Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

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Annealt
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Campanula, klar, das habe ich auch schon gedacht. Es ist aber auch möglich, trotz Rechtsprechung auf sein Recht zu verzichten, z.B. auch Rücksendungen unter 40 Euro ohne Kosten zurückzunehmen. Die großen Versender, bei denen ich öfter bestelle, handhaben das fast alle so. Trotzdem, ich denke auch, eigentlich sagt die mir bekannte Rechtssprechung, ab 40 Euro Rücksendewert auf Kosten des Unternehmens (wenn Rechnung bezahlt bla, klar). Jetzt muss sich nur noch einer finden, der es wegen 5 Euro auf einen Rechtsstreit ankommen lässt ;)
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Campanula
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Campanula »

Noch zum Urteil selbst und worum es geht:

(ich schreibe das einfach mal der Verständlichkeit halber, weil wir ja alle neugierig sind, und nicht, weil ich Dich unbedingt korrigieren will, Anne ;-) )
Anne hat geschrieben:Ja, die Hinsendung im Falle eines Widerrufs, also die Retoure.
Nein, das könnte man zwar meinen, ist aber nicht so.

In dem Gerichtsurteil wird das verbal folgendermaßen unterschieden:
- "Hinsendung" = Sendung vom Verkäufer zum Käufer.
- "Rücksendung" = Sendung vom Käufer zum Verkäufer bei Ausübung des Widerrufsrechts.
Beide Vokabeln werden auf Seite 4 verwendet und man kann das sehr gut unterscheiden.
Mit Hinsendung ist hier definitiv die wirkliche Hinsendung (s.o.) gemeint und nicht die Hinsendung bei der Rücksendung ;-)

Bei der Verhandlung und dem vorliegenden Urteil geht es eigentlich um den Streitfall, ob die Hinsendekosten (also tatsächlich die Kosten vom VERKÄUFER zum Käufer) im Falle eines Widerrufs zu erstatten sind. Hier ist in diesem Zusammenhang auch von einer von der Beklagten (= Verkäuferin) erhobenen Versandkostenpauschale (4,95 EUR) die Rede.

Allerdings geht es dann in dem Urteil auch indirekt um die Rücksendung, und zwar auf Seite 4.
Leider kann ich den Text aus dem PDF nicht kopieren und hier einfügen, sonst würde ich es der Einfachheit halber hervorheben.
So tippe ich mal nur schnell den entscheidenden Satz ab:
..."der Richtlinie führe aus, dass die einzigen Kosten, die dem Verbraucher in Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden könnten, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren seien..."
Wird dann noch weiter spezifiziert, kann ich aber nicht alles abtippen hier - bitte selbst auf Seite 4 nachlesen ;-)
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Campanula, ich weiß, daher schrieb ich das:
Anne hat geschrieben:Also, was ich oben geschrieben habe war Quatsch, aber mir ist es zu doof, das jetzt alles zu lesen 8)
Ich war einfach nur zu faul, alles zu lesen und mir Gedanken zu machen, daher kam eben Quatsch raus.
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Campanula
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Campanula »

Oh sorry, das habe ich überlesen :shock: :?


Was ich dazu noch als Fazit ziehen wollte:
Insofern ist es tatsächlich in dem Urteil schwammig formuliert, finde ich, da eben von "könnte" die Rede ist (das Gericht bezieht sich ja auf Gesetze, die laut Aussage in dem Urteilstext nicht genau festlegen, wie es zu handhaben ist).
Das Urteil darf in diesem Punkt aber auch schwammig sein, weil die Sache mit der Rücksednugn eben gar nicht Bestandteil der Gerichtsverhandlung ist.
Die Anmerkung zur Rücksendung ist mehr eine Nebenbemerkung im Sinne von "wenn überhaupt, dann bei der Rücksendung (nicht aber bei der Hinsendung)".

Insofern finde ich es schon etwas unverständlich, dass sich DD darauf überhaupt bezieht, da das Urteil selbst eben nichts damit zu tun hat, sondern nur das Thema Rücksendung mal kurz in der Gesamtbetrachtung streift.
Minchens Text ist da schon sehr viel stichhaltiger, da sie direkt auf die entsprechenden Gesetzestexte eingeht.
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SlingingMama
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von SlingingMama »

novi hat geschrieben: Mich stört es bei DD leider immer mehr, das Rücksendeporto zu tragen, weil ich jetzt das ein oder andere Mal Kontakt hatte, der mich ein bisschen geärgert hat. Das heisst jetzt nicht, dass es unkorrekt lief, aber es war ein wenig ... schnippisch. Schwer zu beschreiben.
Ich kam mir dann wie ein Bittsteller vor und nicht wie ein Kunde.
Daaaaaanke! Wenigstens bin ich nicht allein damit!
Genau die Erfahrung habe ich auch gemacht. Aber so gute Worte dafür habe ich nicht gefunden.
Es ist wirklich schade. Denn genau durch diesen Kundenkontakt ist DD in meiner persönlichen Wahrnehmung nämlich vom "quasi-wohltätigen" sympatischen, Einer-von-uns-Betrieb zu einem Stinknormalen Unternehmen "mutiert" und dann nimmt man einiges anders wahr, auch wenn sich die Tatsachen nicht ändern :wink:
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Minchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

Ja, Campanula, das genau ist es. Ich war nämlich auch etwas verwirrt, wie Didymos darauf kommt, für die RÜCKsendekosten dieses Urteil zu zitieren. :?

In der Tat gab es als allererstes die Richtlinie über die Warenrücksendung nach Widerruf. Hintergrund war der stetig wachsende Internet- und Versandhandel und das damit entstehende Portoproblem: normalerweise ginge man in ein Geschäft und gibt die Ware zurück (wobei das nochmal ein bisschen etwas anderes ist, aber um es Euch zu verdeutlichen), dabei entstehen dem Händler natürlich keine weiteren Kosten, dem Kunden auch nicht. Beim Versandhandel war es wichtig, es dem Kunden leicht zu machen, seine Willenserklärung zu widerrufen, sprich, die Ware zurückzugeben. Lastet man ihm nun aber die Kosten für die Rücksendung auf, dann schränkt ihn das natürlich ein. Vor allem kann er zB nicht wie im Laden verschiedene Modelle/Größen usw. bestellen, was wiederum den Handel erschwert.
Deswegen wurde die Richtlinie in das Deutsche Recht umgesetzt in den zitierten § 357 BGB. Klar, der klingt kompliziert, aber das sind die meisten... :roll: Glaubt mir, ich muss auch oft dreimal (oder mehr :oops: ) lesen, bis ichs endlich kapiert habe. Aber wie gesagt, es ging erstmal darum, das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht einzuschränken.

Die Versandunternehmen waren da natürlich schon nicht begeistert. Otto und Co. haben deswegen diese Vielbesteller oder Sammelbestellerrabatte eingeführt. Damit wollen sie die Rücksendungen minimieren. Und natürlich haben sie mir Hermes einen eigenen Versand unterm Dach. 8) Nur mal so als Hintergrund. Viele andere trifft das sehr hart, grad kleinere Unternehmen dürften damit sehr zu kämpfen haben.

Dann kam der Rechtsstreit zwischen einer Verbraucherzentrale und einem großen Versandhandel. Der wollte die Hinsendekosten nach Widerruf nicht erstatten und an der Stelle gab es tatsächlich eine Rechtslücke (nur dann schafft man es bis zum EuGH.. 8) ). Und es wurde entschieden, dass der Verkäufer die Kosten in diesem Falle zu tragen hat. Was natürlich zu einer weiteren Belastung der Versandunternehmen führt.

Insoweit verstehe ich Didymos und den Wunsch, wenigstens die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen. Vor allem wenn ich mir das Kaufverhalten allein hier im Forum so ansehe... :wink: Dennoch halte ich die AGB nicht für haltbar, je länger ich darüber nachdenke und frage mich, welcher Jurist die wohl geschrieben hat. Und im Endeffekt schüren sie das Verhalten ihrer Käufer ja auch selbst durch das Herausbringen limitierter Modelle, die dann oft einfach erstmal schnell bestellt werden, weil man ja kaum eine Chance hat, da genauer drüber nachzudenken. Und DA kommen wir wieder zur der EU-Richtlinie, die die Grundlage der Rücksendekosten war: der Verbraucher soll vor übereilten Kaufentscheidungen geschützt werden und unkompliziert widerrufen können. OHNE die Belastung mit den Rücksendekosten.

Fragt sich, ob jemand dagegen vorgehen mag...
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Millefiori »

vielleicht sollte man dieses posting von dir mal an didymos schicken? :wink:
liebe Grüße von mir mit Bild 11/03 , Bild 07/07 und Bild 06/09

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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Millefiori »

oder mal auf der fb-seite von didymos nachfragen... 8)
liebe Grüße von mir mit Bild 11/03 , Bild 07/07 und Bild 06/09

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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Ich glaub, die lesen eh mit, da mache ich mir wenig Gedanken ;)
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Annealt »

Ach so, Minchen, danke für das ausführliche Erklären. Ich sehe mich in meiner Entscheidung gegen Jura bestätigt 8)
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