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Patent
Verfasst: 22.07.2014, 22:40
von Anninanni
Hallo zusammen, ich bin mir nun nicht sicher, ob das hier das richtige Unterforum ist, aber die anderen kamen mir auch nicht richtig vor.
Ich habe gerade mein eBook für einen Fullbuckle und einen Halfebuckle mit mehreren Verstellmöglichkeiten und in je zwei Größen in der Testphase. Nun stoße ich heute auf diese Patentierung:
http://www.google.com.ar/patents/DE2020 ... gal-events
ich kenne mich damit leider garnicht aus und bin einfach mehr als stuzig. Kann das wirklich sein, dass da jemand ein Patent auf eine Babytrage hat? Und ein Patent auf all die beschriebenen Verstellmöglichkeiten? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, da das ja nun wirklich keine Erfindung ist sondern eher eine kleine Umsetzung. Dahinter steht ja nun wirklich kein Erfindergeist, das hat jede Kreative in einem Abend sich ertüftelt. Das ist, ja, wie wenn sich einer ein Knopfloch patentieren lässt, wenn er nur nachweisen kann, dass er der Erste war, der es genäht hat.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man im März 2010 (Datum der Erteilung) sich ein Patent auf eine solche Trage machen kann, denn da gab es doch ganz sicher solche schon.
Nun wäre mein ganzes eBook ja für die Katz, ich dürfte es nie veröffentlichen, wenn das stimmt. Und keiner dürfte sich Babytragen nähen. Kann mich bitte mal jemand aufklären?
Liebe Grüße Annika
Re: Patent
Verfasst: 22.07.2014, 23:04
von arwen
Das Patent, das du gefunden hast, ist das Patent vom Mysol (vergleiche mal die Personen, die das Patent eingetragen haben, mit dem Impressum von der Girasol-Website).
Der Girasol wurde meines Wissens ab Mai 2010 verkauft. Der Luemai, der ähnlich funktioniert (2 Tunnel usw.) ist aber schon älter.
Aber mit Patentrecht kenne ich mich leider auch nicht aus.
Re: Patent
Verfasst: 22.07.2014, 23:06
von Anninanni
Ah dankeschön für die Antwort.
Und dazu noch eine Frage: Gilt das überhaupt für mich, da ich in der Schweiz wohne?
Re: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 08:59
von anirahtaK
heute Abend könnte ich meinen Mann fragen, der ist PA.
tagsüber erreich ich ihn heute leider nicht- Gerichtstermin
Re: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 09:07
von Anninanni
Geheimniss gelüftet: Dort steht immer "Nach vorhergehnder Anspruch" Und als ersten Anspruch ist deren doppelter Hüftgurttunnel angegeben.
Was mich immernoch stutzig mach, aber wenigstens nichtmehr betrifft.
Wieso kann man sich so etwas Einfaches Patentieren lassen?
Re: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 09:18
von anirahtaK
äh nein. Das sind 8 Ansprüche die sich aufsummieren. Ich kann grad nur nicht erkennen, ob auch alle 8 erteilt wurden. Wie gesagt wenn Du etwas Zeit hast frag ich heut Abend.
Re: AW: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 09:22
von leira
Der doppelte tunnelzug wurde von girasol fûr den mysol wie auch f7r tragebaby patentiert
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Re: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 14:32
von Marlio
Das ist kein Patent, sondern ein Gebrauchsmuster. Gebrauchsmuster werden erteilt ohne das sie geprüft werden und haben auch keine so strengen Kriterien wie ein Patent, u.a. ist kein erfinderischer Schritt nötig.
Ob das Gebrauchsmuster bestand hat würde das Amt nur im Bedarfsfall prüfen, also wenn Einspruch erhoben wurde oder extern ein Antrag gestellt würde. Gebrauchsmuster werden nur gegen absolute Schutzhindernisse geprüft, z.B. darf kein Verfahren als Gebrauchsmuster angemeldet werden.
Davon abgesehen ist es erlaubt Patente und Gebrauchsmuster für den eigenen Gebrauch "herzustellen". Sie dürfen nur nicht veräußert werden. Außerdem kann nichts geschützt werden, was nachweislich schon vor dem Antrag veröffentlicht war. Wenn es also den Luemai schon vor dem MySol-Gebrauchsmuster-Antrag gab und bewiesen werden kann, dann ist alles was an dem Luemai dran ist, wie z.B. der Verstelllbare Hüftsteg, nicht mehr eintragungsfähig - was bei einem Gebrauchsmuster wie oben erwähnt aber nicht geprüft wird. (Den Luemai hab ich nur als Beispiel genommen, weil er hier aufgetaucht ist, diese Angaben sind von mir NICHT geprüft und nicht rechtlich korrekt sondern nur als Ausführungsbeispiel gedacht!).
Katharina, Dein Mann soll mich korrigieren wenn ich nicht richtig liege.
LG
Re: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 15:01
von Marlio
Anninanni hat geschrieben:Ah dankeschön für die Antwort.
Und dazu noch eine Frage: Gilt das überhaupt für mich, da ich in der Schweiz wohne?
Das deutsche Gebrauchsmuster betrifft Dich nicht, außer Du würdest nach Deutschland verkaufen wollen (und auch da wäre aus oben genannten Gründen zu prüfen ob Du Dich überhaupt rechtswidrig verhalten würdest).
Wenn dann betrifft Dich das Europäische Patent, das auch für die Schweiz erteilt wurde:
http://worldwide.espacenet.com/publicat ... cale=en_EP
Re: AW: Patent
Verfasst: 23.07.2014, 20:35
von anirahtaK
Marlio hat geschrieben:Das ist kein Patent, sondern ein Gebrauchsmuster. Gebrauchsmuster werden erteilt ohne das sie geprüft werden
--> stimmt
und haben auch keine so strengen Kriterien wie ein Patent,
--> stimmt nicht so ganz spielt aber grad keinerolle
Davon abgesehen ist es erlaubt Patente und Gebrauchsmuster für den eigenen Gebrauch "herzustellen".
---> NEIN NEIN NEIN das ist definitiv NICHT erlaubt
Außerdem kann nichts geschützt werden, was nachweislich schon vor dem Antrag veröffentlicht war.
--> richtig
So also Patent in Deutschland wurde erteilt, Europa ist noch offen. Schweiz gehörtbin dem Fall zu Europa, da gibts Abkommen.
Es handelt sich allerdings im Kernpunkt darum, dass eben der Hüftgurt komplett vom Rückenteil getrennt werden kann mit Reißverschluss oder Knopf. Wenn du also den Hüftgurt annähst, betrifft dich das nicht mehr.
Achtung natürlich ist das hier keine rechtlich verlässliche Auskunft.
Zwergin * 12.12.12