Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

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novi
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von novi »

Und selbst wenn sie nicht mitlesen, wird sicherlich irgendwann einmal irgendein Kunde sie darauf ansprechen. Vielleicht ändert sich dann ja etwas...
Aber ist es nicht so, dass jetzt auch europaweit die Regelung der Rücksendekosten ändert, ,und zwar insoweit, dass die Kunden diese Kosten zu tragen haben (wie in England z.B. jetzt schon)? Ich meine, ich hätte die Tage etwas im Radio gehört. Aber das ist häufig ja auch nur Halbwissen, auf halbem Ohr etc.
Sonnige Grüsse, novi
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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Mh, das würde mich ehrlich gesagt wundern.. Denn wie gesagt, es war ja eine europäische Richtlinie, die gerade dem Verbraucherschutz dienen sollte - warum sollte man das wieder ändern wollen?

Anne: :lol:

Wenn sie mitlesen, würd ich ihnen raten, den Juristen zur Verantwortung zu ziehen und/oder nen neuen zu suchen... :?
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
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Talgaro
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Talgaro »

Genau das war ja der Anfang hier (zumindest jetzt diesem Jahr):
NadjaX hat geschrieben:Ich hab ein Update zu dem Thema:

Es gibt jetzt eine neue Verbraucherrechts-Richtlinie, die bis 2013 umgesetzt werden muss (gültig voraussichtlich erst ab Mitte 2014 http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... dstid=1839), danach wird die Rücksendefrist europaweit auf 14 Tage festgelegt, es gibt im Anhang der Richtlinie eine standardisierte Widerrufserklärung (damit sollte den Abmahn-Untrieben, von denen ich immer wieder aus DE höre auch ein Ende bereitet werden und es sollte allen Unternehmern möglich sein, korrekte Widerrufserklärungen zu haben) und das Thema Versandkosten wird darin auch neu geregelt: Hinversand trägt der Unternehmer, Rückversand der Käufer (außer der Unternehmer erklärt sich gesondert bereit, das zu übernehmen).

Aus meiner Sicht muss ich sagen, dass ich zwischen dem Bestellverhalten in AT und DE so einige Unterschiede bemerkt habe. In AT ist es schon immer so geregelt, dass der Kunde an sich die Rücksendekosten trägt, und vielleicht trügt mich mein Gefühl, aber ich meine beobachtet zu haben, dass es weniger (bis eigentlich fast gar keine) Rücksendungen aus AT gibt.
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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

Mich würde dann aber nicht wundern, wenn sie die Preise nochmal anziehen, einfach um das zu kompensieren.
8)

Und darüber braucht dann auch niemand zu jammern.
Liebe Grüße von Melli
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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Aha, das kannte ich noch nicht (so ist das, wenn man jahrelang mir Kindern daheim hockt und nicht mehr an der Quelle sitzt... :roll: :oops: ). Ja, dann haben sie wohl den Beschwerden der Versandhäuser und Händler Rechnung getragen.

Dass die Versandkosten draufgeschlagen werden, kann ich mir eh vorstellen, ich würde das wahrscheinlich nicht anders machen. Im Laden zahlt man ja indirekt auch für gestohlene Ware... :roll:
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Daydreaming
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Daydreaming »

mellmull hat geschrieben:Mich würde dann aber nicht wundern, wenn sie die Preise nochmal anziehen, einfach um das zu kompensieren.
8)

Und darüber braucht dann auch niemand zu jammern.
Doch, ich darf dann jammern. ;)
Ich gehöre nämlich zu den Leuten, die sich Sachen nur mit fester Kaufabsicht bestellen, und nicht einfach nur zum Angucken oder Überlegen oder Streicheln...Ich glaube, ich habe erst ein einziges Mal in meinem Leben überhaupt etwas zurückgeschickt, und das war ein Spiel, bei dem etwas fehlte...
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mellmull
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Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

Ok daydreaming. Dann jammern wir zusammen mit fruba :mrgreen: denn wir können das ja auch nicht


*************************************
Für alle Fehler haftet mein iPhone :mrgreen:
Liebe Grüße von Melli
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Lösche Benutzer 5914 »

Ich bestelle auch nur Sachen mit fester Kaufabsicht und schicke trotzdem ständig zurück.
Allein was ich an Klamotten schon zurückgeschickt habe, weil sie nicht 100% passten oder man ja manchmal einfach nicht raten kann wie die Stoffqualität ist.
Bei Tüchern habe ich es schon oft erlebt, dass mich "naja-Tücher" total umgehauen haben und zu absoluten Lieblingstüchern wurden oder dass ich Tücher, die auf Fotos so schön aussahen, real irgendwie hässlich fand.
Ohne zurückschick-Option würde Didy an mir gar nichts verdienen, weil ich dann viel zu unsicher wäre überhaupt zu bestellen, weil manche Fotos einfach nicht aussagekräftig sind :wink:
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NadjaX
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von NadjaX »

Minchen hat geschrieben:In der Tat gab es als allererstes die Richtlinie über die Warenrücksendung nach Widerruf. Hintergrund war der stetig wachsende Internet- und Versandhandel und das damit entstehende Portoproblem: normalerweise ginge man in ein Geschäft und gibt die Ware zurück (wobei das nochmal ein bisschen etwas anderes ist, aber um es Euch zu verdeutlichen), dabei entstehen dem Händler natürlich keine weiteren Kosten, dem Kunden auch nicht. Beim Versandhandel war es wichtig, es dem Kunden leicht zu machen, seine Willenserklärung zu widerrufen, sprich, die Ware zurückzugeben. Lastet man ihm nun aber die Kosten für die Rücksendung auf, dann schränkt ihn das natürlich ein. Vor allem kann er zB nicht wie im Laden verschiedene Modelle/Größen usw. bestellen, was wiederum den Handel erschwert.
Ganz so wars nicht. Im Offline-Handel hat ein Kunde grundsätzlich mal KEIN Rückgaberecht. Gekauft ist gekauft, der Vertrag ist gültig und erfüllt mit Übergabe der Ware / Zahlung. Wenn Unternehmen Kunden die Möglichkeit einräumen, gekaufte Waren außerhalb von Gewährleistungsansprüchen (die bestehen, wenn eine Ware mangelhaft ist), umzutauschen, zB innerhalb von 4 Wochen ab Kauf, so ist das ein Entgegenkommen des Unternehmens aber keine rechtliche Verpflichtung.

Im Online-Handel wurde das Widerrufsrecht eingeführt, weil Kunden bei Online-Bestellungen im Gegensatz zum Kauf in einem Laden nicht die Möglichkeit haben, die Ware vor deren Lieferung (und damit eigentlich Vertragserfüllung) anzusehen, anzugreifen und somit eigentlich wesentliche Entscheidungsgründe für den Kauf nicht vor Erhalt der Ware vorliegen.

Die EU-Richtlinie über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz (das ist der gesetzliche Terminus für Käufe zB über Internet) hat jetzt geregelt, dass der Unternehmer bei Widerruf durch den Verbraucher die Kosten des Versands von Unternehmer zu Verbraucher (Hinsendekosten) tragen muss. Die Rücksendekosten wurden offen gelassen.

In Österreich muss der Kunde die Kosten der Rücksendung tragen, wenn der Unternehmer nicht erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen.

Offenbar hat die bisherige Erfahrung gezeigt, dass es für viele Online-Händler sehr (zu?) kostenintensiv ist, wenn sie die Rücksendekosten ebenfalls übernehmen müssen und anscheinend hat die Erfahrung auch gezeigt, dass das eine große Belastung für den Online-Handel ist und wohl auch inhaltlich nicht so ganz gerechtfertigt (denn schließlich erspart sich ein Kunde, der Online kauft ja doch auch Wegzeigen und -kosten zu einem Laden). Aus diesem Grund wird das Thema jetzt in der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie abschließend geregelt: Hinsendekosten muss der Online-Händler im Fall eines Widerrufs tragen; Rücksendekosten nur, wenn er diese übernimmt, dh wenn er in seinen AGB nicht ausdrücklich erklärt, dass der Kunde die Rücksendekosten tragen muss.
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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Deswegen schrieb ich in Klammern etwas dazu-ich kann ja unmöglich das gesamte Recht erklären. Viele Händler räumen ihren Kunden auch im Geschäft ein Rückgaberecht ( ich hab sogar schon die Anmerkung "ohne Begründung" gesehen), aber ja, das ist rechtlich kein Widerruf.
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
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