Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
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Sternenzauber
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
danke, brathendel 
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meljora
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
auf die schnelle würd ich sagen,freies gewerbe mit anzeigepflicht bei der bvb(bh oder magistrat). zu den reglementierten gehört tb sicher nicht,das wär aber cool.
zu klären wäre,ob du tatsächlich eine gewerbliche tätigkeit ausübst-regelmäßig,selbstständig(auf eigene rechnung+risiko) und mit gewinnerzielungsabsicht. davon geh ich aber fast aus.
ob du dich als kleinunternehmen deklarierst hat mit der gewerbeordnung zuerst mal nichts zu tun. dabei gehts um unternehmensrechtliche sachen,also zb wie du deine bücher führen musst(einnahmen-ausgaben rechnung,bilanz,...) oder ob du dich ins firmenbuch eintragen lassen musst oder kannst,etc.
aber ich würd mich auch bei der wko informieren. die kennen sich da schon aus. es gibt ja immer mehr neue berufe, die kategorisiert werden müssen,nicht nur tb.
zu klären wäre,ob du tatsächlich eine gewerbliche tätigkeit ausübst-regelmäßig,selbstständig(auf eigene rechnung+risiko) und mit gewinnerzielungsabsicht. davon geh ich aber fast aus.
ob du dich als kleinunternehmen deklarierst hat mit der gewerbeordnung zuerst mal nichts zu tun. dabei gehts um unternehmensrechtliche sachen,also zb wie du deine bücher führen musst(einnahmen-ausgaben rechnung,bilanz,...) oder ob du dich ins firmenbuch eintragen lassen musst oder kannst,etc.
aber ich würd mich auch bei der wko informieren. die kennen sich da schon aus. es gibt ja immer mehr neue berufe, die kategorisiert werden müssen,nicht nur tb.
kleine Katze 09/10 läuft mir voraus und Valentinstagsgeschenk 02/13 klebt an mir dran. 
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meljora
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
hmm,man kann seine beiträge gar nicht editieren?
nur ganz kurz: bvb ist natürlich bh bzw bürgermeister,der magistrat ist nur hilfsorgan. ist zwar eigentlich mehr oder weniger wurst,aber ich kann es nicht so stehen lassen.
nur ganz kurz: bvb ist natürlich bh bzw bürgermeister,der magistrat ist nur hilfsorgan. ist zwar eigentlich mehr oder weniger wurst,aber ich kann es nicht so stehen lassen.
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- Tinkerbell12
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
Ich bin noch nicht ganz durch mit den Infos, aber soweit es mich betrifft habe ich folgende Infos erhalten:
Als Trageberaterin musst du kein Gewerbe anmelden. Du solltest aber eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen (die schon allein durch die Ausbildung und die Anschaffung von Vorführern und Fyern usw. deutlich ausgabenlastig ist bei mir)
Ich arbeite halbtags und komme daher über (ich weiß die Einkommensgrenze nicht ganz genau, aber ich bin sicher drüber) 11.000 Euro jährlich und muß daher Lohnsteuer zahlen. Ich habe mich bei der Wirtschaftskammer informiert, und dort die Information bekommen, dass ich diese Abrechnung meinem Steuerausgleich beilegen muß und danach die LS berechnet wird.
Für den Verkauf von Tragetüchern und Tragehilfen musst du ein Gewerbe anmelden - ich habe mich telefonisch beim Gründerservice der WKO erkundigt, da ich das machen möchte - die wussten nicht genau Bescheid, was Tragehilfen sind
und konnte mir daher nicht sagen, in welche Sparte das hineinfällt. Je nachdem wird die Umlage berechtnet. (von 40 bis 140 Euro jährlich)- ab Juli jeweils die Hälfte fürs laufende Jahr. Dazu kommen noch ca. 8 Euro monatlich an Unfallversicherung, die zu bezahlen sind.
Dem Arbeitgeber ist zu melden, wenn ein Gewerbe angemeldet wird, da dieser das o.k. dafür geben muß.
Am Freitag weiß ich hoffentlich mehr
Als Trageberaterin musst du kein Gewerbe anmelden. Du solltest aber eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung führen (die schon allein durch die Ausbildung und die Anschaffung von Vorführern und Fyern usw. deutlich ausgabenlastig ist bei mir)
Ich arbeite halbtags und komme daher über (ich weiß die Einkommensgrenze nicht ganz genau, aber ich bin sicher drüber) 11.000 Euro jährlich und muß daher Lohnsteuer zahlen. Ich habe mich bei der Wirtschaftskammer informiert, und dort die Information bekommen, dass ich diese Abrechnung meinem Steuerausgleich beilegen muß und danach die LS berechnet wird.
Für den Verkauf von Tragetüchern und Tragehilfen musst du ein Gewerbe anmelden - ich habe mich telefonisch beim Gründerservice der WKO erkundigt, da ich das machen möchte - die wussten nicht genau Bescheid, was Tragehilfen sind
Dem Arbeitgeber ist zu melden, wenn ein Gewerbe angemeldet wird, da dieser das o.k. dafür geben muß.
Am Freitag weiß ich hoffentlich mehr
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chriss
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
@ Tinkerbell: Danke für die Infos. Also TB allein fällt nicht unter ein Gewerbe. Gut zu wissen. Bzgl Tragehilfen und Unkenntnis seitens der WKO wundere ich mich nicht. Deswegen hab ich ja zuerst hier gefragt, eben weil ich mir denke, dass die kaum Ahnung haben, was Tragehilfen, Trageberatung oä sein sollen. 
Wenn du was neues erfährst, würd ich mich freuen, wenn dus nochmal hier reinschreibst.
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- Tinkerbell12
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Re: Trageberatung - Rechtliches (Österreich)
Oh, auch hier abo vergessen
Ich habe für den Verkauf von Tragetücher, Tragehilfen und Tragezubehör ein Gewerbe angemeldet - bei den zu erwarteten Umsätzen bzw. dem Gewinn (ich werde nur im Rahmen von Beratungen verkaufen, kein Onlineshop) falle ich unter die Kleinunternehmerregelung (max.30.000 Euro Umsatz pro Jahr bzw. max. 4488,24 Euro Gewinn pro Jahr).
In Graz gibt es Gründerservice, die mehr oder weniger alle Formalitäten für mich erledigt haben und den Antrag an den Magistrat Graz weiterleiten. In einer Woche sollte der Gewerbeschein zugeschickt werden. Ich habe bei der Gewerblichen Versicherung um Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen angesucht, zu zahlen ist jedoch die Unfallversicherung von ca. 8. Euro monatlich (vierteljährlich), sowie die Kammerumlage jährlich immer im April.
Innerhalb eines Monats muß die Betriebseröffnung dem Finanzamt gemeldet werden.
Für die Beratungen braucht man keinen Gewerbeschein wurde mir gesagt. Unter 11.000 Eure Einkommen pro Jahr zahlt man auch keine Einkommenssteuer. In Graz gibt es ganz tolle Workshops für GründerInnen (leider bin ich da gerade auf Urlaub).
Ich habe mir auch beim Finanzamt einen Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen geholt - ein Steuerberater ist sicher nicht auch ganz falsch, wenn man - so wie ich - von der Materie wenig Ahnung hat.
Lg
Ich habe für den Verkauf von Tragetücher, Tragehilfen und Tragezubehör ein Gewerbe angemeldet - bei den zu erwarteten Umsätzen bzw. dem Gewinn (ich werde nur im Rahmen von Beratungen verkaufen, kein Onlineshop) falle ich unter die Kleinunternehmerregelung (max.30.000 Euro Umsatz pro Jahr bzw. max. 4488,24 Euro Gewinn pro Jahr).
In Graz gibt es Gründerservice, die mehr oder weniger alle Formalitäten für mich erledigt haben und den Antrag an den Magistrat Graz weiterleiten. In einer Woche sollte der Gewerbeschein zugeschickt werden. Ich habe bei der Gewerblichen Versicherung um Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen angesucht, zu zahlen ist jedoch die Unfallversicherung von ca. 8. Euro monatlich (vierteljährlich), sowie die Kammerumlage jährlich immer im April.
Innerhalb eines Monats muß die Betriebseröffnung dem Finanzamt gemeldet werden.
Für die Beratungen braucht man keinen Gewerbeschein wurde mir gesagt. Unter 11.000 Eure Einkommen pro Jahr zahlt man auch keine Einkommenssteuer. In Graz gibt es ganz tolle Workshops für GründerInnen (leider bin ich da gerade auf Urlaub).
Ich habe mir auch beim Finanzamt einen Steuerleitfaden für neu gegründete Unternehmen geholt - ein Steuerberater ist sicher nicht auch ganz falsch, wenn man - so wie ich - von der Materie wenig Ahnung hat.
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