Re: Nachbarskind wird eingeschloßen im dunklen Zimmer
Verfasst: 12.11.2012, 09:51
Danke, MaareMum.
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Wir waren zum Glück (für uns, natürlich nicht für das kleine Mädchen) das ganze Wochenende um die Schlafenszeit nterwegs....heute Abend ist Martinsumzug, ich weis nicht ob wir da auch wieder später Heim kommen....ich habe lange nochmal mit meiner Schwester geredet und werde mich jetzt heute Mittag beim Kinderschutzbund mal melden, die werden mir dann hoffentlich etwas Raten, wie ich mich dem ganzen gegenüber verhalten soll, zumal es für uns hier auch Neutralität ist. Ich meine sogar die große fragt ständig, warum weint E. Soviel und immer wenn ich im Bett liege.....muss sie alleine schlafen? Solche fragen kommen da auf.emm hat geschrieben:Hi,
das tut mir leid, ich wollte eigentlich niemandem auf die Fuesze treten. ):
Viel wichtiger: Sternchen, hast Du Dich ein wenig erholen koennen?
Hast Du schon rausfinden koennen, an wen Du Dich wenden kannst?
Liebe Gruesze von der Insel,
Ja, vielleicht.emm hat geschrieben:ich fuerchte nur, besagte Vorgehensweise wird auch als Vorwurf verstanden: "DU gehst nicht richtig mit Deinem Kind um, darum will ICH das machen. ICH koennte so nicht mit meinem Kind umgehen, wie kannst DU nur?"cosima83 hat geschrieben:
Was mir nur einfällt ist: Wenn du die Mutter ansprichst, würde ich es so formulieren, dass du ihr deine eigenen Gefühle und Gedanken mitteilst, also es so formulierst, dass du die Kleine weinen hörst und es dir jedes Mal nahezu das Herz zerreißt. Das du am Liebsten hingehen und die Kleine trösten möchtest. Das du deine eigenen Kinder nicht so schreien und flehen hören könntest, ohne zu ihnen zu gehen.
Wenn du ihr vorwurfsvoll gegenüber trittst, dann wird sie sicher zumachen.
prinzipiell hast Du bestimmt Recht, dass man ohne Vorwurf an die Mutter herankommen muss, damit sie offen bleibt.
Ich bin zwar Ö-Rechtler, aber ne BGB-Kommentierung hab ich auch: "Das Gewaltverbot ist nicht unmittelbar sanktionsbewehrt. Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch..." Gerade nochmal in beck-online nachgelesen.Minchen hat geschrieben:Nein, das begründet auch keine Ansprüche gegen die Eltern.Das ist Inhalt der Personensorge und der Anspruch des Kindes gegen seine Eltern liegt eben in seinem Recht auf gewaltfreie Erziehung. § 1631 BGB zeigt lediglich Rechte und Pflichten der Personensorge auf. Wichtig ist dieser Abschnitt des BGB vor allem für familiengerichtliche Entscheidungen.
Was heißt das für Laien? Man kann den Eltern nicht verbieten, ihr Kind zu schlagen, aber das Kind kann dafür Schadensersatz anmelden???samsara hat geschrieben:Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch.
Gerichtlich kann man bei Verstoß gegen das Gewaltverbot nach § 1666 BGB vorgehen, wenn ich es richtig interpretiere, aber da lasse ich mich gerne von der Familienrechtlerin ergänzen. Ziel dieses Gewaltverbots-§ war eben, dass ein für allemal unmissverständlich die Gewalt in der Erziehung geächtet wird. Dieser Wandel in der Erziehung sollte nochmal per Gesetz deutlich gemacht werden, für alle an denen es bislang vorüber gegangen sein sollte. Aber man wollte damit nicht die Familien kriminalisieren, darum geht es in den Rechtsfolgen auch eher um Hilfen für betroffene Familien als um Strafverfolgung.Sakura hat geschrieben:Was heißt das für Laien? Man kann den Eltern nicht verbieten, ihr Kind zu schlagen, aber das Kind kann dafür Schadensersatz anmelden???samsara hat geschrieben:Das Kind hat keinen Unterlassungs-, wohl aber einen Schadensersatzanspruch.
Das sehe ich ganz genau so.Lamama hat geschrieben:Hallo!
Ich habe jetzt nur die ersten Seiten gelesen, war aber ehrlich gesagt recht erstaunt (und das nicht angenehm), wie wenig Handlungsbereitschaft herrscht.
Und das oft nur aus dem Grund, dass das Jugendamt vielleicht nichts tut.
Und das finde ich absolut nicht korrekt. Da ist eine kleine Kinderseele in Gefahr. Und zwar mehr als ernsthaft. Wenn das Kind erstmal regelrechte Panikattacken entwickelt, dann wird das durchaus auch gefährlich.
Wie lange soll man warten und versuchen, zur Mutter vorzudringen, die scheinbar sehr feste Ansichten hat und sich da bestimmt nicht reinreden lässt?
Ich würde nicht nur das Jugendamt informieren, sondern durchaus auch in akkuter Situation die Polizei. Vielleicht bringt das erstmal nicht viel, nichts tun bringt allerdings garnicht. Das könnte ich mit meinem Gewissen überhaupt nicht vereinbaren.
Mal davon ab weiß ich, wie sehr die Kinderseele dabei kaputt geht. Aus eigener Erfahrung. Allein eingesperrt ohne die Eltern am Abend- das ist Wahnsinn! Und daran knabbert man- Jahrzehnte. Zumal auch im dunkeln Kinderzimmer Verletzungsgefahr besteht. und was ist, wenn das Kind irgendwann auf die Idee kommt, das Fenster zu öffnen? Rausfällt? In Panik rausspringt???
Wir reden hier nicht nur von einer schlechten Erziehungsmethode. Das ist in der Tat eine Misshalndlung und wie schon angebracht wurde, Freiheitsberaubung. Nicht wegsehen. handeln!