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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 27.10.2009, 23:10
von Talgaro
Gilt denn Paypal schon als bezahlt? Ist doch so eine "erstmal in Schwebe Sache", oder?
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 28.10.2009, 09:03
von LaLeMi
Amelie hat geschrieben:Ja, ich stimm Alex da in allem zu.
ABER: es ist doch einfach gesetzlich so vorgeschrieben: über 40€ und bezahlt, der Kunde hat ein Anrecht drauf.
Ich verstehe es einfach nicht als Kundenfreundlickeit das zu unterschlagen und den Kunden auf sein Recht pochen zu lassen.
Unterschreib bei Amelie.
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 28.10.2009, 09:10
von Joanna
Talgaro hat geschrieben:Gilt denn Paypal schon als bezahlt? Ist doch so eine "erstmal in Schwebe Sache", oder?
Klar, wenn meine Kunden mir mit Paypal bezahlen, habe ich das geld sofort da nur halt auf dem paypal konto und nicht in der Bank (aber Paypal ist im Grunde auch sowas wie eine Bankkonto) und ich kann das Geld sofort weiter verwenden.
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 28.10.2009, 15:18
von ellaundbo
ich finde es schade das ihr teilweise so getan wird als ob DD nie das porto erstattet. bei mir haben sie es gleich mit erstattet... ABER ich habe auch einen zettel mit beigelegt, was mich der rückversand gekostet hat und das sie dran denken sollen es zurück zu erstatten (hat mir eine nette dame von DD empfohlen). das gab überhaupt keine probleme und mir wurde mein geld inkl. rückversand erstattet und das innerhalb von wenigen tagen.
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 12:35
von Milchmaedchen
Wie ist das aktuell?
Sind die AGB bei Didymos gültig?
Sie übernehmen die Hinsendekosten, wenn man die Bestellung vollständig widerruft, nicht aber die Rücksendekosten.
Bei teilweisem Rückversand übernehmen sie nichts...
Ich meine, hier gelesen zu haben, dass Didymos diese AGB eigtl. gar nicht haben darf. Kann mir wer weiterhelfen?
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 12:41
von Leila
Ich finde die AGB bei DD auch sehr merkwürdig. Hat sich das Gesetz geändert, dass der Händler die Kosten des Rückversandes bei Warenwert über 40€ zu tragen hat, und die Ware bereits bezahlt ist? So wie bei DD habe ich es noch nirgends gelesen...
Lieben Gruß
Anja
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 12:56
von Milchmaedchen
Im BGB finde ich das nach wie vor so:
§357
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 13:40
von emama
Also ich wundere mich ein wenig, finde den Ausgangsgedanken gleichwohl sehr nett und charmant.
Wenn ein Unternehmen gesetzlich zu etwas verpflichtet ist (Portorückerstattung, wenn über 40 Euro) und dem nur nach Anruf "netterweise

" nachkommt, dann ist das m. E. sittenwidriges Verhalten. Denn es wird sich zu Lasten all derer bereichert, die es nicht besser wissen, oder zu nett sind.
Da habe ich kein Verständnis.
Oder würde hier jemand auf die Idee kommen, dem Staat ein wenig Elterngeld o. ä. zurück zu überweisen, weil dem geht es ja auch nicht so gut und so weiter.....?
Jedes Unternehmen kann entsprechend der Ausgaben seine Kosten kalkulieren und ggf. auch Verluste steuerlich absetzen. Insofern würde mir nicht einfallen, ein "armes" Familienunternehmen wie DD hier durch versteckte Zahlungen und Einbehaltungen zu finanzieren. Die Tücher kosten - bei allem Gegenwert - so viel, ich möchte die Gewinnspanne nicht wissen.
Das ist meine Meinung dazu, aber jeder soll meinen wie er mag

.
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 15:28
von Milchmaedchen
Didymos darf ohne entsprechende Kennzeichnung sicher auch nicht 2 verschiedene AGBs gelten lassen. Die dooferen natürlich für die ATTAs...
Ich berufe mich jetzt jedenfalls auf diese DD-AGBs:
http://www.didymos.de/shop-php/info.htm#agb
Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher
Verfasst: 15.07.2011, 19:00
von Flixi99

Echt jetzt, ich habe schon einiges zurückgeschickt und immer das Porto BEZAHLT !!!! Ich habe auch noch nie eine Erstattung bekommen.
Ich kaufe ja immer auf Rechnung und habe wenn ich z.B. eins von zwei Tüchern zurückgeschickt habe immer brav die Rechnung (also das Tuch das ich behalten haben und die Versandkosten) überwiesen und den Rest auf meine Kosten zurückgeschickt. Es kam noch nie eine Erstattung !!!! Auch wenn ich alles zurückgeschickt habe, habe ich brav die Kosten getragen. Ich dachte immer das ist ja mein Risiko, ich hab ja bestellt, und nun gefällts mir nicht wirklich....
Wenn ich also z.b. zweit Tücher bestelle und eins zurückschicke, überweise ich dann nur den Preis für das Tuch das ich behalte, ohne Versandkosten um meine Rücksendekosten zu decken ?
Ich glaub ich bin echt zu nett....
