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BSL hat geschrieben: 11.10.2024, 15:42
Hallo Clairedelune,
hier steht welche Bedingungen und über welchen Träger die Förderung in NRW läuft https://bag-familienerholung.de/foerder ... westfalen/
Danke!
So ganz werde ich nicht schlau daraus, an der einen Stelle steht entweder Einkommen unter xy, oder pflegebedürftige Familienangehörige. An der anderen Stelle steht, dass ein formloses Attest des Hausarztes über besondere Erholungsbedürftigkeit ausreicht.
Ich muss da nochmal genauer nachlesen. Sind Förderung und Zuschuss zwei unterschiedliche Paar Schuh? Weiß das zufällig jemand?
Dann wäre meine Deutung, für die Förderung braucht man ein niedriges Einkommen, für den Zuschuss nur Erholungsbedürftigkeit.
Laut unserer Info bei der Buchung ist alles dasselbe. Es gibt einen normalen Preis und einen reduzierten. Für den reduzierten muss man eines der drei Dinge nachweisen. Das schickt man bei der verbindlichen Buchung mit und dann ists gut.
Ach und wir sind dieses Jahr noch knapp unter dem entsprechenden Einkommen (wegen Zahlen aus der Steuer 2023). Für nächstes Jahr wären wir definitiv drüber. Aber auch da fand ich jetzt unseres noch nen super Preis.
BSL hat geschrieben: 11.10.2024, 15:42
Hallo Clairedelune,
hier steht welche Bedingungen und über welchen Träger die Förderung in NRW läuft https://bag-familienerholung.de/foerder ... westfalen/
Danke!
So ganz werde ich nicht schlau daraus, an der einen Stelle steht entweder Einkommen unter xy, oder pflegebedürftige Familienangehörige. An der anderen Stelle steht, dass ein formloses Attest des Hausarztes über besondere Erholungsbedürftigkeit ausreicht.
Ich muss da nochmal genauer nachlesen. Sind Förderung und Zuschuss zwei unterschiedliche Paar Schuh? Weiß das zufällig jemand?
Dann wäre meine Deutung, für die Förderung braucht man ein niedriges Einkommen, für den Zuschuss nur Erholungsbedürftigkeit.
Ich würde tatsächlich eine Mail an den Träger schreiben oder da anrufen. Da musst du wahrscheinlich nur 2-3 Kennwerte nennen und die können dir direkt sagen ob ihr zuschussberechtigt seid oder nicht.
BSL hat geschrieben: 11.10.2024, 15:42
Hallo Clairedelune,
hier steht welche Bedingungen und über welchen Träger die Förderung in NRW läuft https://bag-familienerholung.de/foerder ... westfalen/
Danke!
So ganz werde ich nicht schlau daraus, an der einen Stelle steht entweder Einkommen unter xy, oder pflegebedürftige Familienangehörige. An der anderen Stelle steht, dass ein formloses Attest des Hausarztes über besondere Erholungsbedürftigkeit ausreicht.
Ich muss da nochmal genauer nachlesen. Sind Förderung und Zuschuss zwei unterschiedliche Paar Schuh? Weiß das zufällig jemand?
Dann wäre meine Deutung, für die Förderung braucht man ein niedriges Einkommen, für den Zuschuss nur Erholungsbedürftigkeit.
Ich würde tatsächlich eine Mail an den Träger schreiben oder da anrufen. Da musst du wahrscheinlich nur 2-3 Kennwerte nennen und die können dir direkt sagen ob ihr zuschussberechtigt seid oder nicht.
In Niedersachsen gibt es eine Förderung für Familienerholungsurlaub, der Urlaub muss mind. 7 Tage dauern und innerhalb Deutschlands stattfinden. Gerne natürlich in Niedersachsen und in Familienerholungsstätten, das ist aber mein Muss, man darf auch Ferienwohnungen oder - häuser von privaten Vermietern buchen. Die Einkommensgrenzen sind ähnlich, entweder ist man im Leistungsbezug oder weist das niedriege Einkommen über den Steuerbescheid nach.
Was ich aber eigentlich sagen wollte: Die Beantragung läuft über die Träger der Wohlfahrtspflege, bei uns die Caritas. Vielleicht kennen sich in NRW auch Beratungsstellen damit aus? In Nds. muss man immer am Anfang des Jahres beantragen.
Bei mir waren die Berechnungen für Alleinerziehend.
Die Diakonie ist nett und die Familienferienstätten echt super. Ich habe schon öfter Urlaub dort gemacht. Das letzte Mal auf Langeoog.