Ja, Campanula, das genau ist es. Ich war nämlich auch etwas verwirrt, wie Didymos darauf kommt, für die RÜCKsendekosten dieses Urteil zu zitieren.
In der Tat gab es als allererstes die Richtlinie über die Warenrücksendung nach Widerruf. Hintergrund war der stetig wachsende Internet- und Versandhandel und das damit entstehende Portoproblem: normalerweise ginge man in ein Geschäft und gibt die Ware zurück (wobei das nochmal ein bisschen etwas anderes ist, aber um es Euch zu verdeutlichen), dabei entstehen dem Händler natürlich keine weiteren Kosten, dem Kunden auch nicht. Beim Versandhandel war es wichtig, es dem Kunden leicht zu machen, seine Willenserklärung zu widerrufen, sprich, die Ware zurückzugeben. Lastet man ihm nun aber die Kosten für die Rücksendung auf, dann schränkt ihn das natürlich ein. Vor allem kann er zB nicht wie im Laden verschiedene Modelle/Größen usw. bestellen, was wiederum den Handel erschwert.
Deswegen wurde die Richtlinie in das Deutsche Recht umgesetzt in den zitierten § 357 BGB. Klar, der klingt kompliziert, aber das sind die meisten...

Glaubt mir, ich muss auch oft dreimal (oder mehr

) lesen, bis ichs endlich kapiert habe. Aber wie gesagt, es ging erstmal darum, das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht einzuschränken.
Die Versandunternehmen waren da natürlich schon nicht begeistert. Otto und Co. haben deswegen diese Vielbesteller oder Sammelbestellerrabatte eingeführt. Damit wollen sie die Rücksendungen minimieren. Und natürlich haben sie mir Hermes einen eigenen Versand unterm Dach.

Nur mal so als Hintergrund. Viele andere trifft das sehr hart, grad kleinere Unternehmen dürften damit sehr zu kämpfen haben.
Dann kam der Rechtsstreit zwischen einer Verbraucherzentrale und einem großen Versandhandel. Der wollte die Hinsendekosten nach Widerruf nicht erstatten und an der Stelle gab es tatsächlich eine Rechtslücke (nur dann schafft man es bis zum EuGH..

). Und es wurde entschieden, dass der Verkäufer die Kosten in diesem Falle zu tragen hat. Was natürlich zu einer weiteren Belastung der Versandunternehmen führt.
Insoweit verstehe ich Didymos und den Wunsch, wenigstens die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen. Vor allem wenn ich mir das Kaufverhalten allein hier im Forum so ansehe...

Dennoch halte ich die AGB nicht für haltbar, je länger ich darüber nachdenke und frage mich, welcher Jurist die wohl geschrieben hat. Und im Endeffekt schüren sie das Verhalten ihrer Käufer ja auch selbst durch das Herausbringen limitierter Modelle, die dann oft einfach erstmal schnell bestellt werden, weil man ja kaum eine Chance hat, da genauer drüber nachzudenken. Und DA kommen wir wieder zur der EU-Richtlinie, die die Grundlage der Rücksendekosten war: der Verbraucher soll vor übereilten Kaufentscheidungen geschützt werden und unkompliziert widerrufen können. OHNE die Belastung mit den Rücksendekosten.
Fragt sich, ob jemand dagegen vorgehen mag...