Kathy85 hat geschrieben:hmmm.... also wenn ich mir das mal so überlege..... finde ich es okay, dass die vom Umtausch ausgeschlossen sind, auch wenn es rein von der Rechtslage her nicht zulässig ist.
Früher als Kind auf dem Jahrmarkt konnte man auch nicht in die Wundertüten reinschauen. Bei einem Ü-Ei kann ich auch nicht die Schoki wegmachen und schauen was drin ist etc. . Entweder es sind eben
Glückspäckchen oder man müsste sie in "ich will dies und jenes haben" Päckchen umbennen.
Mal ganz ehrlich, das kostet die doch ewig Zeit, wenn die jetzt bei jedem noch schauen wer was will. Dann können sie es gleich lassen, weil sie zu nix anderen mehr kommen und die Leute anfangen zu meckern, weil sie die "normalen" Bestellungen nicht rausschicken etc. ....
Ich will hier niemanden angreifen und natürlich wäre es schön wenn man sich den Inhalt raussuchen könnte, aber es ist doch auch nicht so schwer zu akzeptieren, dass es eben
Glückspäckchen sind, oder?

Eine aufgerissene Wundertüte oder ein aufgepiedeltes Ü-Ei lässt sich aber nicht weiter verkaufen, ein zurückgeschicktes Glückspäckchen schon.
Sie machen hier Geld mit Stoffresten, die anderfalls im Müll landen würden und verschicken einzele GP zu 4,50 Euro, obwohl eine Wahrensendung möglich wäre.
Ja, und das Fernabnahmegesetzt sollte hier auch gelten, da nicht personalisiert wird.
Das Eingehen auf Kundenwünsche hinsichtlich der GP muss nicht sein, immerhin sind es Glücks- (oder Pech-) Päckchen, aber ein Zurücksenden sollte problemlos und v.a. KONSEQUENZlos möglich sein.
Momentan bin ich auch echt enttäuscht über den Inhalt der Päckchen. Hinsuichtlich der SoMo-Schwemme der letzen Wochen hätte ich mehr erwartet als Silberwellen, schwarz-weiß-Elipsen und ein Stück Katja......nur Uralt-Sachen drin.......
