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Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 11:37
von Katha
Ihr Lieben,

ausgelöst durch Gineveres Blinddarm-OP habe ich überlegt, wie das wäre, wenn ich total ko vor ner OP stehen würde und wie mein Freund da im Wald stehen würde (obwohl er sonst so taff ist, hört das bei Ärzten auf).
Daher dachte ich, vielleicht kann man ja so was wie eine Stillpatientenverfügung schreiben, in der man auf Embryotox hinweist.
Und dann würde ich noch das Infoblatt der AFS anhängen.

Jetzt bin ich weder Mediziner noch Jurist, mir fehlen auch noch einige Sachen, aber ich hab mal wild drauf losgetippt.
Ideen, Anmerkungen???




Patientenverfügung
Im medizinischen Notfall

Betrifft Stillen meine Kindes


Mein Sohn / Meine Tochter NAME (geb. GEBDATUM) wird noch von mir gestillt.
Damit richte ich mich u.a. nach der Empfehlung der WHO, wonach das Stillen bis zum 2. Geburtstag darüber hinaus, solange es Mutter und Kind wünschen, dem Wohle von beiden dient. Diese Empfehlung gilt explizit auch für Industrieländer wie Deutschland (QUELLE).

Daher bestehe ich darauf, dass
im Falle eine Narkose
bei Medikamentengabe
eine STILLFREUNDLICHE Option gewählt wird.
Dies ist nicht aufwendig, weil dies bei fast allen Krankheitsbildern möglich ist.

Als Referenz dienen dafür
Schaefer/Spielmann: Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit
und
Embryotox, das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Deren Datenbank ist online unter embryotox.de zu erreichen.
Deren ärztlicher Beratungsdienst ist unter Tel. 030 / 30308-111
Sprechzeiten:
(nur werktags, nicht an Feiertagen):
Vormittags (Mo-Fr) 9:00 - 12:30 Uhr
Nachmittags (außer Mittwoch) 13:30 - 16:00 Uhr

Das beigefügte Informationsblatt der AFS wurde von einem Anästhesisten geschrieben und ist auf aktuellen medizinischen Stand und basiert u.a. auf Schäfer/Spielmann. Demnach kann die Mutter nach eine Narkose stillen, sobald sie wach genug dafür ist.


ORT, DATUM


NAME

Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 11:41
von Schokolinchen
Gute Idee! Ich hän mich hier mal dran, bin in solchen Dingen kein Fachmann, aber es gibt doch ein paar Juristinnen hier.

Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 11:45
von Flädi
Na, das finde ich jetzt aber eine gute Idee!!! Bin mal gespannt, ob hier jemand von Juristen und Arzt Seite was beitragen kann. Es erscheint aber sehr sinnvoll wenn man im Notfall was schriftliches vorweisen kann.

Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 11:53
von Ginevere
Super Idee!
Sowas hätte ich gebraucht...

Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 11:55
von katpaje
Sehr gut.


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Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 12:04
von Novalia
Das ist echt toll!!!

Wir haben sowas ähnliches am Weihachten aufgesetzt, als ich mit MDV mehrere Tage total außer Gefecht war und schon Angst um meine Milch hatte. Da ist mir bewusst geworden, dass ich zwar weiß, was ich für Leo möchte, mein Partner aber eben nicht alles sofort parat hat. Vor allem nicht, wenn so eine Aufregung ist.
Zusätzlich habe wir eine Liste an Dingen aufgeschrieben, die mir wichtig sind (z. B. nur Pre, keine Einsermilch, stillfreundlich zufüttern,Beschreibung fürs Bechern usw.) zusammengesammelt und in einen Ordner.

Diese Patientenverfügung rundet das noch super ab!

Re: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 12:06
von LaLeMi
Wow, Super !

Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 12:13
von MaareMum
Also mal aus intensivmedizinischer Sicht: kannst du natürlich machen, bringt aber nicht wirklich was.
Wenn es dir so schlecht geht, dass du dich bzgl Stillen nicht mehr äussern kannst, dann ist das Stillen wirklich dein kleinstes Problem. Und wenn du bewusstlos oder im künstlichen Schlaf auf der Intensivstation liegst, dann wird auch niemand deine Milch abpumpen.
Eine übliche Narkose heutzutage ist eigentlich immer stillfreundlich, und auch mit einer Einmaldosis Novalgin kann man noch stillen. Das Problem sind wenn dann die Medikamente, die meist hinterher kommen (zB Antibiotika).
Dann zur Verfügung allgemein. Sie ist schön und gut und theoretisch auch bindend, aber Verfügungen beantworten in den seltensten fällen die fragen, die man wirklich als Arzt beantwortet braucht. Man kann nicht alle Eventualitäten vorher auf Papier bannen.
Was viel wichtiger und sinnvoller ist als eine Verfügung: es muss jemand eine Vollmacht haben, um im Notfall für dich Entscheidungen treffen zu können, wenn du es nicht mehr kannst. Wenn es keine Vollmacht gibt, darf zb dein Mann absolut nichts bestimmen, sondern die Ärzte entscheiden nach Gutdünken selber, ggf gegen die Meinung deiner Angehörigen. Mit Vollmacht dürfen sie das nicht.

Also: Rede mit deinem Mann (oder einer anderen Person deines Vertrauens) und erklärt ihm, was du dir im Fall der Fälle wünscht, und schreib ihm eine Vollmacht (für Gesundheitsfragen - eine Bankvollmacht gilt natürlich nicht automatisch) und steck dir noch einen Zettel in den Geldbeutel, wer im Notfall zu benachrichtigen ist und Vollmacht hat).
Das ist viel sinnvoller als jede Verfügung! Als Anhalt kannst du der bevollmächtigten Person ne Verfügung schreiben, damit er/sie deine Wünsche kennt.

***kurz und knapp vom Handy***

Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 12:15
von MaareMum
PS: zur Erklärung meines backgrounds: ich bin Ärztin und habe im Arbeitsalltag auf der Intensivstation und im OP ständig mit dieser Thematik und den berühmt-berüchtigten Patientenverfügungen zu tun.

***kurz und knapp vom Handy***

Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 12:53
von Lucccy
MaareMum hat geschrieben:Also mal aus intensivmedizinischer Sicht: kannst du natürlich machen, bringt aber nicht wirklich was.
Wenn es dir so schlecht geht, dass du dich bzgl Stillen nicht mehr äussern kannst, dann ist das Stillen wirklich dein kleinstes Problem.
Mal nachgefragt: wenn es "harmloser" ist (ich denke da an Gs Bilddarm-OP, die hier sicherlich Anlass zu diesem Gedanke war), würde dann neben der mündlichen Erklärung der Patientin das schriftliche Vorliegen dieses Wunsches eine Rechtsverbindlichkeit schaffen? Ich denke da dran, dass ein Patient kurz vor einer OP bei einem Rechtsstreit ja für den Moment als "unter Schock" und damit unzurechnungsfähig gehalten werden könnte, so dass Ärzte mit Recht gegen den ausgesprochenen Stillwunsch handeln.

@Katha: ohne Ahnung davon zu haben: ich würde die im anderen Thread genannte Formulierung "ich lehne es ab" relativ weit am Anfang der Verfügung noch verwenden. Also dass Du still-un-freundliche Medikamente ablehnst, es sei denn Du (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) erteilen nach gründlicher Aufklärung Dein Einverständnis.