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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 19:14
von Milchmaedchen
Wenn du auf Rechnung bestellst, musst du Rücksendekosten tragen, egal ob du vollständig widerrufst oder nur einen Teil der Bestellung zurückgibst, weil du deinen Teil des Vertrags noch nicht erbracht hast - so habe ich das verstanden.
Mir Vorauszahlung in irgendeiner Weise zahlst du keinen Cent, wenn du die Bestellung komplett widerrufst oder nur die Hinsendekosten, wenn du nur einen Teil, der aber teurer als 40€ ist, zurückschickst.
Ich bin ernstlich am Überlegen, ob ich nun sämtliche meiner Bestellungen mit Rücksendung durchforste und mein Rückporto verlange... versteht sich aber von selbst, dass ich keinerlei Wert auf Weiterführung meines Kundenkontos lege.

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 21:11
von emama
Also - das hilft jetzt natürlich nicht weiter, schreib's aber mal als Gegenbeispiel - ich habe mal etwas bei RTL Shop bestellt :oops: und alles zurückgeschickt, die Versandkosten aber überwiesen. Die haben Sie mir ohne Rückfrage o. ä. einfach erstattet, ich war ganz erstaunt.

Ich bin leider auch nicht 100% sicher, ob man alles retournieren muss, um portokostenfrei zu bleiben, aber das trifft ja sicher auch schon auf genug Leute zu.

Und insofern stellt sich dann die Frage, ob es bei DD oder anderen Kulanz oder das Wissen, dass es so zu sein hat, ist.....

Haben wir denn hier keine Juristen, die das mal abschließend auseinanderklamüsern können :wink: ?

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 21:59
von Knuddelschaf
Um eine Lanze für DD zu brechen: Ich habe 2x zurückgesendet. Einmal davon gingen 2 der 3 bestellten Tücher zurück, weil ich 2 Tücher farblich vergleichen wollte, welche Farbe mir besser gefällt und steht; das andere war ein 2. Wahl-Tuch und der Fehler war mir zu deutlich. Das andere Mal hat mir das Tuch in Natura einfach nicht gefallen. Ich bestelle ja immer mit Bankeinzug, allerdings hat DD bereits abgezogen, bevor ich mich wegen der Tücher entschieden hatte. Ich bat daher um Rückerstattung des Betrages für die Tücher + 4,-€ Rückversand per DPD. Es hat zwar ein wenig gedauert, bis das Geld wieder da war (Bearbeitung und Bank braucht halt einfach auch Zeit), aber ich habe problemlos beides erstattet bekommen. :)

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 22:11
von Luema
Ich denke, sich in die andere Seite versetzen, ist immer hilfreich. :) Ich persönlich freue mich, dass man sich solche Gedanken macht.

ganz ehrlich...
Genau solche Sachen sind es, die einem als Unternehmer viel Nerven, Geld, Zeit und Lohnkosten kosten. Und ich bezeichne solche gesetzlichen Regelungen als Schikane für Hersteller.

Ich wüsste ganz ehrlich nicht, wie ich das meistern könnte, wenn wir in der Schweiz dieselben gesetzlichen Bestimmungen haben. Bei uns ist ein "bloss zur Ansicht bestellen und Porotkosten rückerstatten" nicht möglich, und es wäre für mein Unternehmen fatal, wenn es möglich bzw. sogar gefordert wäre.

Man überlege sich einfach:
Ware wird versandt.
Ware kommt zurück.
Ware muss kontrolliert, neu verpackt, neu versandt werden. DAs dauert, das sind Fehlerquellen, das erforder LOHNKOSTEN. Und Lohnkosten sind TEUER. Sehr sogar.
Und dann muss noch der ganzen Rückerstattung nachgegangen werden... nochmals Zeit, nochmals Lohnkosten.
Ja, so verteuert man Ware. Ich könnte das nicht bieten, echt nicht.
Aber ich weiss, DD ist viel grösser, mag viel mehr vertragen... aber wenn dann Tücher teurer werden, darf man sich halt auch nicht wundern....

Seit ich selber hinter all die geschäftlichen Sachen sehe, sie hautnah miterlebe, davon betroffen bin.... denke ich über manche sogenannte "Kundenschutz-Bestimmung" ganz anders... das sind so viele Hürden , die es für eine Firma gibt, Hindernisse und Schikanen, und wenn es dann einem Unternehmen ob der vielen Bürden irgendwann die Beine stellt, trotz hartem Kampf, dann hat keiner Mitleid. Seit ich auf der anderen Seite stehe, ärgern mich viele Forderungen masslos, weil ich denke: Hey wir sind es, die Arbietsplätze schaffen. die selbst Überstunden machen bis zum Geht nicht mehr, die als erste auf Lohn verzichten, wenn nötig, nur um den Arbeitern den Lohn bezahlen zu können, die uns mit so viel rumschlagen, was mühsam ist, was Kraft kostet, die Verantwortung tragen, die oft sehr schwer ist, die unter Wirtschaftsschwankungen leiden (derzeit der Starke Franken für uns Schweizer... ein riesiges Problem!) Wir schaffen damit Arbeitsplätze, und dabei könnten wir auch auf das alles verzichten und selbst ein einfaches Leben haben, viele von uns hätten das alles einfach nicht nötig.

Statt irgendwie zu sehen, was Arbeitgeber und Unternehmer leisten, wird ihnen nur überall noch mehr Druck gemacht, noch mehr aufgebürdet. Überall sind sie, sind wir, die Bösen. Und wenn es einer schafft, nach vorn zu kommen, und endlich finanziell bekommt, was er sich hart und jahrelang erarbeitet und erschuftet hat, dann wird es ihm nicht mal gegönnt.
Ich leide manchmal ganz schön unter solchen Sichtweisen.

Ach... vergesst alles wieder.... das war grad ganz kurz mal persönliches Frust-Ablassen. :oops: Wir sind beide, mein Mann und ich, unternehmer und somit Arbeitgeber, und solche Sachen belasten uns beide oft ganz schön.

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 22:22
von Felice
Ja, Maria, da hast Du schon recht, und die Seite bedenkt "unsereins" zu wenig, weil wir darüber zu wenig wissen.
Andererseits ist das aber sicher auch von der Größe des Unternehmens abhängig. Für die wirklich Großen ist dieser Kundenschutz wahrscheinlich einfach nur lästig, aber kein so großer finanzieller Faktor, aber klar, für kleinere Unternehmen ist das natürlich durchaus relevant. Aber da ist eben das Problem, daß Gesetze allgemeingültig sein müssen.
Wie ist das denn in der Schweiz geregelt. Zahlt alles der Käufer ?

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 22:23
von Luema
Die Rücksendekosten übernimmt der Käufer meist. Es gibt grosse Firmen, die das übernehmen können, aber es muss keiner.
Also wenn ich was zur Ansicht bestell, dann zahl ich das Rücksendeporto auf jeden Fall.

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 22:39
von Wolf
Milchmaedchen hat es jetzt schon gut erklärt. Ich mache mal die Kurzversion.

WICHTIG! Wir reden von Ware die wegen Nichtgefallen zurück geht. Reklamationen sind eine andere Baustelle.

Warenwert UNTER 40€ = Käufer zahlt immer das Rückporto.
Rücksendung wenn Kaufbetrag noch offen = Käufer bezahlt das Rückporto.
Rücksendung wenn Kaufbetrag bereits bezahlt = Käufer bekommt Porto erstattet.

LG
Mascha

Danke Luema für die Einsichten "von der anderen Seite der Theke".
Wenn ich mir etwas zur Auswahl/Ansicht bestelle, zahle ich das Rückporto immer. Alles andere finde ich persönlich unfair.

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 23:17
von bluenote*
Wolf1 hat geschrieben:Warenwert UNTER 40€ = Käufer zahlt immer das Rückporto.

Nein, hier muss genau geschaut werden: Hat der Shop Rückgaberecht oder Widerrufsrecht.
Hat er Rückgaberecht, zahlt der Shop auf jeden Fall die Rücksendung.

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 15.07.2011, 23:23
von bluenote*
@Maria: Danke fürs Auskotzen.

Ich finde es gut, mal die andre Seite aufzuzeigen.

Ich male mal ein ganz schlechtes Beispiel auf:

#Editiert#

Ist das fair?

Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Verfasst: 16.07.2011, 10:07
von mellmull
Danke für das Beispiel, bluenote.

Ich hoffe nur grad für Dich, dass Du grad keine Anleitung für Unfairness eingestellt hast.
Man kann nicht in die Köpfe schauen...