Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

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NadjaX
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von NadjaX »

soisses :D
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mellmull
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Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

Hä? Jetzt komm ich gar nimmer mit.
Was Nadja schreibt klingt für mich nun so als habe DD recht, wenn sie nicht zurück erstatten ( und Mille somit unrecht :mrgreen:)
:P

Oder bin ich jetzt schwer von Begriff ?


*************************************
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NadjaX
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von NadjaX »

Nein, Du bist nicht schwer von Begriff, es ist so:

Aktueller Stand:
EU-Richtlinie sagt: Hinsendekosten muss im Fall des Widerrufs der Verkäufer tragen.
Rücksendekosten werden offen gelassen, dh die Mitgliedstaaten können das nach eigenem Ermessen regeln.
In DE ist geregelt, dass Rücksendekosten erstattet werden müssen, in AT können sie dem Kunden auferlegt werden.

Stand nach der neuen Richtlinie, die aber erst umgesetzt werden muss und daher erst Gesetz WIRD:
Hinsendekosten muss im Fall des Widerrufs der Verkäufer tragen.
Rücksendekosten kann der Verkäufer dem Kunden auferlegen (außer er erklärt sich bereit, sie zu übernehmen). Die Mitgliedstaaten haben keinen Spielraum mehr, dass sie dem Verkäufer per Gesetz die Rücksendekosten auferlegen.

Hintergrund ist, dass die bisherige Praxis in einigen Mitgliedstaaten offenbar gezeigt hat, dass sonst sehr viel nur zum Anschauen bestellt wird und dass das Online-Händler auch sehr belastet, es soll also ein Ausgleich geschaffen werden.

Vielleicht gibt diese Neuentwicklung doch auch zu denken, denn letztlich sollten sich Kunden schon auch bewusst sein, dass wenn sie mal kurz zum Anschauen bestellen, dem Händler einiges an Kosten erwächst. zB bei einem Versand über die Grenze kann man schon mal so um die EUR 25 an Versandkosten rechnen und da kommen dann noch die Kosten für die Verpackung, die ja auch sunk cost sind und die Kosten fürs Handling (Pakete zur Post, von der Post, Ware ev aufbügeln müssen, weil verknüllt eingepackt etc) dazu. Rechnet man das alles zusammen, kann man locker EUR 30 veranschlagen, die einen Händler 1 x Anschauen kostet, wenn da dann keine wirkliche Kaufabsicht dahinter steht (es ist ja verständlich, wenn ein Kunde retourniert, weil die Ware ihm in natura nicht wirklich gefällt oder passt, aber oft wird ja wirklich nur zum Anschauen ohne feste Kaufabsicht bestellt), dann ist das schon ein schwer verdaulicher Brocken. Ich glaube niemand würde gern so schnell mal mit EUR 30 um sich werfen für nichts oder?
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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

Ah danke, ich hatte EU und DE völlig überlesen und in einen Topf geworfen. Dank Dir vielmals
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Zhea
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Zhea »

Soweit ich mich erinnere, hat DD bisher auf Verlangen (!) die Portokosten erstattet.
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Millefiori
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Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Millefiori »

Wie gnädig...


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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

Ja Zhea haben sie. Was die meisten hier ja beanstanten ist, dass sie es von sich aus grundsätzlich machen sollen.

A la, stell doch mal einen Mitarbeiter zusätzlich ein, der nur die Retoure-Büroarbeit übernimmt und das am besten aus gut Will.

Kosten soll das bitte nichts ;)
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Minchen »

mellmull hat geschrieben:Ja Zhea haben sie. Was die meisten hier ja beanstanten ist, dass sie es von sich aus grundsätzlich machen sollen.

A la, stell doch mal einen Mitarbeiter zusätzlich ein, der nur die Retoure-Büroarbeit übernimmt und das am besten aus gut Will.

Kosten soll das bitte nichts ;)
Naja, sie beanstanden es ja aus rechtlicher Sicht auch zurecht. Denn gesetzlich sind sie dazu verpflichtet. Was den finanziellen und bürokratischen Aufwand angeht, versteh ich das schon.. :?
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von Campanula »

mellmull, ich kann Deine leicht süffisante Haltung "den meisten hier" (also auch mir) gegenüber bei diesem Thema leider nicht verstehen.

Das hier ist kein Wunschkonzert von "den meisten hier", sondern geltendes deutsches Recht.
Gilt sowohl für unseren Bundespräsidenten als auch für Didymos.

Es wird merkwürdiger Weise von "den meisten hier" erwartet, dass man sich an geltendes Recht und gelötende deutsche gesetze auch hält und man so etwas nicht erst erfragen, diskutieren, erbitten oder beanstanden muss. Punktum.
Wiebke mit dem kleinen bunten Schaf (w, *27.12.2010) - auch weiterhin im Tragetuch ;-)
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mellmull
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Re: Versandkostenerstattung für zurückgeschickte Tücher

Beitrag von mellmull »

MEINE "süffisante" Haltung, Campanula, ging gar nicht an Dich ;9

Es geht um das Ganze drumherum und wie es aufgezogen wird.

Und recht haben tun viele. Aber wie oben schonmal geschrieben, man muss sich dann leider auch auf evtlle Konsequenzen einstellen, wenns überhand nimmt.

Nochmals: es geht um niemanden persönlich
Liebe Grüße von Melli
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