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Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 02.03.2009, 19:46
von LaLeMi
Ja, über 40 EUR. Das passiert aber doch auch ?
Bei der "nicht zur Probe bestell-Firma" halt nur bei bezahlter Ware, sh. AGB ;-)

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 02.03.2009, 19:47
von Casbas
semmelchen hat geschrieben:aber vielleicht würde man auch noch mehr zur ansicht bestellen, wenn es einen freeway-rücksendeaufkleber gäbe.
dann würde man evtl. auch eher etwas behalten und kaufen, als wenn man es sich nur im internet anschauen könnte.
könnte also auch von vorteil sein.
das denke ich auch....

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 02.03.2009, 19:50
von LaLeMi
LaLeMi hat geschrieben:Ja, über 40 EUR. Das passiert aber doch auch ?
Bei der "nicht zur Probe bestell-Firma" halt nur bei bezahlter Ware, sh. AGB ;-)
oder BAnkeinzug

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 08:36
von Gewitterwölkchen
LaLeMi hat geschrieben:Ja, über 40 EUR. Das passiert aber doch auch ?
Bei der "nicht zur Probe bestell-Firma" halt nur bei bezahlter Ware, sh. AGB ;-)
Diese Regelung in den AGB deckt sich mit dem Gesetz. Heißt auch bei denen, deren Namen man nicht aussprechen darf, ab 40 € Warenwert und wenn Ware bereits bezahlt/Bankeinzug vereinbart ist müssen Kosten von Unternehmer übernommen werden.

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 11:16
von LaLeMi
Ja, denn um's Gesetz kommen sie ja nicht drumherum. Und so grenzen sie zumindest das "ich-bestell-nur-mal-eben-und-hab-gar-nicht-vor-zu-behalten" ein. Ich finde das ok.
Ich wunderte mich halt nur, daß manche hier meine, "sie, deren Name nicht genannt werden darf" :lol: , würden es gar nicht machen.

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 11:28
von Amelie
Ich verstehs es mal wieder gaaaaar nicht...ich hab meine Portokosten IMMER zurückbekommen...oder wozu denkt ihr ist der Rücksendeschein??

Und es ist doch alles gesetzeskonform...

Ich zitiere mein Widerrufsrecht
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesendeten Sache einen Preis von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 11:38
von LaLeMi
Genau so isses... ich nehme mal an, daß diejenigen, die ihre Portokosten nicht erstattet bekommen haben, "ihre Gegenleistung noch nicht erbracht haben"; sprich, auf Rechnung bestellt und im Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht bezahlt :wink: :wink:

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 11:48
von Zierbanane
LaLeMi hat geschrieben:Genau so isses... ich nehme mal an, daß diejenigen, die ihre Portokosten nicht erstattet bekommen haben, "ihre Gegenleistung noch nicht erbracht haben"; sprich, auf Rechnung bestellt und im Zeitpunkt der Rücksendung noch nicht bezahlt :wink: :wink:
jep, so war es. dann ist ja alles klar.

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 13:01
von Gewitterwölkchen
Sonnenschnuckel hat geschrieben:Ich verstehs es mal wieder gaaaaar nicht...ich hab meine Portokosten IMMER zurückbekommen...oder wozu denkt ihr ist der Rücksendeschein??
Ich hatte bei denen, deren Name nicht ausgesprochen werden darf, noch nie einen Rücksendeschein. Oder was meinst du damit?

Re: Portokosten bei Rücksendung...

Verfasst: 03.03.2009, 13:25
von Mami5
Also ich habe auch immer die Portokosten wiederbekommen.

Und es gab auch nie Probleme, wenn ich z. B. 2 Artikel auf Rechnung bestellt habe, und einen wieder zurückgeschickt habe.
Ich habe dann selbsständig das Porto bei der Bezahlung wieder abgezogen.