Seite 151 von 370
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 11.08.2022, 19:22
von Lösche Benutzer 25726
Mäusebaby hat geschrieben: 11.08.2022, 16:51
Grashüpfer hat geschrieben: 11.08.2022, 16:09
So richtig passt die Frage nicht hierher, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen.
Unser Stromvertrag lief über 12 Monate, ich hatte schon einen Anschlussvertrag abgeschlossen, offenbar war aber die Kündigungsfrist zu kurz, sodass der Vertrag automatisch verlängert wurde und ich die Kündigungsbestätigung jetzt für Juli 2023 erhalten habe.
Bei Telefon-und Handyverträgen ist das ja nicht mehr möglich, aber wie ist es mit Stromverträgen?
Dürfen die das einfach?
Ich habe das hier dazu gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbr ... 90423.html
Klingt nach, nein, dürfen sie nicht.
Hmm, aber da steht was von Verträgen ab 01.10.2021.
Der Vertrag ist von vorher. Und irgendwie weigere ich mich noch zu glauben, dass ein wirklich großer Stromanbieter mit sicher auch ner großen Rechtsabteilung Kund*Innen bewusst betrügt.
Leider wurde ich heute aus der Leitung geworfen als ich auf die Frage, warum ich denn überhaupt kündige, geantwortet habe, dass ich mit ihren Service nicht zufrieden bin.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 14.08.2022, 03:13
von Grizzly
Grashüpfer hat geschrieben: 11.08.2022, 19:22
Mäusebaby hat geschrieben: 11.08.2022, 16:51
Grashüpfer hat geschrieben: 11.08.2022, 16:09
Und irgendwie weigere ich mich noch zu glauben, dass ein wirklich großer Stromanbieter mit sicher auch ner großen Rechtsabteilung Kund*Innen bewusst betrügt.
DEN Zahn muss ich dir leider ziehen. Tut weh, ich weiß. Aber Energieversorger kommen vermutlich gleich nach Autokonzernmanagern

Und gerade mit großer Rechtsabteilung… gewusst wie…
Zu deinem Problem: beibringe war es so, dass der alte Stromversorger den Wechsel zu spät an den Netzbetreiber weitergegeben hat. Der hat hier nämlich seit neustem einen Vorlauf von 14 Tagen für die Umstellung. Und hat sich dann geweigert, das schneller zu machen. Dieses interne Problem wollten die dann einfach auf uns Kunde abwälzen.
Wir haben uns dann mit denen drauf geeinigt, dass die Versorgung zu dem Termin endet, an dem der Netzbetreiber in seiner Herrlichkeit und Allmacht die Umstellung frühestens vorzunehmen gedenkt. Verzeih mir den Zynismus.
Ich würde da nochmal nachhaken. Vielleicht per Email dieses mal? Du hast ja sicher rechtzeitig gekündigt, oder? Dein Versorger ist schon an seine eigenen AGB gebunden… wenn’s dir wichtig ist, kannst du dich ja noch rechtlich beraten lassen.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 14.08.2022, 03:13
von Grizzly
Mist, Zitat verhauen. Der letzte Teil ist von mir, nicht von Mäusebaby, entschuldige!
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 14.08.2022, 09:54
von Lösche Benutzer 25726
Danke auch dir.
Dass das mein Wunschweltbild ist, und mit der Realität nix zu tun hat, ist mir bewusst. Aber ich WILL das nicht anerkennen.
Tja, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich rechtzeitig gekündigt habe. Evtl nicht. Mir geht es jetzt eigentlich nur darum zu wissen, ob diese automatische Verlängerung um ein Jahr rechtens ist, oder ob das mit der unbegrenzten Vertragsverlängerung und monatlichen Kündigungsfrist auch für Stromverträge gilt.
Vielleicht muss ich genau diese Frage an den Kundenservice stellen. Auch wenn ich nicht glaube, dass ich da ne Antwort kriege.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 14.08.2022, 10:04
von Dorkas
„Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer.“
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ge-1829172
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 14.08.2022, 11:39
von Lösche Benutzer 25726
Danke Dorkas. Sowas offizielles und eindeutiges habe ich gesucht. Dann dürfen die das wohl. Schade.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 21.08.2022, 15:22
von Waldkäuzchen
Unsere Kindergartengruppe ist aufgrund Krankheit morgen.und am Dienstag geschlossen. Noch bin ich in Elternzeit, also alles okay.
Was passiert denn, wenn ich wieder arbeite und der Kindergarten wg. Krankheit schliesst? Mini kann hier nur entweder durch mich oder meinen Mann betreut werden. Dann muss ich oder mein Mann mit ihm zuhause bleiben. Bekommen wir dann trotzdem Lohn? Oder ist das sozusagen unbezahlter Urlaub?
Ihr habt doch da bei teilweise älteren Kindern schon mehr Erfahrung, klärt mich diesbezüglich doch mal bitte auf.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 21.08.2022, 16:03
von Valeska
Wer gesetzlich krankenversichert ist und eine wegen Corona geschlossene Kita hat, kann immer noch Kinderkrankengeld bekommen bei Betreuungsausfall. Siehe
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/cor ... ieb-164594
Im Moment gilt die Regelung bis 23.9. oder so. Wurde bisher halt ständig verlängert, keine Ahnung, ob es dann wieder verlängert wird.
Wenn die Betreuung wegen was anderem ausfällt, ist es "dein Privatvergnügen", fürchte ich

Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 21.08.2022, 16:30
von Krachbum
Falls das im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist (was es leider oft ist) hat man als AN Recht auf Lohnfortzahlung nach bgb p. 616. Das muss man dann jedesmal mit dem AG ausfechten und ist recht nervig und wie gesagt häufig vertraglich ausgeschlossen. Dann bleibt nur Urkaub nehmen.
Re: Kurze Frage - Kurze Antwort
Verfasst: 21.08.2022, 16:34
von Waldkäuzchen
Danke für eure Rückmeldungen.
Das hört sich ja doof an.
Also, ohne weiter ins Detail zu gehen, meinen Urlaub kann ich nur in den Ferien nehmen. Das fällt schon mal aus. Das mit dem parag. 616 schau ich mir mal an. ich arbeite ja im ÖD, da habe ich noch etwas Hoffnung auf einen "fairen" Arbeitsvertrag.