Änderung des Mutterschutzgesetzes
Verfasst: 17.08.2016, 21:36
Hallo liebe Mitstillende,
Wenn diese Beitrag an der falschen Stelle ist, könnt ihr den gerne verschieben und wenn er unpassend ist auch Löschen.
Die Änderung des Mutterschutzgesetzes besteht bevor, das Stillen soll für Kinder die ab 01.01.17 geboren werden nur noch bis zum ersten Lebensjahr geschützt sein. Das heißt Mütter die in Berufen arbeiten, welche mit Schwierigkeiten beim Stillen einhergehen ( Gefahrstoffe und Nachtschichten würden mir da einfallen) würden Probleme bekommen.
Uuuuund ich finde das ist ein öffentlicher Schlag gegen das Langzeitstillen.
Es gibt eine Petition die vor dem Bundestag einen Schutz des Stillens bis zum zweiten Geburtstag laut WHO Empfehlung einfordert sowie den Schutz des Stillend in der Öffentlichkeit bis zum zweiten Lebensjahr.
Ich hoffe es zählt nicht als Werbung, wenn erlaubt kann ich gerne den Link noch einstellen.
Liebe Grüße
Wenn diese Beitrag an der falschen Stelle ist, könnt ihr den gerne verschieben und wenn er unpassend ist auch Löschen.
Die Änderung des Mutterschutzgesetzes besteht bevor, das Stillen soll für Kinder die ab 01.01.17 geboren werden nur noch bis zum ersten Lebensjahr geschützt sein. Das heißt Mütter die in Berufen arbeiten, welche mit Schwierigkeiten beim Stillen einhergehen ( Gefahrstoffe und Nachtschichten würden mir da einfallen) würden Probleme bekommen.
Uuuuund ich finde das ist ein öffentlicher Schlag gegen das Langzeitstillen.
Es gibt eine Petition die vor dem Bundestag einen Schutz des Stillens bis zum zweiten Geburtstag laut WHO Empfehlung einfordert sowie den Schutz des Stillend in der Öffentlichkeit bis zum zweiten Lebensjahr.
Ich hoffe es zählt nicht als Werbung, wenn erlaubt kann ich gerne den Link noch einstellen.
Liebe Grüße