Re: Steht Ihr in der Nacht auf und spielt?
Verfasst: 10.10.2012, 18:58
Ja, ich weiss, dass es diesen "Still-Mutterschutz" gibt. Allerdings würde ich das nur im Notfall nutzen. Denn ganz ehrlich, ich glaube kaum, dass ich da auf viel Verständnis bei den Kollegen stoßen würde, wenn ich keine Nächte, Wochenende usw. mache, weil ein über einjähriges Kind noch gestillt werden "muss". Die Personalsituation ist schon eng genug, da würde ich mir mit sowas keine Freunde machen, und da kann ich drauf verzichten. Dann lieber abstillen, ich will eh nicht langzeitstillen.Krankenschwester hat geschrieben: @ Maaremum: Wenn Du wieder im Schichtdienst arbeitest,wie ich ja dann auch, hast Du aber andere Arbeitszeiten wenn Du noch stillst. Dann brauchst Du nicht von 22-6 Uhr arbeiten gehen und Du musst in Deiner Arbeitszeit glaub ich mind. 30Minuten dafür bekommen das Kind zu stillen oder abzupumpen. Meine damalige Kollegin hat das so gemacht das sie den Lütten immer nochmal um halb 6 angelegt hat und dann halt erst um 6 losfuhr so das sie dann immer eine halbe Stunde später kam.
Geht das bei Dir nicht? Sollte es aber weil es ja gestzlich so festgelegt ist und die Mutter und das Kind damit geschützt sind. Ab einem Alter von 2 Jahren darf dann auch der Arbeitgeber zusätzlich ein Attest vom Arzt verlangen ob Du wirklich noch stillst(was aber von keinem guten Vertrauensverhältnis zeugt).![]()