Nein, ich finde das nicht okay, denn wenn ich bei DD in den laden gehe, kann ich mir das Päckchen aussuchen. Da das bei Fernabsatzverträgen nicht der Fall ist, HABE ich selbstverständlich ein Rückgaberecht, denn es ist a) bei der Bestellung nicht erstichtlich und b) keine auf den Kunden zugeschnittene Ware, die nicht weiterverkauft werden kann. Nur mal so zum Verständnis...mialein hat geschrieben:also ich finde es eigentlich ok,dass man Glückspäckchen nicht zurückschicken darf ... ist ja schließlich ein GLÜCKSPäckchen, da muss man halt nehmen was kommt
Ob dir DD danach noch mal GPs schickt, ist deren sache, aber an sich kannst du sie zurück geben.
Lieben Gruß
Anja

