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Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 10:44
von Cecily
Liebe Leute,
ich habe eine Frage, bei der ich nicht ganz schlau werde, die aber bestimmt die ein- oder andere schon betroffen hat.
Ich weiß, dass die Stillpausen auf die ersten 12 Monate beschränkt sind.
Was ist aber mit Nacht- und Dienst- und Schichtarbeit? Ich habe da keine Begrenzung auf 12 Monate gefunden. Irgendwie finde ich da auch nichts rechtes zu. Das betrifft meine Schwester, die als Ärztin mit 50 % wieder einsteigt und eigentlich nur diese 8,5 Stunden / keine Dienste etc machen möchte.
Bevor ich mir weiter die Finger wund tippe: Vielleicht weiß ja eine von euch Bescheid?
Re: Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 10:59
von cicelyalaska
Das Mutterschutzgesetz gilt für Stillende die gesamte Stillzeit (wenn man „Mutterschutz für Stillende“ googelt kommen entsprechende Quellen).
Für Ärztinnen gilt dementsprechend dass eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden muss und i.d.R. dann keine Dienste möglich sind (wegen Notfallcharakter der Tätigkeiten).
Davon wollen die Kliniken leider gern mal nichts wissen, meine Freundin musste das per Gewerbeaufsichtsamt bei ihrem (inzwischen ehemaligen) Arbeitgeber durchsetzen… Aber das Gesetz ist ganz klar auf Seite der stillenden Mutter.
Re: Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 11:02
von Cecily
Oh man, super, danke für die Antwort.
Ich habe auch einige Quellen gefunden, aber hab keinen Kommentar zum MuSchG bei der Hand und Urteile habe ich jetzt auch nicht direkt gefunden....
Ist wahrscheinlich einfach nicht der Klassiker...
Re: Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 11:17
von cicelyalaska
Ich schau mal den Nachrichtenwechsel mit meiner Freundin vom letzten Jahr durch, wir hatten da eine gute Quelle gefunden mein ich…
Ansonsten wenn deine Schwester Mitglied im Marburger Bund ist, die haben auch sehr engagiert geholfen!
Re: Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 15:33
von Grizzly
Ja, die stillpausen sind auf die ersten 12 Monate beschränkt. Der Rest gilt, so lange gestillt wird - also keine Nachtschicht und Mindestabstände zwischen den beiden jeweiligen Einsätzen (4II).
Rechtsprechung habe ich dazu auch nicht gefunden. Diejenigen, die alles auf 12 Monate beschränken wollen, legen die Vorschrift mit den Stillpausen, 7II MSchG, eben so aus, dass das für das gesamte Gesetz gelten soll. Ist aber nicht so.
Ich werde zB aktuell auch noch vom Bereitschaftsdienst ausgenommen, da da nur 9 Stunden Pause zwischen sind.
Re: Stillen nach 1 Jahr Arbeitszeiten
Verfasst: 15.06.2023, 20:29
von Amarantha
cicelyalaska hat geschrieben: 15.06.2023, 11:17
Ich schau mal den Nachrichtenwechsel mit meiner Freundin vom letzten Jahr durch, wir hatten da eine gute Quelle gefunden mein ich…
Ansonsten wenn deine Schwester Mitglied im Marburger Bund ist, die haben auch sehr engagiert geholfen!
Ich kann bei rechtlichen Fragen im medizinischen Bereich ebenfalls sehr den Marburger Bund empfehlen. Nehmen sich Zeit und beraten kompetent.