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Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 18.04.2015, 23:05
von kjoi
Vielleicht kennt sich jemand mit unserem speziellen Problem oder der Frage aus:
Wir ziehen im Mai drei Straßen weiter, sind dann aber im Einzugsgebiet einer anderen Grundschule. Unsrer Tochter wird im August eingeschult. Sie ist bereits an einer Grundschule angemeldet, deren Einzugsgebiet jetzt drei Häuser weiter endet, wir wohnen quasi direkt hinter der Grenze. Bleibt sie automatisch in der ersten Grundschule angemeldet oder folgt eine neue Anmeldung an der neuen Schule? Was ist mit Geschwisterkindern: unser Sohn kommt dann in 2 Jahren in die Schule. Können Geschwisterkinder häufig auch auf die gleiche Grundschule gehen, auch wenn sie knapp außerhalb der Einzugsgebiets liegt? Ich kenne Fälle, bei denen es so war, aber wie ist da Eure Erfahrung?
Ich habe dazu viel gegoogelt, aber keine verlässlichen Aussagen gefunden. Zumindest nicht zu Teil eins der Frage.
Danke für eure Hilfe!
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 19.04.2015, 07:52
von aida1903
Ich weiss nicht, ob das je nach Bundesland verschieden ist. In Hessen muss das Kind in die Bezirksschule. Also jetzt in der anderen Schule anmelden und dort einschulen. In der ersten Schule mit Ummeldebestätigung abmelden.
Wenn ihr unbedingt die bisher zuständige Schule wollt müsst ihr einen Gestattungsantrag stellen, der muss von beiden Schulen und dem Schulamt genehmigt werden. Und von euch gut begründet sein. Zumindest im Kreis in dem ich arbeite reicht als Begründung nicht
- alle Freunde aus dem Kiga gehen dahin
- Geschwister gehen dahin
Gründe für eine Gestattung sind zb pädagogische, zb wenn die eine Schule die 1.+2. Klasse zusammen hat, die andere getrennt. Oder Ganztagsschule versus "kurz".
Am besten fragst du mal in einem der beiden Schulsekretariate nach wie das bei euch ist.
Liebe Grüße
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 19.04.2015, 08:18
von nwsurgeon
Das kommt wohl erstmal auf das Bundesland an.
In NRW sind die Schulbezirke aufgehoben.
Dort kannst Du die Schule frei wählen und wirst nur darauf hingewiesen, dass Dir kein Busticket zusteht, wenn Du Dein Kind in einem anderen Bezirk anmeldest.
LG
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Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 10:01
von kjoi
Danke schön für Eure Anmerkungn.
Wir ziehen innerhalb Berlins um. Und da kann ich einfach keine Regelung finden. Hier gibt es eine Schulbindung, d.h. die Schule im Einzugsgebiet ist zuständig. Nur im Einzelfall kann eine andere Schule in Betracht kommen. Allerdings sind wir bereits seit Oktober in einer Schule angemeldet. Sobald ein Kind auf eine Schule geht, darf es dort bis zum Ende der Schulzeit verbleiben, egal wohin die Eltern ziehen. Da gibt es wohl teilweise eher Probleme, dass Kinder nicht in der (überfüllten) neuen Einzugsschule aufgenommen werden. Aber unsere Tochter geht ja noch nicht auf die Schule, wir sind lediglich angemeldet. Somit war meine Frage, ob wir bei Ummeldung dann automatisch mit einer Schulummeldung rechnen müssen oder ob wir das einleiten müssen?
Welche Schule nun genau besser ist weiß ich auch nicht. An jeder gibt es etwas, was für oder gegen sie spricht. Für uns wäre alleine der Fahrtweg zur Schule 1 geschickter weil das Geschwisterkind dort auch in den Kindergarten geht.
Ich muss wohl mal bei der Schule oder der Schulbehörde anrufen. Ich wollte nur erstmal keine schlafenden Hunde wecken wenn sowieso alles so bleibt wie es jetzt ist wenn ich nichts mache.
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 10:05
von Lösche Benutzer 1828
nwsurgeon hat geschrieben:Das kommt wohl erstmal auf das Bundesland an.
In NRW sind die Schulbezirke aufgehoben.
Dort kannst Du die Schule frei wählen und wirst nur darauf hingewiesen, dass Dir kein Busticket zusteht, wenn Du Dein Kind in einem anderen Bezirk anmeldest.
LG
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Es geht halt um BERLIN

- und ja, hier gibt es Einzugsschulen......
Und für niemanden ein Busticket (hach, was wäre das schon, denn die Schulen sind teilweise recht weit weg)
Du, leider auch keine Ahnung.
Und wenn Du einfach mal in der Schule anrufst?
Aber ja, Geschwister werden bei Umschulungsanträgen vorrangig aufgenommen. Du müsstest aber immer einen Umschulungsantrag stellen udn en auch begründen.
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 11:48
von kjoi
Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG.

Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 12:02
von Lösche Benutzer 1828
kjoi hat geschrieben:Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG.

Ja, das Schülerticket, für irgendwas 27Euro. Dazu braucht sie dann den Schülerausweis, um die Trägerkarte dafür erwerben zu können. Dann kann man die Karte montlich am Automaten ziehen. Für Geschwister gibt es das Geschwisterticket für irgendwas 17Euro - das muss man am Schalter kaufen gegen Vorlage der Karten der Geschwister (ein saudoofer Organisationsaufwand- denn die Geschwister haben die natürlich meist dabei....).
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 18:09
von kjoi
Lieben dank Sandwüste! Dann weiß ich jetzt bescheid und werde mich mal mit den Schulen in Verbindung setzen.
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 20.04.2015, 18:10
von kjoi
SandKüste natürlich! Mein iPad finde Wüste wohl besser. Entschuldige bitte.
Re: Umzug nach Schulanmeldung
Verfasst: 13.05.2015, 14:16
von Talgaro
Sandküste hat geschrieben:kjoi hat geschrieben:Danke Sandküste! Ich ruf einfach bei der Schule an. Es ist ein hickhack, ehrlich.
Gibt es denn für Grundschüler ermäßigte Monatstickets oder ist das egal weil sie sowieso nur den ermäßigten Tarif zahlen? Meine Tochter hatte im März Geburtstag und ich kam erst jetzt darauf, dass sie ja zahlen muss für die BVG.

Ja, das Schülerticket, für irgendwas 27Euro. Dazu braucht sie dann den Schülerausweis, um die Trägerkarte dafür erwerben zu können. Dann kann man die Karte montlich am Automaten ziehen. Für Geschwister gibt es das Geschwisterticket für irgendwas 17Euro - das muss man am Schalter kaufen gegen Vorlage der Karten der Geschwister (ein saudoofer Organisationsaufwand- denn die Geschwister haben die natürlich meist dabei....).
Deswegen haben wir beide im Abo, das verlängert sich automatisch und es kostet im Monat weniger für beide.
Bildungs- und Teilhabe-Berechtigte können noch ermäßigte Tickets bekommen, wenn die Schule mehr als 2 oder 2,5 km (weiß nicht genau) weg ist.