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Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 22:29
von Eulalia
Mamacita hat geschrieben:ich klink mich mal kurz rein weils ja auch zum thema gehört, hoffe das ist ok?
so eine vollmacht ist gleichzeitig eine patientenverfügung?
muss man das IMMER und NUR beim notar machen oder kann ich das auch einfach selbst zuhaus ausdrucken und gut aufbewahren?
was muss/sollte da alles mit rein?
tausend fragen die ich mir grad stelle....aber sinnvoll ist es ja doch sowas zu haben :roll:
Nein, Du kannst eine Vorsorgvollmacht auch ohne Patientenverfügung machen. Und man muss nicht zum Notar. Selbst wenn man dort war, nimmt man hernach die Unterlagen wieder mit und bewahrt sie zuhause auf bzw. gibt sie dem Betreffenden, damit er sie im Fall des Falles hat und nicht erst suchen muss. Vorteil vom Notar: es wird in das zentrale Vorsorgeregister eingetragen, dass Du so ne Vollmacht hast. Wenn Du jetzt zB nen Unfall hast und nicht ansprechbar bist, wird dort nachgefragt, ob Du eine PV hast oder nen Bevollmächtigten.

Re: AW: Still-Patientenverfügung - mag jemand drüber gucken

Verfasst: 18.01.2013, 22:35
von Eulalia
Wenn man die Vorsorgevollmacht vom Notar machen lässt, ist das normal schon teurer. Aber ich hatte den Text schon komplett mit und dadurch war es.günstiger.