Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Das habe ich auch gedacht!
Dann kann ich besser damit leben, 20,00€ zu bezahlen dafür, dass jemand anders sein Traumtuch bekommt. Und ein andernmal habe ich vielleicht Glück...
Dann kann ich besser damit leben, 20,00€ zu bezahlen dafür, dass jemand anders sein Traumtuch bekommt. Und ein andernmal habe ich vielleicht Glück...
- antje143
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Millefiori hat geschrieben:das erinnert mich so an die geschichte mit den 2 frauen, die darum streiten, wer die mutter des kindes ist.antje143 hat geschrieben:
ein TT durch alle zu teilen in kleine stücken-wo jeder für sein geld was hat---ja...
.
könig salomo beschließt dann, das kind zu teilen - die falsche mutter stimmt zu, die echte mutter überlässt daraufhin lieber das kind der anderen...
man kann doch ein tuch wie die zyklam-fische nicht in schnipsel zerteilen!!!![]()
allein bei dem gedanken gruselt es mich...
also wegen mir braucht es nicht zerteilt werden---doch wenn vielen ein stück reichen würde--dann wäre ich dabei...
und ein TT ist für mich ein stück stoff---und ein kind ein mensch...da liegt für mich schon ein unterschied...
und stoff kann geteilt werden---DD hat ja auch den gewebten stoff in TT geteilt...
ein lieber Gruß von
mit
großer Prinzessin Jan.06 - kleiner Prinzessin Mai.08 und
Sternensohn Juni.03 - Sternentochter Sep.04

http://www.ge-tragen.de/
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Flauscheline
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Huhu,
kann mir vielleicht jemand sagen was Ellipsen Lavendel Seide Größe 4 mit OVP wert sind?
Danke!!
kann mir vielleicht jemand sagen was Ellipsen Lavendel Seide Größe 4 mit OVP wert sind?
Danke!!
Mama 10/85 mit Mäusebär 01/10 und Dauernuckler 04/12
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LanisMommy
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Mein 6er hat 150 € inkl. gekostet - Schätze dann das 4er ist bei ca. 130 €Flauscheline hat geschrieben:Huhu,
kann mir vielleicht jemand sagen was Ellipsen Lavendel Seide Größe 4 mit OVP wert sind?
Danke!!
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Z-ora
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Hallo, was meint ihr ist ein Wellen Cassis Gr 6 wert?
LG
LG
die 2 schönsten Wunder fest im Arm: 2010 & 2011 ♥
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Schlumpf
- ist mit Leidenschaft dabei
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Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
In der KK gingen die Wellen gerade für 69 Euro weg.
Liebe Grüße von Schlumpf mit Schmuse-Ninja (5/10), Pferdemädchen (1/12) und Minimännchen (12/14) 
- Minchen
- Dipl.-SuT
- Beiträge: 4677
- Registriert: 18.11.2008, 09:09
Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Habe Ziegelie grad die Rechtslage per PN erläutert - sie darf es hier auch gern veröffentlichen.
Fazit: so ist das in Deutschland nicht rechtmäßig, sowohl "Veranstalter" als auch Teilnehmer machen sich strafbar und können zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden...
Fazit: so ist das in Deutschland nicht rechtmäßig, sowohl "Veranstalter" als auch Teilnehmer machen sich strafbar und können zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden...
"Tanze mit Deinem Baby im Mondschein, wenn es die Nacht zum Tag macht, singe fröhliche Lieder mit Deinen Kindern im Regen, mache Kissenschlachten, matsche mit ihnen im Schlamm und springe in Pfützen, macht ein Picknick UNTERM Tisch - vergiss nie: in 20 Jahren wirst Du sagen, es war die schönste Zeit Deines Lebens!"
von Minchen mit Frühling (2008), Sommer (2009), Herbst (2013) und Winter (2011)
von Minchen mit Frühling (2008), Sommer (2009), Herbst (2013) und Winter (2011)
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WkZaT
Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
sooo, kopiere hier mal minchens tolle erklärung rein..., damit hätte sich dann die evtl verlosung erübrigt...
Also, ich würde Euch eher davon abraten. Ich habe mich jetzt durch die Gesetze und Rechtsprechung gewurstelt und die derzeitige Rechtslage ist sehr unklar.
Erklärung (hoffentlich verständlich genug )
Grundfrage des ganzen ist, ob ein strafbares Glückspiel vorliegt - dabei würden sich Veranstalter und Mitspieler strafbar machen und zudem zivilrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen müssen.
Der Frage zugrunde liegt der Glücksspiel Staatsvertrag. Private Personen und Unternehmen dürfen grundsätzlich kein Glücksspiel veranstalten. Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Mitspieler einen "erheblichen Einsatz" leisten und der Gewinn vom Zufall abhängt.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gewinner ausgelost wird, damit steht nur noch in Frage, ob es sich bei den 10-20 Euro um einen erheblichen Einsatz handelt. Und genau das ist in der Rechtsprechung grad hoch umstritten bzw entwickelt sich in eine Richtung, die gegen Eure Aktion spricht: sogar ein Einsatz von 0,50 Euro soll bereits erheblich sein. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass man den Telefongewinnspielen beikommen will, die kostenpflichtige Nummern anbieten und eben genau diesen Einsatz abverlangen. Damit fallen nun aber alle anderen darunter - so auch Ihr.
Die Hausverlosungen sind in Deutschland somit ebenfalls illegal, solange der Gewinn des Hauses am Ende vom Zufall abhängt. An dieser Stelle wäre eine Umgestaltung der ganzen Aktion möglich: man könnte (und müsste) ein Wissensspiel daraus machen, bei dem am Ende der Beste gewinnt - unter den richtigen auslosen geht aber auch nicht. Das ginge eben nur, wenn es vorher keinen Einsatz gab...
Es tut mir sehr leid, dass ich Euch nichts Positives dazu schreiben kann, denn die Idee finde ich wirklich gut! Wenn Ihr noch Fragen habt, fragt ruhig...
hier auch nochmal, vielen dank für deine hilfe!!!!
Also, ich würde Euch eher davon abraten. Ich habe mich jetzt durch die Gesetze und Rechtsprechung gewurstelt und die derzeitige Rechtslage ist sehr unklar.
Erklärung (hoffentlich verständlich genug )
Grundfrage des ganzen ist, ob ein strafbares Glückspiel vorliegt - dabei würden sich Veranstalter und Mitspieler strafbar machen und zudem zivilrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen müssen.
Der Frage zugrunde liegt der Glücksspiel Staatsvertrag. Private Personen und Unternehmen dürfen grundsätzlich kein Glücksspiel veranstalten. Ein Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn die Mitspieler einen "erheblichen Einsatz" leisten und der Gewinn vom Zufall abhängt.
Ich gehe mal davon aus, dass der Gewinner ausgelost wird, damit steht nur noch in Frage, ob es sich bei den 10-20 Euro um einen erheblichen Einsatz handelt. Und genau das ist in der Rechtsprechung grad hoch umstritten bzw entwickelt sich in eine Richtung, die gegen Eure Aktion spricht: sogar ein Einsatz von 0,50 Euro soll bereits erheblich sein. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass man den Telefongewinnspielen beikommen will, die kostenpflichtige Nummern anbieten und eben genau diesen Einsatz abverlangen. Damit fallen nun aber alle anderen darunter - so auch Ihr.
Die Hausverlosungen sind in Deutschland somit ebenfalls illegal, solange der Gewinn des Hauses am Ende vom Zufall abhängt. An dieser Stelle wäre eine Umgestaltung der ganzen Aktion möglich: man könnte (und müsste) ein Wissensspiel daraus machen, bei dem am Ende der Beste gewinnt - unter den richtigen auslosen geht aber auch nicht. Das ginge eben nur, wenn es vorher keinen Einsatz gab...
Es tut mir sehr leid, dass ich Euch nichts Positives dazu schreiben kann, denn die Idee finde ich wirklich gut! Wenn Ihr noch Fragen habt, fragt ruhig...
hier auch nochmal, vielen dank für deine hilfe!!!!
- jecyrymy
- gehört zum Inventar
- Beiträge: 564
- Registriert: 08.12.2006, 14:32
Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Was sind denn aquamarinfische gr.6 guter zustand, aber ohne ovp wert?
lg jenny
mit Mädchen .2001
mit Junge .2003
mit Junge .2006
und Mädchen.2010
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05purzel
- hat viel zu erzählen
- Beiträge: 176
- Registriert: 07.10.2010, 21:16
- Wohnort: Schweiz
Re: Der Wertfragen-Tragehilfen-Sammelstrang !!
Kann mir jemand von Euch sagen, was ein neuwertiger Redfroschmaen Meitai etwa wert ist?
Purzel mit Teenagerin(03), besonderem Oberstüfler(05), Fussballer(07) Pferdenärrin(10) und
Nesthäkchen(13)
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