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Arbeitsrecht

Verfasst: 16.08.2013, 11:23
von Liverpool
Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine für mich sehr wichtige Frage an euch:
Ich weiß, dass stillende Mütter vom Arbeitsrecht her besonders geschützt sind, kenne mich aber ansonsten nicht wirklich aus.
Meine Frage wäre, ob es da eine Obergrenze in Bezug auf das Alter des Stillkindes gibt (meine wird im September zwei)?

Ich hab leider in der Suche auf die Schnelle nichts gefunden.

Danke an alle, der weiterhelfen können und liebe Grüße, Liverpool

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 16.08.2013, 11:59
von mirabelle
Hallo!
ich glaub, das Alter ist nicht eindeutig geregelt. Ich würd das im Zweifel mit dem Arbeitgeber persönlich vereinbaren. Ich vemute aber, dass nur die wenigsten Arbeitgeber auf "Sonderwünsche" gerade bei so einem großen Stillkind eingehen werden.
Worum geht es denn genau?
Lg

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 16.08.2013, 12:11
von beccarei
Es gibt Gerichtsurteile, die die Grenze bei 1 sehen. Alles darüber hinaus solle man mit seinem Arbeitgeber im persönlichen Gespräch klären und individuell verhandeln.
Der Gesetzestext selbst nennt kein Höchstalter.
So mein Stand dazu.

Re: AW: Arbeitsrecht

Verfasst: 16.08.2013, 13:13
von honigtopf2010
Das ist §7 oder 8 Mutterschutzgesetz. Das nennt keine Höchstgrenze, schränkt aber durchaus auch bei Berufen ein. Dort müsstest du zuerst schauen, was zu euch passt. Bei den zusätzlichen Urteilen handelt es sich soweit ich weiß nicht um letztinstanzliche Urteile. So oder so wirst du ja eine Lösung MIT deinem Arbeitgeber finden müssen.

Re: Arbeitsrecht

Verfasst: 19.08.2013, 07:11
von Liverpool
Danke für eure Antworten.
Ich hatte schon befürchtet, dass mein Kind für das Argument zu groß ist. Ich möchte auch gar keine Arbeitszeitwünsche durchdrücken, es ist etwas komplizierter. Ich kann es leider hier nicht genauer ausführen. Danke für eure Hilfe!