Recht am eigenen Bild!?

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Johamma
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Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von Johamma »

Möchte das jetzt gerne mal loswerden:

Heute abend wurden der Kleine und ich (er auf meinem Rücken) aus einem Auto heraus total dreist fotografiert oder gefilmt.
Habe mich tierisch geärgert!!!
Dieses Auto fuhr einfach nicht an uns vorbei. Ich dachte noch: Oh Mann, ist der aber rücksichtsvoll! Drehe mich so halb um und sehe, dass der Fahrer halb überm Beifahrersitz hängt und durchs geöffnete Beifahrerfenster eine Kamera auf uns gerichtet hält.
Ich glaube, mir sind die Gesichtszüge entgleist, aber der packt das Ding nicht irgendwie unangenehm überrascht weg, sondern hält - glaube ich - nochmal drauf, während ich ja nun so schön auch noch zu ihm gucke.
Und bevor ich dann zu irgendeiner sinnigen Reaktion fähig bin, gibt er Gas uns ist weg.
AAAAAAAAaaaaaaaaaaaaahhhhhhhh!!!!!

Ist das normal?
Sollte mich das nicht ärgern??
Vielleicht ist Euch das ja schon tausendmal passiert, aber mich regt es einfach nur auf!
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Gluehsternchen
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von Gluehsternchen »

Kennzeichen gemerkt?
Yvi mit Teeny *06/05 und Sandwich *10/08 und kleinem Bär *02/15
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isyisy
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von isyisy »

:shock: Das ist ja total unverschämt! Das würde mich auch sehr beunruhigen.
Liebe Grüße
isy mit Großer (09/07) und Kleiner (04/10)


Hat dieser Satz fünf Wörter - oder sieben?
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Hauptstadtkind
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von Hauptstadtkind »

Joah, kenn ich auch. :roll: Touris eben. Solange ich nur im Familienalbum lande, stört mich das nicht ^^.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Hier im wikipedia ein Urteil dazu.

§ 22 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) bestimmt:

„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
mit Großkind (7) und Kleinkind (3)

Es kommt nicht darauf an, wo jemand steht. Wichtiger ist, in welche Richtung er blickt. (Terry Pratchett)
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isyisy
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von isyisy »

Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen Hauptstädter und Dorfblümchen :lol:
Liebe Grüße
isy mit Großer (09/07) und Kleiner (04/10)


Hat dieser Satz fünf Wörter - oder sieben?
xknäckebrotx

Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von xknäckebrotx »

isyisy hat geschrieben:Da sieht man mal wieder den Unterschied zwischen Hauptstädter und Dorfblümchen :lol:
LOL
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posy
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von posy »

Anne hat geschrieben: § 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
[…]
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Genau - hier in Berlin gelten wir eben als kurioses Beiwerk der Örtlichkeit! :D 8)
Liebe Grüße von Nina mit dem großen (05/07), dem mittleren (10/09) und dem kleinen Tragling (2/2013)
Johamma
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von Johamma »

Gut, ja, wir wohnen auch in 'ner Kleinstadt...

Kennzeichen habe ich mir natürlich nicht gemerkt! War doch so sauer!! :roll:
Aber was sollte ich auch damit? Zur Polizei gehen?

Danke für die KUG-Auszüge! Ehrlich gesagt - ich bin Juristin. :lol:
Und deshalb weiß ich: Watt soll's, wenn der andere sich nicht dran hält?!
Wie soll ich jetzt rauskriegen, ob und wie der das Bild nutzt?
Und was sollte ich dann tun?
Und überhaupt: Das Gefühl, einfach so fotografiert zu werden, war einfach sch... - unabhängig von der Rechtslage. :wink:
Hoffe ja nur, dass er es abends seiner Frau zeigen wollte oder seiner Tochter, die gerade ein Baby bekommen hat. Dann wär's okay.
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~Anna~
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von ~Anna~ »

Find ich auch ziemlich frech!
Die Frau die Arvid (vorn im Babyhawk) und mich (mit Sonnenschirm) am Bodensee fotogarafiert hat, hat wenigstens vorher höflich gefragt.
ClauWi-Trageberaterin (AK)
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Cheetah
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Re: Recht am eigenen Bild!?

Beitrag von Cheetah »

Ziemlich unverschämt!

Wie ist das eigentlich online mit den Bilder? Z.B. die, die wir hier reinstellen?
Neulich schrieb jemand in meinen blog....klingt zwar ganz nett, aber irgendwie hab ich gleich ein mulmiges Gefühl gehabt...ok, blogs sind öffentlich, aber wie finden die einen eigentlich?

Früher haben wir uns nie über sowas Gedanken gemacht...schade eigentlich, daß es heute so sein muß.
Cheetah

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