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Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:24
von Selina79
Ich schreibe das in der Hobbythek weil ich denke dass ich hier am ehesten Gleichgesinnte treffe:
Ich hab meinen Antrag auf Elterngeld eingereicht. Normalerweise wird das Elterngeld berechnet aufgrund vom Verdienst 12 Monate vor Geburt. Sprich Nov 12 bis Okt 13 ungefähr.
Jetzt habe ich angegeben - mußte ich ja - dass ich einen Kleinstbetrieb habe - ich habe eine kleine Tierpension angemeldet. Hier haben ja so viele Kleinstbetrieb wg. Nähsachen das wäre ja dasselbe.
Bei Selbständigen berechnet sich das Elterngeld aufgrund des kompletten KALENDERjahres vor Geburt. Sprich 1/12 bis 12/12.
Ich habe extra angegeben dass ich die Einnahmen aus der Tierpension (ca. 200 euro pro jahr) NICHT einberechnet haben möchte (weil das ja kaum eine Steigerung ausmacht) - und dass das ein KLEINSTbetrieb ist (zahle ja nichtmal Umsatzsteuer).
Jetzt wollen die mich bzw. haben sie mich deshalb aber als SELBSTÄNDIGE eingestuft und wollen eben aufs komplette Jahr 12 gehen und nen steuerbescheid haben.
Ich hab ja erst im Jui 12 angefangen zu arbeiten sprich mein Elterngeld würde sich um die HÄlfte halbieren!!!!
ich kotz ab wenn das so gemacht wird!!!
HILFE!!!
Hatte schonmal jemand so ein Problem?
Ich bin grad echt am Boden

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:28
von nager_michi
ruf doch dort an. Die sind super nett und helfen echt toll weiter.
Es wird aber definitiv nicht alles über einen Kamm geschoren, die machen das m.E. echt genau und pingelig. Wir sind hier nämlich auch Sonderfälle. Und dann ists bei Selbstständigen ja eh so, dass das im Nachhinein nochmal überprüft wird, wieviel an wirklcih in den Monaten verdient hat und dann wird das Elterngeld angepasst. Kleiner Tipp... sie machen eine reine Einnahmen/Ausgaben Berechnung. Sprich wenn Du z.B. 2 Monate Eltergeld beziehst, Ausgaben hast, die Einnahmen aber erst einen weiteren Monat später kommt, weil die Rechnungen eben spät geschrieben wurden, dann wird das nicht mitgezählt!
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:31
von Xapor
Ich habe das für jeden Monat extra angeben müssen. So hatten die eine gute Übersicht. Die haben wirklich zu meinen Gunsten entschieden.... Einfach dort melden.
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:34
von Selina79
Ich hab doch quasi gar keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit!!!
200 Euro ungefähr im JAhr!(!!) waren das das im Jahr 12 im Steuerbescheid. Ich will das überhaupt nicht reinberechnet haben am liebsten. Ich will dass der Zeitpunkt 12 MOnate vorher beginnt und nicht am 1.1.12 - weil ich da ja nicht gearbeitet habe (Hauptjob). Ich will das Elterngeld nur von meinem Job haben - und die selbständigke Tätigkeit völlig aussen vorlassen. Ich hab auch reingeschrieben dass ich das nicht einberechnet haben will im Antrag.

Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:35
von Selina79
Samstags kann man da nicht anrufen oder? Da steht unter der Telefonnummer nur Service Zeiten 8:30 - 16 Uhr aber nicht werktags oder sowas, aber ist ja ne BAnk ... man ich bin grad völlig aufgelöst

das wären um die 3600 Euro die mir dann "flöten" gehen!!!!
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 13:55
von Selina79
Ok hier hab ich was gefunden das heißt
" Angestellte mit selbständiger Nebentätigkeit
Bei angestellten Personen, die neben ihrer Festanstellung einer selbständigen Tätigkeit nach gehen, wird die Höhe der jeweilig daraus resultierenden Einnahmen
getrennt berechnet, in der Berechnung der Anspruchshöhe des Elterngeldes jedoch als ein Einkommen
zusammengefasst."
heißt das sie ignorieren einfach meinen Satz, in dem ich darum bat dass das selbständige Gewerbe zur Berechnung der Höhe des Elterngelds außen vor bleiben soll (weil das eh nur ein paar Cent ergibt) - und wollen das jetzt getrennt berechnen und nachher wirds zusammengezählt? Das wäre dann zwar jetzt etwas gschäft aber die 3000 Euro gingen mir nicht flöten. puh. Ich bin immer noch auf 180.
http://www.kindergeld.info/elterngeld/h ... hnung.html
Erklärt aber nicht warum sie jetzt auch GEhaltszettel von Januar 2012 bis Oktober 2012 haben wollen.
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 15:15
von Katha
Zumindest früher gab es eine Sonderregelung, dass nur das Kalenderjahr genommen wird, wenn BEIDE Tätigkeiten (Sv-pflichtig und selbständig) in dem Jahr auch ausgeführt worden sind
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 15:19
von Selina79
Na sind sie ja. -Ab Juni hab ich wieder in meinem Job gearbeitet und in den Sommerferien waren auch Tiere da. Aber Angemeldet ist die Tierpension durchgehend seit 1.1.09
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 15:22
von Katha
Das GANZE Kalenderjahr beides

Und SVpflichtig doch nur 7Monate.
Aber wie gesagt, das ist der Stand von 2012. da hat sich einiges geändert.
Aber würde die darauf ansprechen.
Verdi-Mitglied bist Du keines? Die haben nen sehr guten PDF-Ratgeber zu dem Thema.
Für den aktuellen habe ich aber das Buch nicht gekauft, das man zur Freigabe braucht
Re: Kleinstgewerbe und Elterngeld - HILFE!!!
Verfasst: 25.01.2014, 15:31
von Selina79
du meinst mein Gehalt aus Vollzeitjob teilen sie dann nur durch 7 monate und nicht durch 12?
Nein ich bin Beamtin, bin kein VErdi Mitglied. Bin aber in der IHK... war ja pflicht bei gewerbeanmeldung ...