Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
mellmull, ich fühlte mich auch nicht persönlich angesprochen/angegriffen (habe mich nur selbst in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnt, um meinen Standpunkt deutlich zu machen), sondern ich bin ehrlich verwundert.
Selbstverständlich(!!!) habe ich Verständnis für jeden Online-Händler, der betroffen ist - ich persönlich finde die geltende Regelung nämlich auch übertrieben und freue mich, dass offensichtlich eine neue Gesetzgebung auf dem Weg ist, die die Rücksendekosten dann demnächst anders handhaben wird. Wirklich.
ABER: solange das Gesetz noch die Kosten den Online-Händlern aufbürdet, erwarte ich eben auch, dass ich mich darauf verlassen kann, dass ich der Online-Händler meines Vertrauens an geltendes Recht HÄLT. Als reine Selbstverständlichkedit, und ohne, dass ich das überprüfen, nachlesen oder gar bei ihm je Einzelfall erbitten muss.
Das tun andere Online-Händler auch, sogar diejenigen, die noch viel, viel kleiner sind und denen es sicherlich noch mehr weh tut als DD. (darunter fallen für mich z.B. alle uns bekannten Tragehilfenanbieter hier im Forum, die kleinen Naturkleidungs-Händler etc.).
Was die Kostenumlegung auf den Endverbraucher betrifft: dieses Argument greift meiner Meinung nach nicht, denn auch das müpsste man dann ja auch auf alle anwenden.
Klar, ich hätte auch die Sachen von Mein Tragling, Esprit oder BonPrix gerne alle (sagen wir mal) 3 EUR günstiger, denn die alle haben die Retouren selbstverständlich in ihren Preisen mit drin. Aber es ist nun mal so wie es ist.
Und wenn Du in ein Ladengeschäft gehst und versuchst, eine schadhafte Ware als Reklamation zurückzu geben, dann erwartest Du, dass dies anstandslos getan wird, weil es eben geltendes Recht ist. Du hast das Recht dazu. Wenn Dir die nette Verkäuferin dann aber entgegnen würde "Tut mir leid, wir nehmen keine beschädigte Ware zurück, denn solche Fäle müssten wir in die Gesamtkostenkalkulation mit aufnehmen, und dann würden alle Preise um 50 Cent teurer werden - das wollen Sie doch sicher nicht, oder?!" - nun, dann wärst Du vermutlich a) geschockt, b) stinkig und würdest c) auf Deinem Recht beharren.
Um nichts anderes geht es aktuell bei den Rücksendekosten bei DD. (nein, ich weiß, keine Reklamation, keine beschädigte Ware, aber eben ein Gesetz, das befolgt werden sollte und dass dem Endverbraucher gleichzeitig verdeckte Kosten entstehen lässt).
Aber wie gesagt: schön, dass ich in absehbarer Zukunft etwas zugunsten der Online-Händler ändert.
Selbstverständlich(!!!) habe ich Verständnis für jeden Online-Händler, der betroffen ist - ich persönlich finde die geltende Regelung nämlich auch übertrieben und freue mich, dass offensichtlich eine neue Gesetzgebung auf dem Weg ist, die die Rücksendekosten dann demnächst anders handhaben wird. Wirklich.
ABER: solange das Gesetz noch die Kosten den Online-Händlern aufbürdet, erwarte ich eben auch, dass ich mich darauf verlassen kann, dass ich der Online-Händler meines Vertrauens an geltendes Recht HÄLT. Als reine Selbstverständlichkedit, und ohne, dass ich das überprüfen, nachlesen oder gar bei ihm je Einzelfall erbitten muss.
Das tun andere Online-Händler auch, sogar diejenigen, die noch viel, viel kleiner sind und denen es sicherlich noch mehr weh tut als DD. (darunter fallen für mich z.B. alle uns bekannten Tragehilfenanbieter hier im Forum, die kleinen Naturkleidungs-Händler etc.).
Was die Kostenumlegung auf den Endverbraucher betrifft: dieses Argument greift meiner Meinung nach nicht, denn auch das müpsste man dann ja auch auf alle anwenden.
Klar, ich hätte auch die Sachen von Mein Tragling, Esprit oder BonPrix gerne alle (sagen wir mal) 3 EUR günstiger, denn die alle haben die Retouren selbstverständlich in ihren Preisen mit drin. Aber es ist nun mal so wie es ist.
Und wenn Du in ein Ladengeschäft gehst und versuchst, eine schadhafte Ware als Reklamation zurückzu geben, dann erwartest Du, dass dies anstandslos getan wird, weil es eben geltendes Recht ist. Du hast das Recht dazu. Wenn Dir die nette Verkäuferin dann aber entgegnen würde "Tut mir leid, wir nehmen keine beschädigte Ware zurück, denn solche Fäle müssten wir in die Gesamtkostenkalkulation mit aufnehmen, und dann würden alle Preise um 50 Cent teurer werden - das wollen Sie doch sicher nicht, oder?!" - nun, dann wärst Du vermutlich a) geschockt, b) stinkig und würdest c) auf Deinem Recht beharren.
Um nichts anderes geht es aktuell bei den Rücksendekosten bei DD. (nein, ich weiß, keine Reklamation, keine beschädigte Ware, aber eben ein Gesetz, das befolgt werden sollte und dass dem Endverbraucher gleichzeitig verdeckte Kosten entstehen lässt).
Aber wie gesagt: schön, dass ich in absehbarer Zukunft etwas zugunsten der Online-Händler ändert.
Wiebke mit dem kleinen bunten Schaf (w, *27.12.2010) - auch weiterhin im Tragetuch 
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Leila
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Nun ja, man sollte aber auch nicht außer Acht lassen, dass DD (um mal beim Beispiel zu bleiben) einen nicht unerheblichen Teil seines Umsatzes durch den Onlinehandel erziehlt, oder irre ich mich da? Mit ihrem Ladengeschäft in Ludwigsburg (gibts sonst noch eines?) dürften sie bei weitem nicht so viele Tücher verkaufen...
Von daher müßten sie eigentlich, um eine ähnliche Tüchermenge zu verkaufen, mehrere Ladenlokale eröffnen und hätten dementsprechend mehr Kosten (Miete, Personal etc.) ganz so einfach ist es nun auch nicht...
Ansonsten sehe ich es so, dass sie sich im Moment einfach nicht an geltendes Recht halten, es sagt niemand etwas, wenn es MAL vergessen wird, aber laut AGB lehnen sie es ja grundsätzlich ab und erstatten nur auf Nachfrage... 
Lieben Gruß
Anja
Lieben Gruß
Anja
Teenie-Töchter 01/2008 und 06/2010
"Alles im Leben hat seine Zeit,
jedes Ding hat seine Stunde unter dem Himmel.
Für das Geboren werden gibt es eine Zeit
und eine Zeit für das Sterben." Kohelet
"God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference." Reinhold Niebuhr
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- Zhea
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
hier gehts auch nicht um schadhafte ware, sondern darum tücher zur ansicht zu bestellen und zu erwarten, dass dann die rücksendekosten erstattet werden.
ich hatte das kürzlich das erste mal. jemand bestellt eine tasche, doch sie möchte sie nun doch nicht. die tasche ist weder beschädigt noch sonst was. schon allein das porto zu ihr waren 8 sfr., dazu noch versandmaterial und meine arbeitszeit. zum glück hatte die kundin freiwillig das rücksendeporto übernommen.
ich hatte das kürzlich das erste mal. jemand bestellt eine tasche, doch sie möchte sie nun doch nicht. die tasche ist weder beschädigt noch sonst was. schon allein das porto zu ihr waren 8 sfr., dazu noch versandmaterial und meine arbeitszeit. zum glück hatte die kundin freiwillig das rücksendeporto übernommen.
- NadjaX
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Ja, ich seh da manches auch anders seit ich selbst als Hersteller / Händler betroffen bin.
Das Argument, dass das alles eingepreist ist, ist zwar nett, nur nicht unbedingt zutreffend:
Wie gesagt, bei mir kostet es mich ca 30 EUR, wenn jemand nur zur Ansicht bestellt. GsD kommt das ganz selten vor, sonst könnt ich mein kleines Start Up an den Nagel hängen, denn sowas einzupreisen, ist verdammt schwer.
Man muss bedenken, die Hinversandkosten trägt man ja auf jeden Fall bei einem Widerruf, die Manipulationskosten detto, ebenso die Verpackungskosten. Es geht hier nur mehr ums i-'Tüpfelchen der Rückversandkosten, die dann auch noch dazu kommen.
Auch wenn etwas geltendes Recht ist (und ehrlich gesagt, ich bin froh, dass es in AT so nicht geregelt ist, denn ich beobachte schon, dass hier Bestellungen oft bedachter getätigt werden, im Wissen, dass man als Kunde den Rückversand übernehmen muss), wäre es doch schön, wenn Kunden auch bedenken, dass Bestellen zum Anschauen eigentlich auf dem Rücken eines anderen abläuft. Wie gesagt, wenn jemand mit fester Kaufabsicht bestellt und dann passts nicht, dann hab ich da kein Problem damit, aber window shopping, das mich pro Person EUR 30 kostet, finde ich dann nicht mehr prickelnd und eigentlich ist es auch nicht gerechtfertigt, weil jeder, der irl window shoppen gehen will sich auch sein Ticket kaufen muss für Öffis / Treibstoff-und Parkkosten hat, sich auf den Weg machen muss und somit auch eigene Kosten hat. Insofern bin ich erfreut, dass der EU-Gesetzgeber dieses Missverhältnis nun auch erkannt hat und darauf reagiert hat.
Was DD anbelangt, so bin ich mir auch nicht sicher, ob das eingepreist ist / eingepreist werden kann. Ich kenne deren Kosten nicht, aber ich weiß, dass die Baumwollpreise vergangenes Jahr ENORM gestiegen sind, die Lohnkosten sind detto gestiegen, aber bei den Preisen geht eigentlich nicht viel, sonst gilt man schnell als "zu teuer". Mit Sicherheit weiß ich, dass der Anstieg der Rohstoff-Preise NICHT an die Kunden weiter gegeben wurde.
Letztlich denke ich, haben die bevorstehenden Gesetzesänderungen einen guten Grund, und das gebe ich halt zu bedenken, bei allem "im Recht sein".
Das Argument, dass das alles eingepreist ist, ist zwar nett, nur nicht unbedingt zutreffend:
Wie gesagt, bei mir kostet es mich ca 30 EUR, wenn jemand nur zur Ansicht bestellt. GsD kommt das ganz selten vor, sonst könnt ich mein kleines Start Up an den Nagel hängen, denn sowas einzupreisen, ist verdammt schwer.
Man muss bedenken, die Hinversandkosten trägt man ja auf jeden Fall bei einem Widerruf, die Manipulationskosten detto, ebenso die Verpackungskosten. Es geht hier nur mehr ums i-'Tüpfelchen der Rückversandkosten, die dann auch noch dazu kommen.
Auch wenn etwas geltendes Recht ist (und ehrlich gesagt, ich bin froh, dass es in AT so nicht geregelt ist, denn ich beobachte schon, dass hier Bestellungen oft bedachter getätigt werden, im Wissen, dass man als Kunde den Rückversand übernehmen muss), wäre es doch schön, wenn Kunden auch bedenken, dass Bestellen zum Anschauen eigentlich auf dem Rücken eines anderen abläuft. Wie gesagt, wenn jemand mit fester Kaufabsicht bestellt und dann passts nicht, dann hab ich da kein Problem damit, aber window shopping, das mich pro Person EUR 30 kostet, finde ich dann nicht mehr prickelnd und eigentlich ist es auch nicht gerechtfertigt, weil jeder, der irl window shoppen gehen will sich auch sein Ticket kaufen muss für Öffis / Treibstoff-und Parkkosten hat, sich auf den Weg machen muss und somit auch eigene Kosten hat. Insofern bin ich erfreut, dass der EU-Gesetzgeber dieses Missverhältnis nun auch erkannt hat und darauf reagiert hat.
Was DD anbelangt, so bin ich mir auch nicht sicher, ob das eingepreist ist / eingepreist werden kann. Ich kenne deren Kosten nicht, aber ich weiß, dass die Baumwollpreise vergangenes Jahr ENORM gestiegen sind, die Lohnkosten sind detto gestiegen, aber bei den Preisen geht eigentlich nicht viel, sonst gilt man schnell als "zu teuer". Mit Sicherheit weiß ich, dass der Anstieg der Rohstoff-Preise NICHT an die Kunden weiter gegeben wurde.
Letztlich denke ich, haben die bevorstehenden Gesetzesänderungen einen guten Grund, und das gebe ich halt zu bedenken, bei allem "im Recht sein".
Luka (2006) - Niklas (2008) - Raffael (2010) - Jannik (09/2014)
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Lösche Benutzer 5914
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Ich verstehe gut, was ihr meint.
Aber die Bilder bei DD waren z.B. in der Vergangenheit nicht immer so aussagekräftig. Manchmal sahen Farben real ganz anders aus als auf deren Bild und wenn ich dann bestelle möchte ich schon das Recht haben, das Tuch zurückzuschicken und mag da nicht 4€ für bezahlen (ich habe sie IMMER bezahlt, fand es aber manchmal blöd). Schließlich bestelle ich mit Kaufabsicht und habe das Nachsehen, wenn das Tuch dann real ganz anders aussieht.
Mittlerweile stehen ja die g pro qm dabei und sind ein ganz gutes Indiz, aber gerade bei Tüchern ist ja die Haptik total entscheidend dafür, ob ich behalte und das kann man einem Foto halt nicht entnehmen und muss in gewisser Weise mal "getestet" werden.
"Zur Ansicht bestellen" ist also nicht nur ein ATTA-Luxus
Aber die Bilder bei DD waren z.B. in der Vergangenheit nicht immer so aussagekräftig. Manchmal sahen Farben real ganz anders aus als auf deren Bild und wenn ich dann bestelle möchte ich schon das Recht haben, das Tuch zurückzuschicken und mag da nicht 4€ für bezahlen (ich habe sie IMMER bezahlt, fand es aber manchmal blöd). Schließlich bestelle ich mit Kaufabsicht und habe das Nachsehen, wenn das Tuch dann real ganz anders aussieht.
Mittlerweile stehen ja die g pro qm dabei und sind ein ganz gutes Indiz, aber gerade bei Tüchern ist ja die Haptik total entscheidend dafür, ob ich behalte und das kann man einem Foto halt nicht entnehmen und muss in gewisser Weise mal "getestet" werden.
"Zur Ansicht bestellen" ist also nicht nur ein ATTA-Luxus
- mellmull
- Power-SuTler
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Campanula, wir sind uns einiger wie Du denkst. Ich sehe das grundsätzlich genauso
Hier in der Schweiz gibt es die Erstattung von Rücksendekosten eh nicht.
Aber mir fällt bei fast jedem Sondertuch das von DD neu raus kommt und eine gewiise Preislage überschreitet, sofort auf, dass das zuerst bemängelt wird.
Wer von uns weiss, ob da nicht einfach schon von Firmenseite reagiert wurde und sowas mit kalkuliert wird?
Und sie lehnen es laut den AGB ja nicht ab, wie verlinktes Urteil ja zeigt. Im Gegenteil.
Und ja, es ging hier ja grundsätzlich nicht um beschädigte Ware.
Wenn ich in ein Geschäft gehe und Neuware zurückgeben will, sagte ich ja auch nicht zur Verkäuferin, sie soll mir die Benzinkosten zurückerstatten.
Hier in der Schweiz gibt es die Erstattung von Rücksendekosten eh nicht.
Aber mir fällt bei fast jedem Sondertuch das von DD neu raus kommt und eine gewiise Preislage überschreitet, sofort auf, dass das zuerst bemängelt wird.
Wer von uns weiss, ob da nicht einfach schon von Firmenseite reagiert wurde und sowas mit kalkuliert wird?
Und sie lehnen es laut den AGB ja nicht ab, wie verlinktes Urteil ja zeigt. Im Gegenteil.
Und ja, es ging hier ja grundsätzlich nicht um beschädigte Ware.
Wenn ich in ein Geschäft gehe und Neuware zurückgeben will, sagte ich ja auch nicht zur Verkäuferin, sie soll mir die Benzinkosten zurückerstatten.
Liebe Grüße von Melli
Verplüscht und zugenäht
Verplüscht und zugenäht
- novi
- Dipl.-SuT
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- Registriert: 20.05.2008, 22:11
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Ich habe als Verbraucher auch nichts dagegen, dass ich Rücksendekosten bei Nichtgefallen tragen soll. Wenn ich in England bestelle, mache ich es ja schon die ganze Zeit so.
Hier in D ist es aber eben anders und wird auch von den großen Unternehmen meines Erachtens so geprägt, dass eher empfohlen wird, mehrere Dinge und Größen zur Ansicht zu bestellen als mehrere Einzelbestellungen zu tätigen. Dass der Kunde diese Einstellung dann (unbewusst) auch auf andere Online-Bestellungen überträgt, wundert mich dann nicht.
Sich in die Situation und Sichtweise eines kleineren Händlers hineinzuversetzten, das erfordert dann doch einige Umstellung, finde ich zumindest.
Hier in D ist es aber eben anders und wird auch von den großen Unternehmen meines Erachtens so geprägt, dass eher empfohlen wird, mehrere Dinge und Größen zur Ansicht zu bestellen als mehrere Einzelbestellungen zu tätigen. Dass der Kunde diese Einstellung dann (unbewusst) auch auf andere Online-Bestellungen überträgt, wundert mich dann nicht.
Sich in die Situation und Sichtweise eines kleineren Händlers hineinzuversetzten, das erfordert dann doch einige Umstellung, finde ich zumindest.
Sonnige Grüsse, novi
mit Maxi (10/2007), Midi (10/2009) und Mini (04/2011)
mit Maxi (10/2007), Midi (10/2009) und Mini (04/2011)
