Hi Morgaine,
also: ein Krankenhaus darf per Hausordnung konkretisieren, wie sich Nutzer (Besucher, Patienten...) seiner Räumlichkeiten zu verhalten haben, solange es um die Nutzung der Räume an sich geht (Beispiel spielen, rennen in den Gängen, Ruhe halten etc.). Bei Zuwiderhandlung wird das KH als Eigentümer der Räume den Verstossenden aus den Räumen verweisen dürfen und z.B. ein Hausverbot erteilen dürfen. Solche Regelungen könnten auch mündlich ausgesprochen werden, nur kann sicherlich nicht die einzelne Schwester Regeln aufstellen, die ihr gerade passen, klar, sie ist ja auch nicht Eigentümerin der Räume. Wenn sie aber mündlich weiter gibt, was ihr Arbeitgeber vorgibt, ist das natürlich verbindlich.
Allerdings kann der Eigentümer eines Hauses ganz sicher nicht per Hausrecht in das Sorgerecht von Eltern eingreifen, sprich ihnen vorschreiben, wie sie per se mit ihren Kindern umzugehen haben, nur weil sich die Eltern mit ihren Kindern im Haus aufhalten. Per Hausrecht kann also z.B. vorgeschrieben sein, dass Kinder nicht auf dem Boden krabbeln oder spielen dürfen und die Eltern sie dazu letztlich anhalten müssen - oder auch, dass zum Transport der Kinder keine Kinderwagen genutzt werden dürfen, weil diese z.B. Dreck herein bringen/die Böden zerstören könnten.
Wird nun ein Säugling getragen, ist nicht die Nutzung der Räumlichkeiten als solche betroffen, weshalb ein Krankenhaus auch nicht verbieten kann, das eigene Kind zu tragen. Oder es in Deinem Bett schlafen zu lassen. Die Eigenverantwortlichkeit der Eltern wird ja schließlich nicht an der Kliniktür abgegeben und diese Dinge berühren das Hausrecht des Eigentümers durch die Art der Nutzung nicht. Letztlich könnte das Krankenhaus sogar komplett verbieten, ein Kind in einem Transportmittel zu schieben und gebieten, dass es getragen werden muss. Macht natürlich keiner, da es zu wenige Eltern gibt, die dieses Verbot mit Schulterzucken ob der zahlreichen Tragehilfen im Schrank zur Kenntnis nähmen

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Aufgrund der besonderen rechtlichen Beziehung des Rechtsträgers des KH zum Patienten haben die Krankenhäuser auch eine besonders ausgestaltete Fürsorgepflicht gegenüber diesen Nutzern ihrer Räume. Und zahlen hohe Versicherungsbeiträge, um diese Risiken abzudecken. Daher kann das Krankenhaus natürlich alle Eltern dazu anhalten, ihre Kinder doch bitte im Bettchen zu schieben und MUSS daher auch ein solches Bettchen bereitstellen, um seiner Fürsorgepflicht zu genügen. Theoretisch könnte das KH sich dann absichern, in dem es dokumentiert, dass die Eltern trotz Aufklärung über die Risiken lieber tragen. Das macht halt nur keiner, weil wahnsinniger Aufwand. Also wird den Schwestern gesagt, dass sie bitte ein Auge drauf haben, dass alle schieben.
So kommt das zustande und ist übrigens auch ähnlich dem Problem, dass z.B. ein Haus durch eine Baufirma gebaut wird, die das Haus noch vor Fertigstellung bereits an den Endverbraucher weiter verkauft- die Baufirma ist also Bauherrin, dem späteren Eigentümer des zu erstellenden Hauses, kann und wird häufig verboten, die Baustelle mit seinem späteren Haus zu betreten. Da gibts viele Urteile, nach denen letztlich doch die Bauherrin gegenüber dem in einen Aufzugschacht gefallenen, irgendwo umgeknickten... Käufer des Hauses haftete, trotz unterschriebenem "betreten auf eigene Gefahr" - Wisches. Das ist aber wirklich komplexes Schadensersatzrecht, das ich bei vielen Einzelurteilen, schaut man mal den konkreten Fall genau an, verstehen kann. Nur: ein KH hat natürlich potentiell tausende solcher Fälle zu befürchten und muss sich mit vertretbarem rechtlichen Aufwand dagegen absichern. Und deshalb können sie gar nicht die Haftungsrechtsprechung in allen Feinheiten umsetzen und "verbieten" lieber mehr als zu wenig (oder besser mehr, als sie dürften). Zumal sie auch befürchten müssen, dass die Versicherungsbeiträge steigen, wenn häufig was passiert und das KH haftet.
Ich finde es daher auch völlig richtig, dass das KH-Personal aufklären muss, dass es nach einer Geburt zu Kreislaufkollapsen kommen kann oder dass frau nach einer Geburt wegen möglicherweise instabiler Körpermitte leichter stürzt und daher das Baby zur Sicherheit besser schiebt und dass das KH dafür auch ein Bettchen zur Verfügung stellen muss. Damit hat das KH dann aber auch seine Pflicht getan, nur hat es dann trotzdem meistens ein Beweisproblem. Und dann kommts zum pauschalen Verbot, zu tragen. Verbote gehen schneller als Aufklärung und die meisten fügen sich. Mir wurde z.B. auch nur gesagt, Babies dürften im KH nur geschoben werden, so lange frau Patientin ist. Statt: Es kommt so und so häufig zu Kreislaufproblemen in .....Stundne nach der Geburt und Sie müssen auch bedenken, dass ihr Rumpf gerade sehr überdehnt wurde und Sie derzeit nicht die gleiche Stabilität wie sonst unschwanger haben. Daher stellen wir Ihnen ein Bettchen zur Verfügung....Das mit der Körpermitte konnte ich mir zwar nach meinem ersten Besuch im Bad auch selbst denken

, aber trotzdem hätte ich eine solche Aufklärung auch wesentlich sinnvoller als die Verbotsansage gefunden. Ich neige aber auch dazu, für mich sinnfreie Verbote erst recht stark zu hinterfragen und mich nicht einfach zu fügen

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Ich war übrigens eine Woche nach der Geburt mit meinem Sohn auf dem Arm noch mal auf der Wochenbettstation (hatte was vergessen) und die eine Schwester, die besonders rigoros das "Verbot" überwachte und durchsetzte, schoss erst auf mich zu und meinte dann, ach, Sie sind ja schon entlassen und keine Patientin mehr - logisch, eine Haftungspflicht gegenüber der Besucherin, die ihr Kind fallen lässt, besteht ja auch sicher nicht

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