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Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 29.04.2009, 22:55
von EmmiLou
Imm Mutterschutzgesetz steh doch, daß man 2x 30min oder 1x 90min bei mehr als 8 Stunden zusammenhängender Arbeit Stillpausen vom AG ohne Lohnausfall bekommen muß.
Vorausgesetzt, das Kind wird noch gestillt
Nun meine Frage: Darf man diese Zeit, sagen wir mal, ich mücht 30min beanspruchen, auch an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit legen und später kommen oder früher gehen?
Steht das irgendwo?
Ich bin außerdem auch hin- und hergerissen, ob ich auf diese Zeit(en) bestehen soll..... Hab halt auch irgendwie Schiß, daß ich damit "unangenehm auffalle".
Allerdings macht unser Kiga um 16 Uhr zu. Wenn ich in der Frühschicht mal um 15:45 Uhr Feierabend habe (das ist die Zeit, wenn ich als dritte anfange), wird das echt knapp - da könnten mir z.B. 30min sehr helfen...
Re: Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 30.04.2009, 07:01
von NikesMom
Hallo,
ich kann dir leider nicht sagen, ob es irgendwo steht, bin mir aber zu 90% sicher, dass es erlaubt ist, die Stillzeit an Anfang und Ende der Arbeitszeit zu legen. Ich kenne auch eine arbeitende Mutter persönlich, die das so macht. Zur Not ruf doch mal beim Jugendamt an, das muss doch einer wissen.
Vielleicht fragst du deinen Chef/in einfach mal, was ihm/ihr lieber wäre: Unterbrechung der Arbeitszeit oder insgesamt kürzere Anwesenheit. Natürlich sagst du ihm/ihr dann gleich, dass du produktiver arbeitest, wenn du an einem Stück durcharbeitest...

und er/sie kann ja auch wissen, dass es so für dich günstiger ist. Eine glücklichere Angestellte ist eine bessere Angestellte...
Wenn du jemandem unangenehm auffällst, ist das eigentlich das Problem dieser Person, denn dann hat sie ja ein Problem mit dir. Soll sie sich doch schwarz ärgern.
Re: Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 30.04.2009, 07:55
von BEcKa
Es wird aber als allgemeine Rechtssprechung angesehen, dass eine Mutter nur bis zur Vollendung des 1 LJ des Kindes berechtigt ist, STillpausen zu nehmen. Und das finde ich schon ziemlich fair.
Re: Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 30.04.2009, 08:33
von EmmiLou
BEcKa hat geschrieben:Es wird aber als allgemeine Rechtssprechung angesehen, dass eine Mutter nur bis zur Vollendung des 1 LJ des Kindes berechtigt ist, STillpausen zu nehmen. Und das finde ich schon ziemlich fair.
Das steht so aber nicht im Gesetz. Ich würde mich auf die empfohlenen 2. Jahre Stillen berufen. Und es sind immerhin eigentlich noch 4-5 Mahlzeiten, die meine Tochter von mir
will.
@NikesMom
Daß es ein Problem, der anderen ist, ist ja schon richtig. Aber ich mag ja trotzdem ein angenehmes Arbeitsumfeld haben...
Das Blöde ist halt, daß wir nun einen neuen Geschäftsführer haben, den ich noch nicht kennengelernt habe. Bei meinem alten Chef wär das kein Problem gewesen...
Re: Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 30.04.2009, 10:51
von AmysMom
EmmiLou hat geschrieben:BEcKa hat geschrieben:Es wird aber als allgemeine Rechtssprechung angesehen, dass eine Mutter nur bis zur Vollendung des 1 LJ des Kindes berechtigt ist, STillpausen zu nehmen. Und das finde ich schon ziemlich fair.
Das steht so aber nicht im Gesetz. Ich würde mich auf die empfohlenen 2. Jahre Stillen berufen. Und es sind immerhin eigentlich noch 4-5 Mahlzeiten, die meine Tochter von mir
will.
@NikesMom
Daß es ein Problem, der anderen ist, ist ja schon richtig. Aber ich mag ja trotzdem ein angenehmes Arbeitsumfeld haben...
Das Blöde ist halt, daß wir nun einen neuen Geschäftsführer haben, den ich noch nicht kennengelernt habe. Bei meinem alten Chef wär das kein Problem gewesen...
Ich sehe das auch so. 2 Jahre Stillen wird empfohlen. Und du stillst noch. Punkt. Notfalls kann dir dein Gyn. eine Bescheinung ausstellen, dass du tatsächlich noch stillst, wenn dein AG dir nicht glaubt.
Dass du die Stillzeiten ans Ende der Arbeitszeit legst, ist natürlich möglich, aber reine Verhandlungssache. Ich würde so argumentieren, wie NikesMom es vorgeschlagen hat.
Ich verstehe schon, dass du gerade bei dem neuen Chef nicht unangenehm auffallen möchtest, aber wer nicht wagt....

Re: Kennt sich jemand mit den Stillpausen laut MuSchG aus?
Verfasst: 30.04.2009, 11:16
von jusl
Hallo,
ich kann, gerade als Stillberaterin, da nur zu etwas mehr strategischem Feingefühl raten als meine Vorschreiberinnen...
das MuSchG dient u.a. dazu, die Gesundheit der Mutter und des Kindes zu schützen. Dazu gehört auch, dass einem Baby ermöglicht werden soll, gestillt zu werden obwohl seine Mutter erwerbstätig ist. In sehr vielen Urteilen findet das MuSchG nur bis zum 1. Geburtstag des Kindes Anwendung, mit der Begründung, dass ein Kind in dem Alter während der Abwesenheit der Mutter schon genug feste Nahrung aufnehmen kann, ohne dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt zu sein. Dies ist sachlich gesehen auch zweifellos der Fall. Insofern müssen Mütter mit Kindern ab 1 Jahr nicht mehr ungedingt Stillpausen machen, um ihr Kind angemessen versorgen zu können (sondern sie können z.B. einfach morgens, abends, nachts stillen). Es gab meines Wissens nach schon auch Sonderfälle, etwa bei entsprechender Erkankung des Kindes, die eine ausschließliche 24-Std-Muttermilchversorgung auch nach dem 1. Geburtstag notwendig macht, dass die Mutter auch länger die Stillpausen nehmen durfte. Aber für gesunde Kinder trifft dies ja nicht zu.
Auch in Hinblick auf die Karriereplanung kann ich nur raten, nicht auf Teufel komm raus auf irgendwelchen Vergünstigungen zu bestehen; die bewusste Inkaufnahme vom Schwarzärgern von Kollegen könnte sich in vielerlei Hinsicht negativ auswirken. Fingerspitzengefühl und das Werben für Verständnis sind hier sicherlich die bessere Taktik.
Zu dem Detail mit der Arbeitszeit: wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, kann die Mutter den Zeitpunkt der Pausen frei wählen. Diese können also auch zu Beginn oder am Ende der Arbeitszeit liegen, sprich: sie fängt später an oder geht früher nach Hause.
LG und alles Gute,
Julia