formulierst, dass du die Kleine weinen hörst und es dir jedes Mal nahezu das Herz zerreißt. Das du am Liebsten hingehen und die Kleine trösten möchtest. Das du deine eigenen Kinder nicht so schreien und flehen hören könntest, ohne zu ihnen zu gehen.
Wenn du ihr vorwurfsvoll gegenüber trittst, dann wird sie sicher zumachen.
prinzipiell hast Du bestimmt Recht, dass man ohne Vorwurf an die Mutter herankommen muss, damit sie offen bleibt.
Aber vielleicht würde sie auch gerne hingehen und trösten und tut nichts, weil "das Kind es ja lernen muss", weil ihr gesagt wurde, dass das nur auf diese Weise geht. Vielleicht ist sie ganz unsicher und verlässt sich auf Aussagen vermeintlicher Experten, statt auf ihr Herz zu hören? Die andere erwähnte Nachbarin wirkte ja laut Sternchen auch total unsicher und folgt jetzt (leider) dem Rat, das Kind schreien zu lassen.......
Wenn sie Überzeugungstäterin ist, dann wird sie auf jeden Fall abblocken und wird auch nicht zugänglich sein für Hilfsangebote von professioneller Seite. Leider ist hier ja wirklich (noch) kein Tatbestand erreicht, wo das JA oder gar die Polizei eingreifen können. Aber es ist auch nicht gesagt, dass nicht früher oder später die Situation eskaliert und es zu schwerer körperlicher Gewalt kommt. Dieser Stress jeden Abend zehrt sicher auch sehr an den Nerven der Eltern und besser wird es so sicherlich nicht.
Es wurde schon geschrieben, dass das Kind irgendwann aufgeben könnte....ja, das kann passieren. Und es hinterlässt bei den Eltern ein Erfolgserlebnis und bei dem Kind ein lebenslanges Trauma.
Meiner Meinung nach fängt ein "Schlaftraining" dort an, wo man das Kind beim Zu-Bett-Bringen anders behandelt, als tagsüber.
Geht man also z.B tagsüber immer auf sein Kind ein, nimmt es auf den Arm, wenn es weint, tröstet es mit Worten und Liebkosungen, dann darf das auch am Abend nicht aufhören. Das Kind versteht nicht, warum die Eltern es plötzlich nicht mehr hochnehmen, es ist total verunsichert, weil die Eltern sich anders verhalten. Es spürt die Verunsicherung der Eltern und sein Weinen bedeutet "Nimm mich doch endlich auf den Arm, dann geht es uns beiden wieder gut". Wie soll ein kleines Kind verstehen, warum die Mama tagsüber körperlich für es erreichbar ist, in der Nacht aber nur auf einem Stuhl neben dem Bett sitzt oder hinter der angelehnte Tür steht oder wo auch immer?
Und klar, auch auf dem Arm ist das Weinen oft noch nicht vorbei, ganz abhängig von der Situation und dem Charakter des Kindes. Manchmal müssen sie sich ausweinen, ausschimpfen über was auch immer. Auch da ist der Körperkontakt sehr wichtig und hilft dem Kind in dem Moment weiter, auch wenn es nicht den Anschein macht.
Es gibt einen klaren Unterschied zwischen Weinen und alleine Weinen. Ein weinendes Kind hat etwas zu erzählen und möchte das jemand zuhört. Und antwortet.
- samsara
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Ich bin zwar Ö-Rechtler, aber ne BGB-Kommentierung hab ich auch: "Das Gewaltverbot ist nicht unmittelbar sanktionsbewehrt. Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch..." Gerade nochmal in beck-online nachgelesen.Minchen hat geschrieben:Nein, das begründet auch keine Ansprüche gegen die Eltern.Das ist Inhalt der Personensorge und der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern liegt eben in seinem Recht auf gewaltfreie Erziehung. § 1631 BGB zeigt lediglich Rechte und Pflichten der Personensorge auf. Wichtig ist dieser Abschnitt des BGB vor allem für familiengerichtliche Entscheidungen.
Darum geht's mir aber auch im Endeffekt nicht, sondern um die Begrifflichkeit und dass eben nicht gleich immer alles strafbar ist. Und dass ich, bevor ich die Staatskeule bemühen würde (die manchmal wirklich sehr effektiv sein kann, aber hier in meinen Augen kontraproduktiv sein könnte), doch vorher die persönliche Ebene des Gesprächs wählen würde. Oder ihr in dem Zusammenhang einfach mal das Buch "Besucherritze" ausleihen, die Idee fand ich auch klasse, wenn man nicht so auf Konfrontation gehen möchte; sie kann es lesen (und es liest sich ja wirklich gut in einem Rutsch) und dann selbst ihre Meinung bilden.
Kleiner Wolf *07/2012 und Miniwolf *07/2015
- Sakura
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Was heißt das für Laien? Man kann den Eltern nicht verbieten, ihr Kind zu schlagen, aber das Kind kann dafür Schadensersatz anmelden???samsara hat geschrieben:Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch.
Sakura mit zwei tollen Mädels 04/11 und 05/13
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- samsara
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Gerichtlich kann man bei Verstoß gegen das Gewaltverbot nach § 1666 BGB vorgehen, wenn ich es richtig interpretiere, aber da lasse ich mich gerne von der Familienrechtlerin ergänzen. Ziel dieses Gewaltverbots-§ war eben, dass ein für allemal unmissverständlich die Gewalt in der Erziehung geächtet wird. Dieser Wandel in der Erziehung sollte nochmal per Gesetz deutlich gemacht werden, für alle an denen es bislang vorüber gegangen sein sollte. Aber man wollte damit nicht die Familien kriminalisieren, darum geht es in den Rechtsfolgen auch eher um Hilfen für betroffene Familien als um Strafverfolgung.Sakura hat geschrieben:Was heißt das für Laien? Man kann den Eltern nicht verbieten, ihr Kind zu schlagen, aber das Kind kann dafür Schadensersatz anmelden???samsara hat geschrieben:Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch.
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Maja
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Jemanden zu schlagen ist Körperverletzung und das ist im Strafgesetzbuch geregelt. Das ist also sehr wohl strafbar im ganz klassischen Sinne.
Aber einsperren ist nicht gleich schlagen...
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- Leela
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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Das sehe ich ganz genau so.Lamama hat geschrieben:Hallo!
Ich habe jetzt nur die ersten Seiten gelesen, war aber ehrlich gesagt recht erstaunt (und das nicht angenehm), wie wenig Handlungsbereitschaft herrscht.
Und das oft nur aus dem Grund, dass das Jugendamt vielleicht nichts tut.
Und das finde ich absolut nicht korrekt. Da ist eine kleine Kinderseele in Gefahr. Und zwar mehr als ernsthaft. Wenn das Kind erstmal regelrechte Panikattacken entwickelt, dann wird das durchaus auch gefährlich.
Wie lange soll man warten und versuchen, zur Mutter vorzudringen, die scheinbar sehr feste Ansichten hat und sich da bestimmt nicht reinreden lässt?
Ich würde nicht nur das Jugendamt informieren, sondern durchaus auch in akkuter Situation die Polizei. Vielleicht bringt das erstmal nicht viel, nichts tun bringt allerdings garnicht. Das könnte ich mit meinem Gewissen überhaupt nicht vereinbaren.
Mal davon ab weiß ich, wie sehr die Kinderseele dabei kaputt geht. Aus eigener Erfahrung. Allein eingesperrt ohne die Eltern am Abend- das ist Wahnsinn! Und daran knabbert man- Jahrzehnte. Zumal auch im dunkeln Kinderzimmer Verletzungsgefahr besteht. und was ist, wenn das Kind irgendwann auf die Idee kommt, das Fenster zu öffnen? Rausfällt? In Panik rausspringt???
Wir reden hier nicht nur von einer schlechten Erziehungsmethode. Das ist in der Tat eine Misshalndlung und wie schon angebracht wurde, Freiheitsberaubung. Nicht wegsehen. handeln!
Grüße von Leela mit '11, '14, '20 und '21.
