Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
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Milchmaedchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
@bluenote
Diesbezüglich habe ich schon gelesen, dass manche sich vorbehalten, "vesandkostenfrei" nur anzubieten, wenn der Wert der behaltenen Ware die genannte Grenze überschreitet. Weiß nicht, ob das rechtens ist.
@Maria
Danke für den Einblick, aber ich betrachte das etwas nüchterner.
Die Gesetzgebung sorgt hier dafür, dass echte Ladenbetreiber überhaupt noch eine Chance haben können, da sie weitaus mehr Nebenkosten und Lohnkosten haben und der Kunde durch Onlineshops kein zu großes Risiko eingeht.
Papier ist nämlich geduldig und theoretisch kann einem da das Blaue vom Himmel versprochen werden, Bilder lassen sich ebenfalls bearbeiten - man sollte also wirklich das Recht auf eine Prüfung der Ware haben - wie sie im Ladengeschäft möglich ist - und bei Widerruf eben so dastehen, als hätte kein Vertrag bestanden. Deswegen muss bei vollständigem Widerruf inzwischen auch der Hinversand vom Unternehmen gezahlt werden.
Es gibt sicherlich schrecklicke Kunden, dem Shopbetreiber steht es aber natürlich frei, jemanden kein zweites Mal zu beliefern, mit dem er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Oder vorher eine Bonitätsprüfung durchzuführen und dann Zahlung auf Rechnung anzubieten.
Nichtsdestoweniger schießen Online-Shops wie Pilze aus dem Boden, es scheint also verlockend zu sein, auf diese Art und Weise Geld zu verdienen, ohne riesige vorhergehende Investitionen - dass sich dabei einige verkalkulieren ist schade, aber nicht die primäre Schuld der Schikanen und Hürden, die schon vorher bekannt waren oder die Schuld der Kunden, die auf ihre Rechte bestehen.
Diesbezüglich habe ich schon gelesen, dass manche sich vorbehalten, "vesandkostenfrei" nur anzubieten, wenn der Wert der behaltenen Ware die genannte Grenze überschreitet. Weiß nicht, ob das rechtens ist.
@Maria
Danke für den Einblick, aber ich betrachte das etwas nüchterner.
Die Gesetzgebung sorgt hier dafür, dass echte Ladenbetreiber überhaupt noch eine Chance haben können, da sie weitaus mehr Nebenkosten und Lohnkosten haben und der Kunde durch Onlineshops kein zu großes Risiko eingeht.
Papier ist nämlich geduldig und theoretisch kann einem da das Blaue vom Himmel versprochen werden, Bilder lassen sich ebenfalls bearbeiten - man sollte also wirklich das Recht auf eine Prüfung der Ware haben - wie sie im Ladengeschäft möglich ist - und bei Widerruf eben so dastehen, als hätte kein Vertrag bestanden. Deswegen muss bei vollständigem Widerruf inzwischen auch der Hinversand vom Unternehmen gezahlt werden.
Es gibt sicherlich schrecklicke Kunden, dem Shopbetreiber steht es aber natürlich frei, jemanden kein zweites Mal zu beliefern, mit dem er schlechte Erfahrungen gemacht hat. Oder vorher eine Bonitätsprüfung durchzuführen und dann Zahlung auf Rechnung anzubieten.
Nichtsdestoweniger schießen Online-Shops wie Pilze aus dem Boden, es scheint also verlockend zu sein, auf diese Art und Weise Geld zu verdienen, ohne riesige vorhergehende Investitionen - dass sich dabei einige verkalkulieren ist schade, aber nicht die primäre Schuld der Schikanen und Hürden, die schon vorher bekannt waren oder die Schuld der Kunden, die auf ihre Rechte bestehen.
Liebe Grüße vom Milchmädchen
- mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Milchmädchen, es geht aber auch nicht immer nur um das "Recht des Kunden"
Sorry, aber das ist so typisches Kleinbürgerdenken von uns Deutschen (ja ich bin auch Deutsche
)
ICH habe erst mal RECHT!
Ich DARF das, weil...!
DIE anderen MÜSSEN...
Bah! Da schüttelst mich echt gleich...
Hinter jedem Unternehmen stehen MENSCHEN. Und auch wenn DD gross aussieht und mit Sicherheit nicht mehr das ganz kleine Unternehmen ist, dass es in den 70igern mal war, so produzieren, planen und bewerkstelligen sie doch alles in DE.
Und ja, die Lohnnebenkosten sind in DE ein Kostenpunkt, der einige schlucken lässt.
Aber dieses zur Ansicht bestellen....NIEMAND bezahlt das den Leuten von DD.
Das sind aufwendige Zusatzarbeiten.
Ja klar, kann man daher kommen und polter: "aber das ist Gesetz!"
Richtig, nur ich wär dafür, dass manchmal vor einer Tuchbestellung Hirneinschalten auch als Gesetz eingeführt wird.
Sorry, aber das ist so typisches Kleinbürgerdenken von uns Deutschen (ja ich bin auch Deutsche
ICH habe erst mal RECHT!
Ich DARF das, weil...!
DIE anderen MÜSSEN...
Bah! Da schüttelst mich echt gleich...
Hinter jedem Unternehmen stehen MENSCHEN. Und auch wenn DD gross aussieht und mit Sicherheit nicht mehr das ganz kleine Unternehmen ist, dass es in den 70igern mal war, so produzieren, planen und bewerkstelligen sie doch alles in DE.
Und ja, die Lohnnebenkosten sind in DE ein Kostenpunkt, der einige schlucken lässt.
Aber dieses zur Ansicht bestellen....NIEMAND bezahlt das den Leuten von DD.
Das sind aufwendige Zusatzarbeiten.
Ja klar, kann man daher kommen und polter: "aber das ist Gesetz!"
Richtig, nur ich wär dafür, dass manchmal vor einer Tuchbestellung Hirneinschalten auch als Gesetz eingeführt wird.
Liebe Grüße von Melli
Verplüscht und zugenäht
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Milchmaedchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Dann hätte DD immernoch die Größe, die es in den 70er hatte.mellmull hat geschrieben:Richtig, nur ich wär dafür, dass manchmal vor einer Tuchbestellung Hirneinschalten auch als Gesetz eingeführt wird.
Mellmull, ich glaube nicht, dass viele hier aus dem Forum ein Tuch nur zum Anschauen bestellen. Ich habe noch nie "nur streicheln" wollen. Ich hätte nur gerne, dass ich für geltendes Recht nicht erst zum Halbjuristen werden muss.
Und wie gesagt - hier geht es auch darum, echte Ladenbesitzern nicht nur die Nachteile haben zu lassen, weil sie so blöd sind und nicht ausschließlich online verkaufen wie andere. Gang und gäbe ist es nämlich auch, sich eine Ware in natura anzuschauen, ewig beraten zu lassen und dann online zu kaufen.
Aber schön, wenn Onlinehändler alles für deutlich weniger anbieten können, weil sie das im Einmannbetrieb machen können, keine Ladenmiete zahlen und alles auf Gefahr und Kosten der Kunden geschehen soll...
Bitte, es ist nicht alles so einseitig.
Liebe Grüße vom Milchmädchen
- mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Eben, Du sagst es!Milchmaedchen hat geschrieben:Bitte, es ist nicht alles so einseitig.
Liebe Grüße von Melli
Verplüscht und zugenäht
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- Susanne
- ist nicht mehr wegzudenken
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Wenn man einen Onlineshop hat,hat man Lagerkosten,wenn man ein Geschaeft hat,hat man vielleicht einen kleinen Lagerraum am Geschaeft dran und muss nicht noch zusaetzliche Lagerkosten zahlen.Eine gute Webseite kostet Geld,wenn man eine Seite nicht alleine erstellen kann.So guenstig ist ein Onlineshop auch nicht.Bei mir nimmt das Lager inzwischen die halbe Wohnung ein,Stoffe muessen gelagert werden,Schaumstoff,Schnallen,Industriemaschine usw.Bei einem Onlineshop bestellen die Leute ja auch nicht nur,sondern oft gehen viele Mails hin und her,bis die endgueltige Bestellung gemacht wird.Es gibt auch Kunden die sich ueber 2 Wochen hinweg beraten lassen,ich zig mails schreibe,Vergleichfotos mache und am Ende kommt keine Bestellung.Das ist fuer mich alles unbezahlte Arbeitszeit.Wenn ich Ware verschicke sitze ich 1 Stunde auf der Post,wenn ich was abhole das gleiche nochmal.Auch das ist unbezahlte Arbeitszeit.Ruecksendungen muessen verbucht werden,das ist auch alles zeitlicher Aufwand.Bei einer groesseren Firma wird man wahrscheinlich einen Angestellten haben der nur mit Ruecksendungen beschaeftigt ist,das bedeutet ein ganzes Gehalt muss dafuer bezahlt werden,zusaetzlich zu den erstatteten Ruecksendekosten.Ein grosses Unternehmen kann das sicherlich steuerlich verrechnen,aber ein Ein-Mann Betrieb der nicht steuerpflichtig ist kann das nicht.
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Milchmaedchen
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Susanne, könntest du einen echten Laden auch in deiner Wohnung machen?
Ihr seid euch hoffentlich darüber im Klaren, dass ihr da zum einen rechtlich eine andere Stellung habt, weil Auftragsarbeiten, dann z.T. im Ausland wohnt und dann eine Ausnahme darstellt, weil ihr wenige Produkte anbietet und sie selbst herstellt?
Die Masse der Kunden, die Online-Bestätigungen tätigt, bestellt woanders als bei euch und für größere Onlineshops sind die gesetzlichen Regeln für den Verbraucherschutz sehr sinnvoll. Da gehen auch nicht zig Mails und Beratungen hin und her, Versand ist zigmal billiger als eine Verkaufskraft, die den Laden immer wieder aufräumen muss, eine Putzfrau...
Und da gehen dann eher zig Mails hin und her, weil die Rückzahlung mal wieder vergessen wurde.
Sorry, aber mir fällt derzeit nur eine alte Binsenweisheit ein, die besagt, dass ein Unternehmer jammern muss. Einer, der nicht jammert, dem geht's geschäftlich nicht gut.
Und - mal ehrlich - ihr würdet diesen unliebsamen Job nicht machen, nur um der Welt das Babytragen zu vermitteln.
Aber darum geht's hier ja eigtl. nicht wirklich, oder?
Ich habe sachlich nach der gesetzlichen Regelung gefragt und gut ist. Wie nachsichtig und spendabel ich sein will oder nicht, müsst ihr mir überlassen.
Ihr seid euch hoffentlich darüber im Klaren, dass ihr da zum einen rechtlich eine andere Stellung habt, weil Auftragsarbeiten, dann z.T. im Ausland wohnt und dann eine Ausnahme darstellt, weil ihr wenige Produkte anbietet und sie selbst herstellt?
Die Masse der Kunden, die Online-Bestätigungen tätigt, bestellt woanders als bei euch und für größere Onlineshops sind die gesetzlichen Regeln für den Verbraucherschutz sehr sinnvoll. Da gehen auch nicht zig Mails und Beratungen hin und her, Versand ist zigmal billiger als eine Verkaufskraft, die den Laden immer wieder aufräumen muss, eine Putzfrau...
Und da gehen dann eher zig Mails hin und her, weil die Rückzahlung mal wieder vergessen wurde.
Sorry, aber mir fällt derzeit nur eine alte Binsenweisheit ein, die besagt, dass ein Unternehmer jammern muss. Einer, der nicht jammert, dem geht's geschäftlich nicht gut.
Und - mal ehrlich - ihr würdet diesen unliebsamen Job nicht machen, nur um der Welt das Babytragen zu vermitteln.
Aber darum geht's hier ja eigtl. nicht wirklich, oder?
Ich habe sachlich nach der gesetzlichen Regelung gefragt und gut ist. Wie nachsichtig und spendabel ich sein will oder nicht, müsst ihr mir überlassen.
Liebe Grüße vom Milchmädchen
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Luema
- alter SuT-Hase
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Baaaaaaah mir wird schlecht. Echt jetzt.Milchmaedchen hat geschrieben:Sorry, aber mir fällt derzeit nur eine alte Binsenweisheit ein, die besagt, dass ein Unternehmer jammern muss. Einer, der nicht jammert, dem geht's geschäftlich nicht gut.
Und - mal ehrlich - ihr würdet diesen unliebsamen Job nicht machen, nur um der Welt das Babytragen zu vermitteln.
Doch, ich mach das genau, um der Welt, den Mamas, Freude und Spass zu machen mit wunderschönen Babytragen. Weil die Begeisterung von Frauen, die endlich die für sich perfekte Babytrage in den Händen hielten, mich dazu antrieb. Und das ist mein voller Ernst.
Glaubst du jetzt allen ernstes, ich werde reich davon?
Ich frag mich, ob das was bringt. Momentan bin ich einfach nur frustriert, enttäuscht und desillusioniert.
Neeeeeeeeeee... ich brauch das nicht mehr. Sowas muss ich mir nicht anhören.
Liebe Grüsse von Maria
mit kleiner Lady
(Jan.06), Sonnenschein
(Juni 08) und Herzkäferchen (August 2012)
Kreatives aus meiner Freizeit: Blog
mit kleiner Lady
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- Susanne
- ist nicht mehr wegzudenken
- Beiträge: 1126
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
@Milchmaedchen
Wie ich schon schrieb,braeuchte ich kein Lager zu Hause,wenn ich einen Laden haette.Mit Laden hat man auch mehr Umsatz,als wenn man nur online verkauft.
Ich naehe nicht nur Auftragsarbeiten,ich verkaufe auch von anderen Herstellern.
Es soll hier auch nicht so rueber kommen,dass ich mich darueber beschwere,ich wollte euch nur Einblicke von der anderen Seite geben.
Wie ich schon schrieb,braeuchte ich kein Lager zu Hause,wenn ich einen Laden haette.Mit Laden hat man auch mehr Umsatz,als wenn man nur online verkauft.
Ich naehe nicht nur Auftragsarbeiten,ich verkaufe auch von anderen Herstellern.
Es soll hier auch nicht so rueber kommen,dass ich mich darueber beschwere,ich wollte euch nur Einblicke von der anderen Seite geben.
- Susanne
- ist nicht mehr wegzudenken
- Beiträge: 1126
- Registriert: 23.03.2006, 20:09
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Wir haben sicherlich alle mit dem Naehen von Babytragen angefangen als unsere Kinder noch klein waren und getragen wurden.Inzwischen ist es ein Vollzeitjob und wenn ich mein Kind jeden Tag von 8-17 Uhr in den Kindergarten schicken muss und selbst wo er jetzt 2 Monate Ferien hat er in die Ferienbetreuung stundenweise geht,moechte ich davon auch meinen Lebensunterhalt zahlen koennen.
Bei Didymos fing es ja auch so an.
Bei Didymos fing es ja auch so an.
- mellmull
- Power-SuTler
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- Registriert: 09.09.2009, 16:40
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
also gut das luema jetzt schneller war...
krass, was du schreibst milchmädchen!
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA!
und zwar ganz FETT!
Wir machen hier viel einfach so!
PUNKT AUS ÄPFEL AMEN!
Das wird nicht bezahlt!
Wir machen es, weil der Gedanke dahinter zählt!
Weil wir gerne das Tragen mit guten ergonomischen Wunschtragen zu den Eltern bringen möchten.
Wieso muss da nur profitgier dahinter stehn?
Und weisst Du was?
wenn du mit so schlauen Binsenweisheiten kommst, dann überleg Dir auch, dass es auch andere gibt:
Was ich selber denk und tu.....!
Mir ist grad echt schlecht wenn ich sowas les!
Liebe Grüße von Melli
Verplüscht und zugenäht
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