Das stimmt so nicht. Ich hatte, als mein Sohn 11 Monate war, akute Probleme mit einem Stillstreik. Ich wollte zu einer IBCLC gehen und habe vorher die Krankenkasse (Techniker) angerufen und gefragt, wie wir das mit der Abrechnung machen können. Daraufhin bekam ich erstaunt durch die Leitung zu hören: "Aber Ihr Kind ist doch schon 11 Monate alt. Da können wir das nicht mehr bezahlen. Wir bezahlen das nur bis zum 9. Monat." Ich habe mich daraufhin beschwert und gebeten, dass mein Fall intern noch mal geklärt wird. Nach 3 Tagen bekam ich einen Rückruf, dass die Auskunft richtig sei, man könne keine Ausnahme machen. Daraufhin argumentierte ich mit den WHO-Empfehlungen, worauf mir gesagt wurde, das habe keinerlei Einfluss auf die Kostenerstattung. Die einzige Möglichkeit wäre, ich würde einen Gynäkologen konsultieren und mich von ihm beraten lassen.biene hat geschrieben:das ist nur in der schweiz so - in deutschland hat man meines wissens während der gesamten stillzeit anrecht auf hebammenberatung, so wurde mir es mindestens erklärt, als die kleine maus auf die welt kam.
Ich habe dann 50 EUR für eine Stunde Beratung selbst bezahlt, was gut angelegtes Geld war, denn ich stille heute noch, Sohnemann ist inzwischen 2 Jahre. Das nächste Mal würde ich schriftlich in Widerspruch gehen. Wenn das viele machen, setzt vielleicht langsam ein Umdenken ein. Inzwischen kenne ich aber auch eine gute LLL-Beraterin, die würde ich jetzt konsultieren.

