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Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 11.11.2012, 23:12
von Maryam+Leo
Ich habeden Thread nun auch schon ein paar mal gelesen und wieder geschlossen.. aber nun möchte ich doch etwas dazu schreiben.

Es ist natürlich einfach unzumutbar für so ein kleines Kind (und auch jeden anderen Menschen) allein in einem dunklen Raum eingesperrt zu sein, das gibt es doch gar nicht... so etwas gibt es ja nicht mal im Knast.

Um dem Kind zu helfen wird (wenn das nur das einzige "Problem" ist) wohl das JA oder die Polizei nicht wirklich was helfen. So traurig es klingt.

Ich würde versuchen nochmal an die Mutter ranzukommen. Das wird dem Kind wohl am ehesten helfen.

Grausam ist das, einfach grausam. Dann sollen sie sich doch keine Kinder anschaffen wenn sie ihre Ruhe haben wollen :(

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 00:53
von CurlyJay
Oje...die arme kleine Kinderseele :(
Ich würde das JA anrufen und mich anonym beraten lassen. Anschließend würde ich das Gespräch mit der Mutter suchen, aber wenn sich die Situation nicht ändert (und das befürchte ich deinen Schilderungen nach) würde ich definitiv handeln. Für mich geht das stark in Richtung seelische Misshandlung und die ist strafbar! Laut BGB haben Kinder "ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (§1631 Absatz 2)
Hoffentlich kannst du der Kleinen helfen! Ich würde auch soweit gehen und die Polizei informieren, wenn es wieder ganz schlimm sein sollte! Würde ein Mann seine Frau in ein dunkles Zimmer sperren und diese würde panisch schreien bitte raus zu dürfen, würde man das ja wohl auch machen.
Schrecklich...ich hoffe ich kann heute noch schlafen :(

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 01:41
von samsara
CurlyJay hat geschrieben:...und die ist strafbar! Laut BGB haben Kinder "ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (§1631 Absatz 2)
Das BGB ist kein Strafgesetzbuch... Das was da zitiert wird, gibt dem Kind zB nen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern. Hm.

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 06:43
von Pauline2010
thari. hat geschrieben:
Pauline2010 hat geschrieben:
thari. hat geschrieben:Boah, puh, ich glaube ich würde mich ans Jugendamt wenden, ich finde das geht gar nicht :(
Warum findest du das?
Ist das dein Ernst? Du findest es also okay das Kind in seinem Zimmer alleine im dunkeln einzusperren und schreien / weinen zu lassen? Puh... Na prost Mahlzeit.
Ups hab vorher deinen post falsch gelesen.
hab gelesen dass du dich NICHT ans JA wenden würdest.
:oops:


Natürlich finde ich das auch furchtbar. Und wenn man so etwas mitbekommt sollte man auf jeden Fall reagieren.

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 07:49
von cosima83
Ich habe den Thread noch nicht ganz durchgelesen.

Was mir nur einfällt ist: Wenn du die Mutter ansprichst, würde ich es so formulieren, dass du ihr deine eigenen Gefühle und Gedanken mitteilst, also es so formulierst, dass du die Kleine weinen hörst und es dir jedes Mal nahezu das Herz zerreißt. Das du am Liebsten hingehen und die Kleine trösten möchtest. Das du deine eigenen Kinder nicht so schreien und flehen hören könntest, ohne zu ihnen zu gehen.
Wenn du ihr vorwurfsvoll gegenüber trittst, dann wird sie sicher zumachen. So kommst du vielleicht an sie ran und kannst mit ihr erläutern, warum sie so handelt und was sie sich davon erhofft.
Sprich von DIR, warum DU nich so handelst und das du gute Erfahrungen mit anderen Methoden gemacht hast.
Sag ihr, dass du sie verstehen kannst, dass sie abends ihre Ruhe haben möchte, nach einem langen, anstrengenden Tag, das du aber der Meinung bist, dass das was gerade passiert da eher kontraproduktiv ist, weil es ja zu noch mehr Stress führt und nun schon länger geht und nicht besser wird.

Ein Anruf beim JA, einer lokalen Familienhilfe oder dem Kinderschutzbund ist sicher sinnvoll. es muss ja nicht gleich eine Anzeige sein, aber ich würde mich auf jeden Fall informiren, was möglich ist, z.B. auch an Hilfe für die Eltern, wenn sie dafür offen sind.

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 08:53
von emm
cosima83 hat geschrieben:
Was mir nur einfällt ist: Wenn du die Mutter ansprichst, würde ich es so formulieren, dass du ihr deine eigenen Gefühle und Gedanken mitteilst, also es so formulierst, dass du die Kleine weinen hörst und es dir jedes Mal nahezu das Herz zerreißt. Das du am Liebsten hingehen und die Kleine trösten möchtest. Das du deine eigenen Kinder nicht so schreien und flehen hören könntest, ohne zu ihnen zu gehen.
Wenn du ihr vorwurfsvoll gegenüber trittst, dann wird sie sicher zumachen.
ich fuerchte nur, besagte Vorgehensweise wird auch als Vorwurf verstanden: "DU gehst nicht richtig mit Deinem Kind um, darum will ICH das machen. ICH koennte so nicht mit meinem Kind umgehen, wie kannst DU nur?"
prinzipiell hast Du bestimmt Recht, dass man ohne Vorwurf an die Mutter herankommen muss, damit sie offen bleibt.

Zu Minchens Geschichte: Sakura, hast Du Deine zufriedene 7 Monate alte Tochter irgendwann hingelegt, sie fing DANN an zu schreien und Du hast Koerperkontakt bewusst vermieden, obwohl sie Dich sehen konnte? Das ist die Situation, die Minchen schildert - und die finde ich auch ziemlich gemein.
Wenn ein Schreikind (oder ein "Nichtschreikind" in einer entsprechenden Phase) schreit und dabei nicht allein (=in Koerperkontakt! im Tuch, im Arm, Haendchen halten, streicheln, irgendwas) ist, ist das tatsaechlich ganz was anderes.

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 09:07
von Minchen
samsara hat geschrieben:
CurlyJay hat geschrieben:...und die ist strafbar! Laut BGB haben Kinder "ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" (§1631 Absatz 2)
Das BGB ist kein Strafgesetzbuch... Das was da zitiert wird, gibt dem Kind zB nen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen die Eltern. Hm.
Nein, das begründet auch keine Ansprüche gegen die Eltern. :lol: Das ist Inhalt der Personensorge und der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern liegt eben in seinem Recht auf gewaltfreie Erziehung. § 1631 BGB zeigt lediglich Rechte und Pflichten der Personensorge auf. Wichtig ist dieser Abschnitt des BGB vor allem für familiengerichtliche Entscheidungen.

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 09:14
von Minchen
Ich finde übirgens die Idee, eine beratungsstelle anzurufen gut. Das kann das JA sein oder aber auch eine andere Einrichtung. Und ja, ich befürchte immernoch, das JA hat "schlimmere" Fälle zu bearbeiten und schlicht für diese Dinge nicht ausreichend Personal, so schlimm wie das ist. :( Aber sie werden Dir sicher etwas raten können!
Ich hab zB eine Stillberaterin, die mir zur Freundin wurde und die im Bezirksamt arbeitet. Bei solchen Dinge frage ich meistens sie - ich hatte hier auch schonmal so nen doofen Fall, wo die Mama beim Kinderturnen immer nach Alk roch und nicht ganz klar war. Ich wusste auch überhaupt nicht, was ich tun kann und soll und hab dann bei ihr nachgefragt.
Du bekommst bestimmt Rat!

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 09:33
von Sakura
emm hat geschrieben:Sakura, hast Du Deine zufriedene 7 Monate alte Tochter irgendwann hingelegt, sie fing DANN an zu schreien und Du hast Koerperkontakt bewusst vermieden, obwohl sie Dich sehen konnte?
Davon stand NICHTS in Minchens ERSTEM Post!!!!

Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer

Verfasst: 12.11.2012, 09:37
von MaareMum
emm hat geschrieben: Zu Minchens Geschichte: Sakura, hast Du Deine zufriedene 7 Monate alte Tochter irgendwann hingelegt, sie fing DANN an zu schreien und Du hast Koerperkontakt bewusst vermieden, obwohl sie Dich sehen konnte? Das ist die Situation, die Minchen schildert - und die finde ich auch ziemlich gemein.
Wenn ein Schreikind (oder ein "Nichtschreikind" in einer entsprechenden Phase) schreit und dabei nicht allein (=in Koerperkontakt! im Tuch, im Arm, Haendchen halten, streicheln, irgendwas) ist, ist das tatsaechlich ganz was anderes.
Ich glaube es ist geklärt, dass es etwas anderes ist, ob man das Kind mit Körperkontakt und Singen,... im Bett tröstet, oder ob man nur daneben sitzt und singt und sonst nichts macht.
Der erste Post von Minchen diesbezüglich war einfach zweideutig zu verstehen und es ist jetzt nach ihren genaueren Ausführungen geklärt. Ich glaube, hier sieht es niemand so, dass stures Singen und sonst nichts tun beim brüllenden Kind angemessen ist, auch Sakura sicherlich nicht.
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