Re: didymos hat schon wieder einen fehler auf der seite....
Verfasst: 13.11.2008, 15:01
na die 4,50 porto!haben dazu geschrieben das es schon aus ist.
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Naja, die Frage kannst dir nur du beantwortenGewitterwölkchen hat geschrieben: Ich hab gestern im Spielwarenladen auch darauf bestanden, ein Spielzeug, das im Schaufenster falsch ausgezeichnet war, zu dem Preis zu bekommen. Es ist schließlich nicht mein Problem, wenn andere unsorgfältig arbeiten. Bin ich nun ein schlechter Mensch?
so ein pech ...CaroBiene hat geschrieben:haben dazu geschrieben das es schon aus ist.
Na dann informier dich doch, bevor du dich äußerst.honigbienchen hat geschrieben:Naja, die Frage kannst dir nur du beantwortenGewitterwölkchen hat geschrieben: Ich hab gestern im Spielwarenladen auch darauf bestanden, ein Spielzeug, das im Schaufenster falsch ausgezeichnet war, zu dem Preis zu bekommen. Es ist schließlich nicht mein Problem, wenn andere unsorgfältig arbeiten. Bin ich nun ein schlechter Mensch?![]()
Finds nur etwas krass, daß ausgerechnet du, darauf bestehst, wo du doch von Berufswegen wissen solltest, daß sie dir das zu dem Preis NICHT geben MÜSSEN!!!
Diese Situation kann nicht entstehen, weil es einen Regress in dem Sinne nicht gibt.Susanna hat geschrieben:andere frage: stell dir vor das spielzeug das du gestern ja als schnäppchen ergattert hast ( was in meine augen keines war) hat eine alleinerziehende mutter beschriftet und ihr ist dieser fehler unterlaufen. du kommst rein bestehst auf den preis und sie muß ihn dir geben. und danach kommt ihre chefin und sagt: es war dein problem - also zahlst du mir die differenz zurück. hm. ehrlich gesagt möchte ich nicht das mit meinem gewissen vereinbaren müssen
tja, aber nur, wenn jemand wie du darauf besteht ...Gewitterwölkchen hat geschrieben:Falsch ausgezeichnete Schaufensterware muß zu dem Preis abgegeben werden.
Dessen mußt du dich nicht rühmen, andernfalls wäre es ja Diebstahl.Piepsblue hat geschrieben:ich könnt sowas nicht... ich bin so eine die ausm laden rausgeht und dann merkt, ei mein kind hat was in der hand und es ist nicht bezahlt, UND ICH GEHE ZURÜCK.
das interessiert aber schlecker, aldi, etc auch nicht, wenn angestellte die kasse ausgleichen müssen, wenn sie etwas falsch berechnet haben ... es sei denn, der angestellte mag gleich seinen job verlieren ... leider ist das auch REALITÄTGewitterwölkchen hat geschrieben:Diese Situation kann nicht entstehen, weil es einen Regress in dem Sinne nicht gibt.Susanna hat geschrieben:andere frage: stell dir vor das spielzeug das du gestern ja als schnäppchen ergattert hast ( was in meine augen keines war) hat eine alleinerziehende mutter beschriftet und ihr ist dieser fehler unterlaufen. du kommst rein bestehst auf den preis und sie muß ihn dir geben. und danach kommt ihre chefin und sagt: es war dein problem - also zahlst du mir die differenz zurück. hm. ehrlich gesagt möchte ich nicht das mit meinem gewissen vereinbaren müssen